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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fahrten - Faidherbe

Schrank (s. d.) weiter als bei der alten Ricke. In der Schwarzwildfährte (Fig. 6) ist bei allen schwachen Sauen die eine Schalenspitze an den Vorderläufen kürzer als die andere, was auch im Tritt zu sehen ist. Bei den Bachen (weiblichen Sauen) fällt dieser Unterschied nie ganz weg, verschwindet aber vom dreijährigen Keiler (s. Sau) ab immer mehr. – F. unterscheidet man als kalte, d. i. alte F., die der Hund nicht mehr annimmt, und als warme, d. i. frische, welche dem Hund gute Witterung (Geruch) giebt. Man sagt wohl auch vom angeschossenen Wild Fährtemachen, wenn es Schweiß (Blut) fallen läßt.

Fahrten, s. Bergbau (Bd. 2, S. 760 b).

Fährtengerecht heißt der Jäger, der aus der Fährte Geschlecht und Stärke des Wildes richtig beurteilen kann.

Fährtensandstein, der Buntsandstein (s. d.), worin sich Chirotheriumfährten (s. d.) finden.

Fahrung, s. Bergbau (Bd. 2, S. 760 b).

Fahrwasser, diejenige Wasserstraße in der Nähe der Küsten, welche die Schiffe wählen müssen, um nicht zu stranden. Je nach der Wassertiefe unterscheidet man F. für große oder kleine Schiffe. Ein nicht mit Untiefen besetztes F. wird freies F. genannt. Die Kennzeichnung des F. geschieht durch die Betonnung (s. d.) sowie durch Leuchtfeuer (s. d.). (S. auch Fahrrinne.) Nach dem internationalen Seestraßenrecht, für Deutschland durch die Kaiserliche Verordnung vom 7. Jan. 1880, Art. 21, wiedergegeben, muß im engen F. jedes Seedampfschiff, wenn es ohne Gefahr ausführbar ist, sich an der Seite der Fahrrinne oder der Fahrwassermitte halten, die an seiner Steuerbordseite liegt. Gemeingefährliche Störung des F. in Strömen, Flüssen oder Kanälen ist strafbar (Deutsches Strafgesetzb. §§. 321, 325, 326).

Fahrzeug, im weitern Sinne jedes unbelebte und selbstbewegte Transportmittel zu Land, zu Wasser oder durch die Luft, im engern Sinne die durch Zugtiere in Bewegung gesetzten Vorrichtungen zur Beförderung von Personen oder Lasten. Jedes F. in diesem engern Sinne besteht aus einem Untergestell, das in Verbindung mit der Kraft der Zugtiere zum Fortbewegen dient, und aus einem Obergestell zur Aufnahme der zu befördernden Last. Wesentlich für die Leistung der F. ist nur der Bau des Untergestells, während das Obergestell selbst auf dem Untergestell sehr verschieden angeordnet sein kann. Die Beweglichkeit des Untergestells beruht entweder auf der Anwendung der Schleife oder auf der des Rades (s. Fahrzeugsysteme).

Die F. der Artillerie dienen zur Fortschaffung derjenigen Geschützrohre, welche nicht in ihren Lafetten transportiert werden können (Kanonensattelwagen und Schleppwagen) oder keine fahrbaren Lafetten haben (Mörsersattelwagen), ferner zur Fortschaffung der Munition (Munitionswagen), der Vorratsstücke (Vorratswagen), der Schmiedeeinrichtung (Feldschmiede), des Batteriebaumaterials (Kastenwagen, Leiterwagen, Rollwagen) u. s. w. Zu diesen von Pferden zu ziehenden vierräderigen Fahrzeugen sind eigentlich auch die aufgeprotzten Geschütze selber zu rechnen. Es schließen sich ihnen die zweiräderigen durch Menschen zu bewegenden «Karren» an, die zum Transport leichter Rohre und Mörser (Tranchéekarre) sowie von Munition (Kugelkarre) auf kurze Strecken nur im Festungskriege dienen.

