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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Fallrecht; Fallreep; Fallrinne; Fall River; Fallröhre; Fallschirm; Fallschwert; Fallsucht; Fällung

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Fallrecht - Fällung.

und ward von der einflußreichen Konvertitin Mad. Swetchine begünstigt. Nachdem er durch seine "Histoire de Louis XVI" (1840, 6. Aufl. 1881) seinen legitim-monarchischen, durch die "Histoire de saint Pie V" (1844, 4. Aufl. 1869; deutsch, Regensb. 1873) seinen papistischen Grundsätzen Ausdruck gegeben, auch als Mitarbeiter an den "Annales de la charité" seine kirchenfreundliche Gesinnung bezeugt hatte, verteidigte er als Deputierter (seit 1846) die sogen. "Lehrfreiheit", erkannte nach den Februartagen 1848 im Interesse der Kirche die neue Regierung an, wurde als Mitglied der Konstituierenden Versammlung zum Berichterstatter in der Frage der "Nationalwerkstätten" ernannt, erklärte nach den blutigen Junitagen, daß Cavaignac sich um das Vaterland verdient gemacht habe, und betrieb eifrig die Expedition nach Rom. Unter der Präsidentschaft L. Napoleons zum Minister des Unterrichts befördert (Dezember 1848), verfaßte er das vielberufene klerikale Unterrichtsgesetz, trat aber noch vor dessen Erlaß im Oktober 1849 zurück und war während des Staatsstreichs und der ihm folgenden Ereignisse in ländlicher Stille auf seinen Gütern in Anjou eifrig landwirtschaftlichen Studien zugewandt. 1856 nahm ihn die Akademie als Nachfolger Molés unter ihre Mitglieder auf. Seinen klerikalen Ansichten getreu, trat er auch als Mitglied der Nationalversammlung seit 1871 für dieselben ein, zerfiel aber mit seinen legitimistischen Freunden, als er gegen eine absolutistische Monarchie sich erklärte und den Grafen Chambord zur Anerkennung der Trikolore aufforderte (1872). F. starb 6. Jan. 1886 in Angers. Von seinen Schriften sind außer den oben genannten noch zu erwähnen: "Souvenirs de charité" (Tours 1857, neue Ausg. 1884); "Madame Swetchine, sa vie et ses œuvres" (1859, 2 Bde.; 15. Aufl. 1884; deutsch von Hahn, Regensb. 1860); "Madame Swetchine. Journal de sa conversion, etc." (1863); "Dix ans d'agriculture" (1863); "La convention du 15 sept." (1864); "Itinéraire de Turin à Rome" (1865); "Questions monarchiques" (1873); "Augustin Cochin" (1874, 4. Aufl. 1884); "Études et souvenirs" (1885); "Discours et mélanges politiques" (2. Aufl. 1883, 2 Bde.). Auch hat er die "Lettres inédites de Madame Swetchine" (5. Aufl. 1881, 3 Bde.) sowie andre fromme Werke dieser Schriftstellerin herausgegeben. - Sein Bruder Frédéric war Kardinal (starb 1884).

Fallrecht (Jus recadentiae oder revolutionis), das partikularrechtlich, z. B. in den ehemaligen Herzogtümern Berg und Jülich, geltende Recht, wonach Güter je nach ihrem Herkommen auf die väterliche oder auf die mütterliche Verwandtschaft des Erblassers vererben (paterna paternis, materna maternis). Nur wenn sich auf der einen Seite keine successionsfähigen Nachkommen finden, gehen solche Güter auf die andre Seite über.

Fallreep, das vom Deck herabhängende Tau eines Schiffs, welches beim Besteigen desselben vom Boot aus als Anhalt dient. Größere im Hafen liegende Schiffe sind statt des Fallreeps mit Fallreepstreppen ausgerüstet, die bis zum Reling (s. d.) führen.

Fallrinne, s. Fallmaschine.

Fall River (spr. fahl riw'r), Stadt im nordamerikan. Staat Massachusetts, Grafschaft Bristol, an der Mündung des Taunton in die Mount Hope-Bai (einen Arm der Narragansetbai), hat große Fabriken für Nägel, 38 Baumwollfabriken mit 1,269,788 Spindeln und 29,521 Stühlen, Zeugdruckereien u. a., einen guten Hafen, zu welchem 294 Fahrzeuge von 28,468 Ton. gehören, in der Nähe große Granitbrüche und (1880) 49,006 Einw.

