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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Faktoreigewicht - Falaise

Bengalen kam, aus welchem Kalkutta emporgewachsen ist. In China wurde der Warenaustausch zwischen den europ. Handelsvölkern und den Eingeborenen bis 1842 ausschließlich durch die großartigen F. der erstern zu Kanton, in Japan bis 1858 durch die niederländischen F. (seit 1609) zu Nagasaki vermittelt. Gegenwärtig bestehen derartige europ. Handelsniederlassungen fast nur noch in Afrika, wie in Senegambien, Guinea, und in den Küstenländern des Indischen Oceans. Die brit. Hudsonsbai-Compagnie beherrscht nicht nur den Handel, sondern auch die Indianerstämme ihres ausgedehnten Gebietes in Nordamerika vermittelst Faktoren (Chief Factors), die in den einzelnen zerstreuten Forts befehligen. Die Engländer verstehen seit dem Ende des 18. Jahrh. unter F. (Factories) große industrielle Etablissements, in welchen das Princip der Teilung der Arbeit zur Anwendung gelangt: Fabriken, Hochöfen, Hüttenwerke u. dgl.

Faktoreigewicht (engl. Factory weight), eine 1787 eingeführte Gewichtsart in der brit.-ostind. Provinz Bengalen. Für die meisten Waren bedient man sich in Bengalen noch dieses ältern Gewichts und des alten Bazargewichts (Old Bengal Bazar weight) statt des brit.-ostind. Normalgewichts (Indian Standard weight) oder neuen bengal. Bazargewichts (New Bengal Bazar weight). 54 Faktoreimaunds (s. Maund) sind = 49 bengal. neuen Bazarmaunds, 11 Faktoreimaunds = 10 alten Bazarmaunds, 3 Faktoreimaunds = 2 engl. Hundredweights. (S. Avoirdupois und Troygewicht.)

Faktōtum (lat. fac totum, d. i. mache alles), jemand, der im Dienste eines andern alles besorgt, was ihm aufgetragen wird, der zu allem Möglichen zu gebrauchen ist.

Faktum (lat.), s. Factum.

Faktūra (ital. fattura), Einkaufsrechnung, die Rechnung, welche der Verkäufer dem Käufer oder der Einkaufskommissionär seinem Kommittenten gewöhnlich bei Lieferung der Waren übersendet. Sie pflegt auch die Zahlungsbedingungen (per cassa, 2 Proz. Sconto bei Barzahlung oder Dreimonatsaccept u. dgl.) wiederzugeben. Übersendung der F. ist üblich, wenn schon der Preis verabredet und die Zahlungsbedingungen unter den Parteien bestimmt sind. Weicht die F. von dem, was unter den Parteien verabredet ist, ab, so ist nach feststehender deutscher Rechtsprechung daraus, daß der Empfänger nicht widersprochen hat, nicht zuschließen, er habe die Abweichung genehmigt. Die F. des Kommissionärs enthält außer dem reinen Einkaufsbetrage sämtliche Auslagen des Kommissionärs und seine (gewöhnlich in Prozenten von dem Betrage einschließlich der Kosten berechnete) Provision oder Kommission. Im Buchhandel führt den Namen F. jede Rechnung über Bücher, welche der Verleger dem Sortimentshändler liefert. Eine Ware fakturieren heißt dieselbe berechnen, über dieselbe F. erteilen.

Faktūrenbuch, s. Einkaufsbuch.

Fäkulént (lat.), hefig, trübe; Fäkulénz, Bodensatz, Hefe.

Fäkulometer, s. Fekulometer.