Die Gesetzgebung trifft besondere Bestimmungen einerseits zur Vermeidung der Gefahren, welche z. B. bei Seuchezeiten aus der Annäherung von F. an die Landesgrenzen oder aus deren Überschreitung entstehen können, andererseits zur Vermeidung der Benachteiligung des freien Verkehrs. So enthält §. 545 des Deutschen Zolltarifgesetzes vom 24. Mai 1885 Bestimmungen über zollfreien Eingang von Waren einschließlich der Eisenbahnfahrzeuge. Nach dem Deutschen Patentgesetz, §. 5, erstreckt sich die Wirkung eines Erfinderpatents nicht auf Einrichtungen an F., welche nur vorübergehend in das Inland gelangen.

Fahrzeugsysteme. Nach der Art des Untergestells (Schleife oder Räder) werden die Fahrzeuge (s. d.) als Schlitten, als zweiräderige oder Karren und vierräderige oder Wagen bezeichnet (zweiräderige Luxusfahrzeuge werden indes Wagen genannt). Bei den Wagen der Artillerie werden nach der Art der Verbindung des Vorder- und Hinterwagens drei Hauptsysteme unterschieden: Unabhängigkeits-, Balancier- und Lenkscheitsystem; durch Vereinigung der beiden letztern entsteht das Balancier-Lenkscheitsystem (s. d.).

Faible (frz., spr. fähbl), schwach; als Substantiv: Schwäche, schwächliche Nachsicht, Voreingenommenheit, namentlich in der Redensart: Ein F. für jemand haben, d. h. für eine Person eingenommen sein, so daß man auch gegenüber deren Fehlern Nachsicht übt; Faiblage (spr. fäblahsch’), erlaubter Minderwert von Münzen an Gewicht und Gehalt (s. Remedium); Faiblesse (spr. fäbléß), Schwäche, Ohnmacht.

Faida (mittellat.), ursprünglich die Fehde (s. d.), dann, ebenso wie faidus, die Buße oder das Fehdegeld, durch deren Zahlung der Angeklagte dem Verletzten, welcher unter Verzicht auf die Fehde geklagt hatte, den Frieden abgewann.

Faidherbe (spr. fäderb), Louis Léon César, franz. General, geb. 3. Juni 1818 zu Lille, besuchte die Polytechnische Schule, trat 1840 in die Artillerie- und Genieschule von Metz, diente als Genieoffizier in Algerien 1844‒45, als Kapitän auf Guadeloupe 1848‒49 und wiederum in Algier 1849‒52, wo er an mehrern Expeditionen, namentlich 1851 unter Saint-Arnaud an der gegen Kabylien, teilnahm. F. wurde 1852 als Unterdirektor des Geniewesens nach dem Senegal gesandt, wo er 1854 zum Bataillonskommandanten und Gouverneur der Kolonie ernannt wurde. Er unterwarf 1855 mehrere aufständische Stämme und organisierte die Länder der Walo als franz. Provinz. Die völlige Unterwerfung der mächtigen maur. Stämme der Trarsa (1858) sowie ein Feldzug gegen den König von Cayor (Jan. 1861), der mit Unterwerfung von dessen Küstenländern und der Besetzung des rechten Ufers des Senegal bis jenseit Bathel de Medina endigte, kennzeichnete die Amtsperiode F.s in Senegambien. Juni 1861 kehrte er nach Frankreich zurück und ging hierauf wiederum nach Algerien, wo er 1863 Brigadegeneral wurde. Bald darauf wurde F. aufs neue an die Spitze der Kolonie Senegambien gestellt und blieb dort bis Juli 1865, wo ihm das Kommando über die alger. Subdivision Bona übertragen wurde. Anfang 1870 erhielt er die Division in Constantine und wurde Ende November von Gambetta nach Frankreich berufen und mit dem Kommando der Nordarmee betraut. F. traf 5. Dez. in Lille ein und war mit dem Kern seiner Armee, gegen 40000 Mann, auf seinem Vormarsch bereits bis gegen 11 km nordöstlich von Amiens gekommen, als er 23. und 24. Dez. von Manteuffel durch die