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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Erslev - Erstickung.

Barristers aufgenommen und wurde in den bedeutendsten politischen Prozessen, welche die Regierung damals einleitete, von den Verfolgten zum Rechtsbeistand gewählt. Das Amt eines Generalprokurators des Prinzen von Wales verlor er 1792 durch seine Verteidigung des Thom. Paine (s. d.), des Verfassers der berühmten Schrift "Rights of man". Seit 1783 Parlamentsmitglied, seit 1806 Peer von Schottland und während der kurzen Verwaltung Grenvilles Lordkanzler, nahm er an der Beratung über die Rechte der Jury teil, sprach 1808 für die irischen Katholiken, reichte 1814 eine Petition von 80 Geistlichen um Aufhebung des Sklavenhandels ein und gehörte unausgesetzt zur liberalen Opposition. Er starb 17. Nov. 1823 in Almondell bei Edinburg. Seine Schrift "A view of the causes and consequences of the present war with France" (Lond. 1797), worin er die Prinzipien der französischen Revolution verfocht, erlebte 48 Auflagen. Seine Reden erschienen gesammelt London 1803, 6 Bde.; in neuer Ausgabe von Lord Brougham, 1847 (4 Bde.) und in Auswahl mit Biographie von Walford, 1880. Auch schrieb er anonym einen politischen Roman: "Armata" (Lond. 1817, 2 Bde.). - Sein zweiter Sohn und Erbe, Lord David Montagu, geb. 1777, studierte in Cambridge, ward 1802 Barrister, 1806 Parlamentsmitglied, fungierte 1806-1809 als Gesandter in Washington, lebte dann ohne Anstellung in England, ging 1825 als Gesandter nach Stuttgart, 1828 nach München, trat 1843 von den Staatsgeschäften zurück und starb 19. März 1855 in Butlers Green (Sussex).

3) Saint Vincent, Afrikareisender, Sohn des Gouverneurs der britisch-afrikanischen Kolonie Natal, sah zuerst die bis dahin unbekannte Mündung des Limpopo, den er 1868 vom Olifantfluß an verfolgt hatte, machte seit 1871 mehrere Reisen zwischen der Delagoabai und dem Sambesi und besuchte Tschamatschama, die Residenz des Häuptlings Umzila.

Erslev, Thomas Hansen, dän. Bibliograph, geb. 10. Nov. 1803 zu Randers in Jütland, ließ sich nach vollendeten Studien in Kopenhagen nieder und wurde 1849 zum Direktor der Archive des Kultusministeriums ernannt. Er starb 17. März 1870. Sein Hauptverdienst ist die Herausgabe des vorzüglichen dänischen Schriftstellerlexikons "Almindeligt Forfatter-Lexicon for Kongeriget Danmark med tilhörende Bilande fra 1814-40" (Kopenh. 1841-53, 3 Bde.; Fortsetzung bis 1853, das. 1854-68, 3 Bde.), das, nur positive Thatsachen enthaltend, eine Fortsetzung von Nyerup Krafts "Litteratur-Lexicon for Danmark, Norge og Island" (das. 1820) bildet.

Ersparnisprämie, die Lohnarbeitern gewährte Prämie für die durch sorgsamere Behandlung von Hilfsmitteln der Arbeit, sparsamere Verwendung von Rohstoffen etc. erzielte Ersparnis.

Erstarkungssprosse, in der Botanik Seitensprosse, die an einer jungen wachsenden Pflanze oft schon an dem Keimsproß selbst auftreten und später wieder ganz oder teilweise zu Grunde gehen, nachdem sie eine stärkere Ernährung der Pflanze herbeigeführt haben.

Erstein, Kreisstadt in Elsaß-Lothringen, Bezirk Unterelsaß, an der Ill und der Eisenbahn von Straßburg nach Basel, hat eine kath. Pfarrkirche, Wollspinnerei und Färberei, Acker-, Tabaks- und Hopfenbau und (1880) 4127 meist kath. Einwohner. E. hatte ehemals ein Benediktiner-Nonnenkloster (von 830) und gehörte zum Bistum Straßburg.

Erstgeborner Sohn der Kirche (Fils aîné de l'Église), Titel der französischen Könige, angeblich seit Chlodwig.

