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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Fensterkitt; Fensterln; Fensterrecht

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Fensterkitt - Fensterrecht.

Sturzes beträgt, wenn sie vor der Mauerfläche vorstehen und mit Gliederungen verziert sind, je nach dem Stil ¼-⅙ der Fensterbreite. Sowohl unter der Fensterbank als über dem Fenstersturz müssen beim Bau Hohlräume in dem Mauerwerk gelassen werden, damit dieselben beim Setzen des letztern nicht platzen. Wird die Fenstereinfassung von Holz gefertigt und hierauf in die Mauer eingesetzt, wie dies bei landwirtschaftlichen Gebäuden häufig geschieht, so heißt sie ein Fenstergerüst; bei Riegel- oder Fachwerkswänden bilden die Pfosten und Riegel das Fenstergerüst. Die Fensterbrüstung ist die in der Regel um ¼-½ m schwächere Mauer zwischen der Sohlbank und dem Boden, welche oben mit einem Brette, dem Fensterbrett, bedeckt wird. Um mehr Licht in das Innere der Gebäude einlassen zu können, werden die steinernen, bisweilen auch die hölzernen Fenstereinfassungen mit Erweiterungen nach außen oder nach außen und nach innen, den Fensterschmiegen, versehen. Der zur Befestigung des Rahmens der verglasten F. dienende Fensteranschlag besteht in einem 5-10 cm breiten Vorsprung des Fenstergestells vor der innern Stockwerksmauer, an welchem jener Rahmen mittels Steinschrauben befestigt wird. Zum Schutz der F. dienen (namentlich in Gefängnissen, Irrenhäusern, Bank- und Kassengebäuden) schmiedeeiserne oder Eisendrahtgitter, eiserne (in Privatgebäuden hölzerne) Fensterladen und an modernen Wohngebäuden Roll- oder Zugjalousien von Holz, geflochtenem Stroh u. dgl.

Was die Fensterstellung, d. h. die Anordnung der F. an der Fassade eines Gebäudes, betrifft, so werden die F. entweder einzeln oder gruppenweise und gewöhnlich symmetrisch verteilt. Das Verhältnis ihrer Breite zur Höhe beträgt für Wohngebäude 3:7 bis 1:2, bei Kirchen und Sälen wachsen die Breiten der F. auf 1,5-2,5 m und deren Höhen auf 4-6 m und darüber, während sie bei gewöhnlichen Wohngebäuden nicht unter ¾ m breit, bei landwirtschaftlichen Gebäuden meist noch schmäler sind.

Nach dem Öffnen der F. unterscheidet man Flügel- oder Gewindefenster, deren Flügel sich um Bänder drehen und an die Fensterschmiegen anschlagen; Schiebfenster, bei welchen sich ein Teil des Fensters in einer Nute vor- und zurückschieben läßt; Aufziehfenster, bei denen die untere Hälfte mit Hilfe von Gegengewichten und Federn in einer am Futter angebrachten Nute auf- und abgeschoben werden kann. Die Fensterbeschläge an Fenstern mit stehendem Stabe bestehen an den Hinterschenkeln der Flügel aus Winkel- oder meist Fischbändern. Zum Verschluß der F. dienen: doppelte Vorreiber, welche auf einem Vertikalschenkel (Setzholz) befestigt sind; dann Keildreher, deren Keil oder Zunge in den Setzstab eingreift, wobei die Flügel noch Handgriffe erhalten müssen. F. mit geteilten Flügeln erhalten meist entweder Basküle- (Pasquill-) Verschlüsse oder Espagnolettestangen. Die erstern sind Riegelverschlüsse, deren Riegel mittels Hebelvorrichtungen in lotrechter Richtung gleichzeitig verschoben und an den Enden durch Schließbleche festgehalten werden. Die Espagnolettestangenverschlüsse bestehen in lotrechten, runden, durch mehrere Öhre geführten, oben und unten mit geschweiften Haken versehenen Stangen, welche mittels eines in ihrer Mitte befindlichen Ruders gedreht werden können, und je zwei Schließblechen, in welche jene Haken bei dieser Drehung eingreifen und so an dem Blindrahmen festgehalten werden.

