Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Erkenntnis; Erkenntnislehre; Erkenntnisvermögen; Erker; Erklärung; Erkoberung; Erlach

789

Erkenntnis - Erlach.

angestellten Untersuchungen nicht zu einem allgemein als gültig anerkannten Resultat geführt. Da das Erkenntnisvermögen seine Thätigkeit unter verschiedenen Modifikationen äußert, so unterscheidet man folgende Arten der E. (wobei jedoch der innige Zusammenhang und die Wechselwirkung zwischen ihnen nicht außer Augen gesetzt werden darf): E. durch die Sinne, Sinneswahrnehmung, Anschauung, das unmittelbare Auffassen des Seins wirklich oder vermeintlich vorhandener, dem Bewußtsein gegenwärtiger Dinge, die teils der Außenwelt angehören und durch den äußern Sinn, dessen Organe die fünf Sinne sind, wahrgenommen werden, teils der innern Welt zugerechnet werden und demnach Vorstellungen, Gefühle und Bestrebungen sind, welche als momentan in uns vorherrschende uns zum Bewußtsein kommen und durch den sogen. innern Sinn, für den wir ein körperliches Organ nicht kennen, wahrgenommen werden; E. durch die Einbildungskraft oder das Vorstellungsvermögen im engern Sinn, das Auffassen und Vorstellen solcher Gegenstände, die nicht gegenwärtig, wohl gar nicht einmal wirklich vorhanden sind, vermittelst rein innerlicher Thätigkeit und ohne Mitwirkung der äußern Sinne; die höhere, übersinnliche E., die sich mittels des Verstandes und der Vernunft äußert. Von Wichtigkeit ist aber besonders die Einteilung, wonach die E. entweder eine empirische (Erfahrungs-) oder eine rationale (Vernunfterkenntnis im engern Sinn) ist. Erstere entsteht infolge einer Anregung durch den äußern oder innern Sinn, letztere stammt bloß aus der Vernunft und wird demnach durch bloßes Nachdenken hervorgebracht (vgl. A priori und A posteriori).

Erkenntnis (das), s. v. w. Urteil, richterliche Entscheidung (s. d.), Sentenz; s. Urteil.

Erkenntnislehre (Gnoseologie), die Lehre von Begriff, Wesen, Ursprung und Inhalt der (menschlichen) Erkenntnis. Dieselbe ist keine selbständige und ursprüngliche, sondern nur von der Psychologie (s. d.) einer-, von der Logik (s. d.) anderseits abhängige philosophische Wissenschaft; von der erstern dadurch, daß die Erkenntnis als Bewußtseinsvorgang an die Naturgesetze, von der letztern dadurch, daß dieselbe als Wissen an die Normalgesetze des Denkens gebunden ist. Insofern die E. die Beobachtung sowohl der einen als der andern der Erkenntnis zur Pflicht macht, stellt sie den Maßstab auf, an dem jede angebliche Erkenntnis entweder (vom psychologischen Standpunkt aus) ihrem Ursprung oder (vom logischen aus) ihrem Inhalt nach als solche beurteilt zu werden vermag. Je nachdem diese Beurteilung sich (wie es z. B. in der historischen Kritik der Fall ist) an einzelne für Erkenntnis ausgegebene Behauptungen hält oder (wie es z. B. in der Kritik des Erkenntnisvermögens der Fall ist) auf die Möglichkeit der Erkenntnis überhaupt durch gewisse Gebiete derselben sich ausdehnt, wird Kritik der Erkenntnisse und Erkenntniskritik unterschieden. Jene geht darauf aus, eine wirkliche von einer vermeintlichen Erkenntnis (Irrtum), diese dagegen, die wirkliche von der nur vermeintlichen Erkenntnis (Selbsttäuschung) zu sondern. Indem Kants "Kritik der reinen Vernunft" diese letztere im Gegensatz zur Erfahrung für trügerisch hält, hat er zugleich alle auf ihre Quelle zurückzuführenden vermeintlichen Erkenntnisse für leere Trugbilder ("Vernunftträume") erklärt.