Erstgeburt. Bei den Hebräern war die männliche E. von Menschen und Vieh Gott geheiligt (2. Mos. 13, 2 u. 22, 28). Die E. von Menschen sollte zum Dienst beim Heiligtum geweiht sein, seit aber an die Stelle sämtlicher Erstgebornen der eine Stamm Levi getreten war, einen Monat nach der Geburt wenigstens im Tempel dargestellt und nach einer Schätzung der Priester losgekauft werden. Noch heute versammelt der Israelit am 31. Tag nach der Geburt seines ersten Sohns, falls dieser das erstgeborne Kind ist, zehn erwachsene Glaubensgenossen und löst von einem dem Priestergeschlecht entstammten Mann (Kohen) den Knaben unter bestimmten Zeremonien aus. Die E. von unreinen Tieren wurde gleichfalls losgekauft; die von reinen Tieren mußte, wenn sie ohne Fehl war, binnen Jahresfrist wirklich geopfert, war sie aber nicht fehllos, den Priestern als Eigentum überlassen werden. Der erstgeborne Sohn des Hauses genoß nicht bloß großes Ansehen in der Familie, sondern erhielt auch nach des Vaters Tod ein doppeltes Erbteil (5. Mos. 21, 17) sowie die vormundschaftliche Aufsicht über seine unverheirateten Geschwister; der erstgeborne königliche Prinz war daher geborner Thronerbe. Vom freiwilligen Verkauf der Erstgeburtsrechte von seiten des Erstgebornen selbst gibt die Geschichte Esaus ein Beispiel. Hinsichtlich der Mädchen bestand das Erstgeburtsrecht lediglich in der Sitte, daß man die jüngere Tochter nicht vor der ältern heiraten ließ. Auch bei den Phönikern, Karthagern und einigen verwandten Völkerschaften fand sich eine Weihung der erstgebornen Söhne, doch nur bei außerordentlichen Gelegenheiten und zwar auf blutige Weise durch Abschlachtung eines Opfertiers zur Versöhnung einer erzürnten Gottheit. Über E. im modernen juristischen Sinn s. Primogenitur.

Erstickung (Suffocatio), diejenige Todesart, welche durch Entziehung atembarer Luft und die darauf folgenden Blutveränderungen bewirkt wird. Sobald nämlich kein Sauerstoff mehr in die Lungen gelangt, nimmt das Blut im Herzen wie im ganzen übrigen Körper eine dunkle, dünnflüssige Beschaffenheit an, häuft sich in den Lungen, dem rechten Herzen, den Körpervenen und dem Gehirn an und lähmt die Thätigkeit des Gehirns (Betäubung) sowie die des verlängerten Marks, der Atmungs- und Herznerven, worauf der Tod von diesen Zentralorganen aus bald durch Stickfluß (Atmungslähmung), bald durch Hirnlähmung erfolgt. Die E. wird entweder dadurch veranlaßt, daß die äußere Luft verhindert wird, in die Lungen zu gelangen, also z. B. durch Erdrosseln, durch Verstopfung der Luftwege und Lungen mit fremden Flüssigkeiten, wie beim Ertrinken (s. d.) und beim Lungenödem oder Stickfluß (s. d.), oder dadurch, daß statt der atmosphärischen Luft ein andres entweder einfach unatembares (sauerstoffloses) oder direkt giftiges Gas eingeatmet wird. Wird die Respiration durch irgend eine Ursache aufgehoben, so entsteht alsbald ein Gefühl von unnennbarer Angst, welches sich bald auf den höchsten Grad steigert, während der Kranke alle nur möglichen Anstrengungen, um Luft in die Lungen hineinzufördern, macht. Dann, namentlich wenn die Respiration noch etwas fortdauert, stellen sich Schwindel und Schwere des Kopfes ein; das Gesicht, namentlich die Lippen, und in schwächerm Grad auch die übrige Körperoberfläche färben sich düster blau. Sehr bald, schon nach 1-3 Minuten, werden auch die sensoriellen Funktionen unterbrochen; es tritt Verlust der Besinnung und alles Gefühls ein. Fast zu gleicher Zeit hört auch das Kontraktionsvermögen der willkürlichen Muskeln auf,