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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Excitabilität - Exekution.

mende Stoff, bei gewissen Präparaten auch Constituens (s. d.) genannt. Vgl. Exzipieren.

Excitabilität (lat.), Erregbarkeit.

Excitantia (lat.), s. Erregende Mittel.

Excitat (lat.), der amtlich Erinnerte, auch der Gemeinschuldner im Konkurs.

Excitation (lat.), Erregung, Aufmunterung; excitativ, erregend, antreibend; Excitatorium, obrigkeitliches Erinnerungs-, Mahnungsschreiben.

Excitieren (lat.), erinnern, anregen, antreiben, auffordern.

Exclusiva (lat., sc. sententia), das Recht einiger römisch-katholischer Mächte (Österreich, Frankreich und Spanien, früher auch das Königreich beider Sizilien), je einen Kardinal von der Wahl zur päpstlichen Würde auszuschließen. Eine förmliche Anerkennung dieses Rechts seitens der römischen Kurie ist zwar nie erfolgt, doch erkannte es die Observanz früher dem deutschen Kaiser und erkennt es noch den oben bezeichneten Mächten zu. Nur hinsichtlich der Landesbischöfe hat der Papst den einzelnen Landesherren das Exklusivrecht ausdrücklich zugestanden, und die Domkapitel sind angewiesen, keinen Kanonikus zu wählen, von welchem sie nicht die Überzeugung haben, daß er Persona regi grata ("dem König genehm") sei.

Excoecaria L. (Blindbaum, Blendbaum), Gattung aus der Familie der Euphorbiaceen, Bäume und Sträucher mit fast stets abwechselnden Blättern, monözischen, selten diözischen Blüten und kapselartiger oder nicht aufspringender, trockner bis fleischiger Frucht. E. Agallocha L. (Agalloche-Blindbaum), in Ostindien und auf den Inseln des Indischen Ozeans, ein Baum oder Strauch mit krummem oder niedergebeugtem, rissigem und grubigem Stamm, gezahnten Blättern, langen männlichen, viel kürzern weiblichen Blütenkätzchen auf verschiedenen Bäumen und zweiklappigen, einsamigen Nüssen, enthält einen dicklichen, unangenehm riechenden Milchsaft, der äußerst scharf und giftig ist und, wenn er beim Fällen des Baums in die Augen spritzt, Blindheit hervorbringen kann. Man pflanzt den Baum in Indien zur Befestigung von Flußufern an Orten, welche dem Einfluß des Meerwassers ausgesetzt sind. Früher nahm man an, daß von diesem Baum das Adler- oder Aloeholz abstamme; doch gilt dies jetzt als irrtümlich.

Ex decreto (lat.), auf Grund gerichtlichen Bescheids.

Ex dië (lat., "von dem Tag an"), Bezeichnung des Termins, mit welchem ein Recht oder Rechtsverhältnis beginnen soll.

Exeat (lat., "er gehe hinaus!"), bischöflicher Erlaubnisschein für einen Geistlichen, in einem fremden Sprengel Amtshandlungen vorzunehmen; dann überhaupt s. v. w. Austrittsschein, Abschied, Urlaub.

Execratio (lat.), bei den alten Römern ein Eid, bei welchem der Schwörende für den Fall der Nichterfüllung des Versprochenen die gräßlichsten Verwünschungen über sich aussprach; dann ein Fluch, durch welchen der Zorn der Götter auf jemand herabgerufen wurde, wie ihn z. B. der Flamen Dialis L. Cornelius Merula gegen Cinna ausstieß (Vellejus Paterculus, II, 22).

Exedra (griech.), in den griech. Gymnasien eine halbrunde Erweiterung der Säulengänge mit Sitzen, wo Philosophen sich niederließen und mit ihren Zuhörern unterhielten; in den römischen Privathäusern ein rings mit Sitzen umgebenes Gesellschafts- oder Konversationszimmer (s. Taf. "Baukunst VI", Fig. 4); im Mittelalter s. v. w. Apsis, überhaupt Seitengebäude einer Kirche.