Geschichtliches. Wie im Orient noch jetzt, so lagen bei den Hebräern die F. nicht nach der Straße, sondern nach dem innern Hof zu und waren mit Gittern (Fenstergittern) oder Jalousien versehen. Bei den Chinesen dienten zu Fensterscheiben feine, mit glänzendem Lack überzogene Stoffe, Horn, welches sie in dünne Platten zu verarbeiten verstanden, sowie geschliffene Austernschalen, während die Römer dieselben aus Spiegelstein (blätterigem Frauen- oder Marienglas), dünn geschliffenem Achat oder Marmor und (schon im 2. Jahrh. n. Chr.) aus Horn fertigten. Hat man auch bei den Ausgrabungen in Pompeji Bruchstücke von Glastafeln aufgefunden, so läßt sich hieraus doch noch nicht mit Bestimmtheit ableiten, daß damals schon Glasfenster im Gebrauch waren. Erst im 4. Jahrh. werden von Gregor von Tours Kirchenfenster von gefärbtem Glas erwähnt, sowie 674 der Abt Benedikt Glasmacher aus Frankreich nach England kommen ließ, um durch diese eine von ihm erbaute Kirche mit Glasfenstern versehen zu lassen; 726 geschah dasselbe vom Bischof von Worcester. Zu Ende des 8. Jahrh. ließ Papst Leo III. Glasfenster in die Laterankirche einsetzen. In Deutschland hatte das Kloster Tegernsee bereits im 10. Jahrh. F. mit bunten Glasscheiben; die ältesten Glasfenster in Frankreich stammen höchstens aus dem 12. Jahrh., und erst im 14. Jahrh. wurden dergleichen in Wohnhäusern angebracht. In England hatte man schon 1180 in vielen Privathäusern Glasfenster. Noch 1458 fand es Äneas Sylvius auffallend, in Wien viele Häuser mit Glasfenstern zu sehen. Die allgemeine Entwickelung der Architektur hatte auch auf die Gestaltung der Fensteröffnungen Einfluß. Während der Herrschaft des romanischen Stils wurden dieselben durch Fensterpfeiler oder -Säulen, welche die Bogen trugen, in zwei und mehrere Abteilungen geschieden. Bis zum allgemeinen Gebrauch des Fensterglases wurden die Öffnungen durch Teppiche gegen Wind und Wetter geschlossen. In Burgen und später auch in bürgerlichen Häusern waren die Fensterwände so tief, daß innerhalb derselben Sitze angebracht werden konnten. Der gotische Stil brachte das Fenstermaßwerk zur Entwickelung, welches, von der Füllung des Fensterbogens ausgehend (Fensterrose, s. d.), sich allmählich über das ganze F. ausdehnte. Die Zwischenräume wurden später verglast; daraus entstanden im spätern Mittelalter und in der Renaissance die Butzenscheiben (s. d.), welche in Blei gefaßt wurden (Fensterblei); die zwischen runden und polygonen Scheiben entstehenden Lücken wurden durch Dreiecke von Glas (Fensterzwickel) ausgefüllt. Bei der vermehrten Bauthätigkeit der neuern und neuesten Zeit wurden auch die F. immer mehr vervollkommt. Hierher gehört die Anwendung ein- oder zweiflügeliger F. mit Spiegelglas bei Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie hoher, mit Glasmalerei reichverzierter F. in öffentlichen Gebäuden, in restaurierten und modernen Kirchen, in Treppenfluren von Wohngebäuden. Infolge der wieder aufgenommenen Stilformen der deutschen Renaissance sind in der neuern Architektur verbleite F. ohne oder mit Mustern oder Glasmalerei allgemein verbreitet und zwar feste, in die Rahmen eingesetzte und bewegliche, welche als Vorsatzfenster hinter gewöhnlichen Glasfenstern aufgestellt werden.

Fensterkitt, s. Glaserkitt.

Fensterln, s. Kiltgehen. ^[richtig: Kiltgang.]

Fensterrecht (Lichtrecht), im weitern Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen, welche rücksichtlich der Anlage von Fenstern und Lichtöffnungen und darauf bezüglicher Veranstaltungen gelten. An und für sich ist der Eigentümer vermöge der ihm zustehenden