Fallröhre, s. Fall.

Fallschirm, schirmartige Vorrichtung, mittels welcher man sich aus Luftballons mit mäßiger Geschwindigkeit herablassen kann (vgl. Luftschiffahrt); auch eine ähnliche Vorrichtung an den Leuchtkugeln der Raketen, um den Fall derselben zu verlangsamen. Wie ein F. wirkt auch der Pappus mancher Früchte von Kompositen, z. B. des Löwenzahns (Taraxacum), so daß der vom Wind gehobene Same von der Luftströmung auf weite Strecken fortgetragen wird.

Fallschwert, s. Guillotine.

Fallsucht, s. Epilepsie.

Fällung (Niederschlagung, Praecipitatio), der chemische Prozeß, durch welchen aus einer Flüssigkeit auf Zusatz eines gasförmigen, flüssigen oder festen Körpers, des Fällungsmittels, die Ausscheidung eines bis dahin gelöst gewesenen oder sich erst neu bildenden Körpers (Niederschlag, Präzipitat) erfolgt. So wird schwefelsaurer Kalk aus seiner wässerigen Lösung durch Alkohol gefällt, weil er auch in sehr verdünntem Spiritus nicht löslich ist, und umgekehrt entsteht ein Niederschlag in einer alkoholischen Harzlösung auf Zusatz von Wasser. Aus einer Lösung von Ätzkalk (Kalkwasser) fällt Kohlensäure unlöslichen kohlensauren Kalk, indem das Fällungsmittel den Ätzkalk zersetzt. In einer Lösung von salpetersaurem Baryt erzeugt eine Lösung von schwefelsaurem Natron einen Niederschlag von unlöslichem schwefelsauren Baryt, während salpetersaures Natron gelöst bleibt. Bisweilen entsteht auch ein Niederschlag beim Erwärmen einer Flüssigkeit, weil der darin gelöste Körper in der Wärme weniger löslich ist als im Kalten, oder weil derselbe, wie das Eiweiß, bei einer bestimmten Temperatur in einen andern Zustand übergeht (gerinnt), oder weil beim Erhitzen eine Zersetzung eintritt, wie bei einer Lösung von doppeltkohlensaurem Kalk, welcher die Hälfte seiner Kohlensäure verliert und unlöslichen kohlensauren Kalk hinterläßt. Die Niederschläge sind kristallinisch oder amorph und dann oft gelatinös, doch werden letztere bisweilen bei längerm Stehen kristallinisch oder doch beim Erwärmen dichter. Die F. ist vollständig, wenn der Niederschlag vollkommen unlöslich ist, und wenn von dem Fällungsmittel eine hinreichende Quantität angewandt wurde, im andern Fall unvollständig. Um möglichst reine Niederschläge zu erhalten, müssen die Flüssigkeiten vor der F. filtriert werden. Das Fällungsmittel muß in kleinen Portionen nach und nach unter fleißigem Rühren der Auflösung zugesetzt werden. Von Zeit zu Zeit werden Proben der zu fällenden Flüssigkeit filtriert und mit dem Fällungsmittel versetzt, um zu sehen, ob noch F. stattfindet, damit von dem Fällungsmittel nicht zu viel zugesetzt werde. Oft ist es von Wichtigkeit, die beiden Flüssigkeiten in bestimmter Weise miteinander zu mischen, da bei allmählichem Zusatz des Fällungsmittels der Niederschlag unter Einwirkung eines Überschusses der einen Flüssigkeit entsteht. Gießt man z. B. Natronlauge langsam in Kupfervitriollösung, so scheidet sich zuerst basisch schwefelsaures Kupferoxyd aus, welches auf weitern Zusatz von Natronlauge in Kupferhydroxyd übergeht. Gießt man umgekehrt Kupfervitriollösung in Natronlauge, so entsteht sofort Kupferhydroxyd und zwar von etwas andrer Beschaffenheit. Man verfährt deshalb bisweilen so, daß man in einen Bottich reines Wasser gießt und nun beide Flüssigkeiten aus zwei Bottichen in gleich starkem Strahl unter starkem Umrühren in das Wasser fließen läßt. Unter solchen Umständen treffen annähernd gleiche Mengen beider Flüssigkeiten zusammen.