Exegese (griech.), Erklärung oder Auslegung, besonders der Heiligen Schrift, gleichbedeutend mit dem lateinischen Wort Interpretation; daher exegesieren, s. v. w. interpretieren; Exeget, s. v. w. Interpret, gelehrter Schriftausleger; Exegetik, Interpretations-, Auslegekunst; exegetisch, zur E. gehörig. Über die E. als Wissenschaft s. Hermeneutik.

Exegetische Sammlungen (Epitomae, Glossae, Postillae, Catenae), Zusammenstellungen von biblischen Auslegungen namhafter Exegeten. Im Abendland betrachtete man schon seit dem 7. Jahrh. das Verständnis der Bibel wie eine längst verschwundene Wundergabe; ja, selbst in dem exegetisch produktiven Morgenland war Photius (s. d.) der letzte selbständigere Exeget, während schon im 6. Jahrh. Procopius von Gaza den Anfang zu jenen kettenartig aneinander gereihten Auszügen von exegetischen Werken der Kirchenväter machte, auf welche sich dann die Auslegungskunst der spätern Byzantiner beschränkte (catenae oder seirai). Dahin gehören besonders Ökumenios aus Trikka (gest. 990), Theophylaktos (gest. 1107) und Euthymios Zigabenos (gestorben nach 1118). Ihre Kommentare sind besonders deshalb von Wert, weil sich in ihnen so manche Erklärung älterer, verloren gegangener Väter erhalten hat. Viel kritikloser waren die abendländischen Sammler, welche sich auch in der Regel bloß an die lateinischen Väter hielten. Solche Kompilatoren sind Beda Venerabilis, Alkuin, Rhabanus Maurus, Haymo, Paul Warnefried. Bald zog man sich auf eine noch niedrigere Form der Schriftauslegung zurück, indem man eine willkürliche Sammlung älterer Deutungen an den Rand oder zwischen die Zeilen des Textes setzte. Dies die sogen. Glossen, von welchen die Glossa ordinaria des Walafried Strabon (gest. 849) am längsten sich im Gebrauch der Kirche erhielt. In neuerer Zeit haben nicht bloß Gelehrte, wie Possinus, Corderius, Matthäi, Cramer, ältere Katenen und Glossen herausgegeben, sondern es sind auch umfassende Sammlungen ausgewählter exegetischer Werke des Reformationsjahrhunderts und der folgenden Zeiten veranstaltet worden, unter welchen die "Critici sacri" von Pearson (Lond. 1660, 9 Bde.) und Gürtler (Frankf. a. M. 1695-1701) sowie die "Synopsis criticorum aliorumque scriptorum sive interpretum et commentatorum" von Matthäus Polus (Lond. 1697, 5 Bde.; Frankf. a. M. 1678) die berühmtesten und wertvollsten sind.

Exegi monumentum aere perennius (lat.), "ein Denkmal, dauernder als Erz, habe ich mir errichtet"; Citat aus Horaz' "Oden", III, 30, 1.

Exekrieren (lat.), verfluchen, verwünschen; Exekrament, Exekration, Verwünschung, Fluch (vgl. Execratio); exekrabel, fluchwürdig, abscheulich.

Exekutabel (lat.), vollstreckbar.

Exekutieren (lat.), ausführen, vollziehen, vollstrecken; durch Gerichtszwang betreiben; eine Hinrichtung vollziehen; exekutiv, vollziehend, ausübend.

Exekution (lat.), Ausführung, Vollstreckung, insbesondere die Vollstreckung eines Urteils, die gerichtliche Hilfs- oder Zwangsvollstreckung (s. d.). Letzterer Ausdruck wird namentlich von der E. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gebraucht, doch gibt es auch eine zwangsweise Ausführung von Beschlüssen und Anordnungen der Verwaltungsbehörden innerhalb des ihnen zugewiesenen Kompetenzkreises. Auch die zwangsweise Beitreibung öffentlicher Abgaben und Gefälle wird E. (Steuerexekution) genannt. Im Strafprozeß versteht man unter E. den Strafvollzug (s. Strafe), namentlich die Vollstreckung