Fakultät (vom lat. facultas), Fähigkeit, Vermögen etwas zu vollbringen, Vollmacht; dann Bezeichnung für die vier (zuweilen auch fünf oder sechs) Abteilungen, in die eine Universität nach den Hauptwissenschaften (Theologie, Jurisprudenz, Medizin, Philosophie, auch Mathematik und Naturwissenschaften und Staatswissenschaften) zerfällt, sowie die Gesamtheit der zu einer solchen Abteilung gehörenden Professoren und Docenten (s. Universitäten). – In der Mathematik ist F. der Ausdruck für ein Produkt, dessen Faktoren durch die Glieder der natürlichen Zahlenreihe, von 1 beginnend, gebildet werden. Geschrieben wird ein solches Produkt durch den letzten Faktor mit dahintergesetztem Ausrufungszeichen. So wird das Produkt 1×2×3×4 durch die Bezeichnung 4! (gesprochen: 4 F.) ausgedrückt. Diese Produkte kommen namentlich in der Kombinationslehre sowie bei der Entwicklung transcendenter Funktionen in Reihen vor.

Fakultäten (kirchenrechtlich), in denjenigen Ländern, die unter dem Missionsrecht stehen, Bezeichnung der Vollmachten, welche die kirchlichen Obern von der Propaganda (s. d.) erhalten, kraft deren ihnen mehr oder minder weitwirkende Befugnisse, vom ordentlichen Kirchenrecht abzuweichen, übertragen sind. Zweck dieser F. ist die möglichste Erleichterung der Bekehrungsarbeit an Heiden und Ketzern. Zu diesem Zwecke kann vermittelst erteilter F. von allen Vorschriften des Kirchenrechts dispensiert werden, welche nicht auf göttlicher Anordnung (jus divinum, d. i. Dogma) beruhen. Die F. werden auf Zeit erteilt, diejenigen für die deutschen Bischöfe immer auf fünf Jahre, daher Quinquennalfakultäten genannt. – Vgl. besonders Mejer, Die Propaganda, Bd. 2 (Gött. 1853), S. 205 fg.

Fakultatīv (im Gegensatze zu obligatorisch), dem eigenen Ermessen, Belieben überlassen, freigestellt. In Civilprozessen vor dem Landgericht ist die Vertretung der Parteien durch Rechtsanwälte obligatorisch (Civilprozeßordn. §. 74), in Prozessen vor den Amtsgerichten fakultativ. In schwurgerichtlichen und den sonst in §. 140 der Deutschen Strafprozeßordnung genannten Verhandlungen ist die Zuziehung eines Verteidigers obligatorisch, in andern strafgerichtlichen Verhandlungen fakultativ. Von einer fakultativen Obligation (nicht zu verwechseln mit der alternativen [s. Alternative]) spricht man, wenn dem Schuldner gestattet ist, statt des geschuldeten Gegenstandes einen andern zu leisten. Dieser andere ist, wie die Juristen sagen, in solutione, aber nicht in obligatione. Er kommt für den Gläubiger überhaupt nicht in Betracht, außer in der Erfüllung (s. d.), wenn der Schuldner mit diesem andern Gegenstand leistet.

Fa la, bei den Italienern Ausdruck tändelnden Lallens, daher Name von Arietten und Volksliedern, die mit solchem Refrain schließen. Clementi führte in seiner «Einleitung zum Klavierspielen» das Fa la in die musikalische Litteratur ein.

Falaise (spr. -lähs’). 1) Arrondissement im franz. Depart. Calvados, hat 873,38 qkm, (1891) 48489 E., 114 Gemeinden und zerfällt in die fünf Kantone Bretteville-sur-Laize (236,51 qkm, 11208 E.), Falaise-Nord (198,26 qkm, 10520 E.), Falaise-Sud (63,87 qkm, 8331 E.), Morteaux-Couliboeuf (179,87 qkm, 6971 E.), Thury-Harcourt (194,87 qkm, 11639 E.). – 2) Hauptstadt des Arrondissements F., 34 km südöstlich von Caen an der zur Dives fließenden Ante, in 133 m Höhe, malerisch auf Klippen (Falaisen) und an der Linie Couliboeuf-Berjou der Franz. Westbahn gelegen, Sitz eines Gerichtshofs erster Instanz und eines Handelsgerichts, hat (1891) 7554, als Gemeinde 8313 E., in Garnison einen Teil des 36. Infanterieregiments; 2 Kirchen: St. Gervais und de la Trinité, ein Bronzedenkmal Wilhelms des Eroberers, der in F.