Erkenntnisvermögen, dasjenige angebliche Vermögen der Seele, vermöge dessen wir die Objekte, wie sie ihrem wahren Wesen nach sind, begreifen (s. Erkenntnis).

Erker, ein steinerner, hölzerner, auch eiserner, turmähnlicher Ausbau im zweiten oder dritten Stock oder in mehreren Stockwerken eines Gebäudes, welcher vorn und an den Seiten mit Fenstern versehen ist, um die Aussicht nach und längs der Straße zu gewinnen; stammt aus dem Orient und wird besonders in alten deutschen Städten, z. B. Nürnberg, angetroffen, von der modernen Baukunst jedoch überall nachgeahmt. Für E., die aus dem Mittelalter stammen, hat man auch die Bezeichnung Chörlein. Bisweilen werden auch unmittelbar über dem Dachgesims aus dem Dach herausgebaute und besonders verdachte Stuben E. genannt.

Erklärung (Declaratio, Definitio sensu latiori), Entwickelung eines Begriffs mittels Angabe seiner Merkmale, wodurch er dem Bewußtsein gleichsam aufgehellt, klar gemacht wird. Die E. ist entweder bloß erläuternd (explicans, explicatio, Erläuterung), wenn sie nämlich in unbestimmter Weise nur einige zu einem gewissen Behuf eben hinreichende Merkmale angibt, oder begrenzend (definiens, definitio sensu strictiori, Begrenzung, Definition, s. d.), wenn sie die wesentlichen (charakteristischen) Merkmale eines Begriffs, wodurch derselbe seinem Inhalt nach bestimmt und von andern Begriffen abgegrenzt (definiert) wird, darlegt, oder endlich beschreibend (describens, descriptio, Beschreibung, s. d.), wenn sie das zu Erklärende durch eine Anzahl von vornehmlich sinnlichen Merkmalen bezeichnet, welche zur leichtern Erkennung desselben dienen sollen. In Fällen, wo es schwierig ist, sogleich eine logisch befriedigende Definition zu geben, macht man von der erstern Art, der erläuternden E., Gebrauch, indem man die Merkmale eines Begriffs nach und nach vorführt und mit denen den Anfang macht, die sich zunächst darbieten und zur Unterscheidung des zu erklärenden Begriffs von andern fürs erste hinreichend sind. Eine derartige E., welche die erschöpfendere vorbereiten soll, wird oft eine vorläufige (praeliminaris) genannt; da sie jedoch den Begriff mittels allmählicher Aufsuchung und Vergleichung seiner Merkmale lauterer oder durchsichtiger macht, so kommt sie im wesentlichen mit der Erläuterung überein. Wird eine Begriffsentwickelung in der eben bezeichneten Weise fortgesetzt, so entsteht eine Erörterung oder Auseinandersetzung (expositio). Auch versteht man unter E. Auslegung, Interpretation von Schriftwerken, wobei es darauf ankommt, den Sinn darzulegen, welcher ursprünglich, also im Geist oder Gemüt des Schreibenden oder Sprechenden, mit den gegebenen Worten verknüpft war und demnach auch vom Lesenden oder Hörenden damit zu verknüpfen ist (vgl. Auslegung, Hermeneutik, Interpretation). Endlich ist E. eine Rede oder Schrift, wodurch jemand gewisse Meinungen, Absichten oder Entschlüsse kundgibt. Daher letztwillige E., s. v. w. Testament.

Erkoberung, s. v. w. Errungenschaft (s. Errungene Güter).

Erlach (franz. Cerlier), Bezirksstadt im schweizer. Kanton Bern, 444 m ü. M., am südwestlichen Ufer des Bieler Sees und am Fuß des Jolimont, mit Schloß und (1880) 683 reform. Einwohnern, die Weinbau, Landwirtschaft und Uhrmacherei treiben.

Erlach, eins der ältesten bernischen Adelsgeschlechter, das in der Geschichte Berns eine hervorragende Rolle gespielt hat. Zugleich Vasallen der Grafen von Nidau und Bürger von Bern, hielten die E. zu der Stadt in ihren Kämpfen gegen den burgundischen Adel. So befehligte nach der Tradition Ulrich von E. 1298 die Berner in der Schlacht am Dornbühl, und