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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Feuerwehrrettungsapparate - Feuerwerksstücke

gesetzter Pfeife, die einen lauten Pfiff beim Drücken des Beutels abgiebt. Der Apparat gestattet nach den praktischen Erfahrungen in mit starkem Rauch gefüllten Räumen einen Aufenthalt von 10 bis 12 Minuten.

Feuerwehrrettungsapparate. Die F. müssen so beschaffen sein, daß sie ohne großen Zeitverlust gebraucht werden können und selbst von sehr hohen Gebäudeteilen eine Rettung ermöglichen; Einfachheit derselben ist daher Hauptbedingung. Hierher gehören die Leiter (s. Feuerleitern) und die Leine, welche beim Herablassen am Karabinerhaken (s. Feuerwehrausrüstung) gebremst wird. Andere kunstvolle Konstruktionen, wie z. B. Fahrstuhlapparate, mit Thüren und Fallbrücken versehene teleskopartige Rettungstürme, Scherentürme, durch welche man versuchte, die Leiter zu ersetzen, haben sich bisher nicht bewährt. Seil- und Gurtleitern gestatten keinen Angriff zu machen, sie sind nur als Rettungsgeräte für sehr gefährliche Wohnräume zu verwenden und erfordern für ihren Gebrauch Kraft und turnerische Gewandtheit. Höchst wichtig und vielseitig verwendbar ist der Rettungsschlauch, ein etwa 15-20 m langer und etwa 80 cm weiter Schlauch aus Segeltuch, welcher in einer Fensteröffnung befestigt und außerhalb des Gebäudes nach dem Erdboden herabgeleitet wird. Die zu rettenden Menschen, selbst ganz hilflose, werden in die obere Öffnung des Schlauchs eingesteckt und gleiten in dem Rettungsschlauch schnell und gefahrlos nach unten. Die das untere Schlauchende haltende Feuerwehrmannschaft läßt bei Ankunft des Geretteten den Schlauch nach und hilft demselben beim Aussteigen aus der im Schlauche befindlichen schlitzartigen Öffnung. Bei Rettung einzelner Personen kommt auch der Rettungssack oder Rettungskorb in Anwendung, der an einem Seil (Fahrseil) mit Rolle befestigt auf- und abgezogen wird. Derselbe dient sowohl für Menschen- wie für Sachenrettung. Das Rettungs- oder Rutschtuch findet Anwendung bei Massenrettungen und ist ein 2 1/2-3 m breites, 16-20 m langes offenes Segeltuch, welches am Fenster von hohen Gebäuden befestigt, von den Rettungsmannschaften auf der Straße gehalten und straff angezogen und von den Bedrohten als Rutschbahn benutzt wird. Das Sprungtuch, ein etwa 16 qm großes quadratisches mit Gurten versehenes Segeltuch, dient als letztes Hilfsmittel in allen den Fällen, wo ein Empordringen zu den bedrohten Menschen auf andere Weise nicht mehr möglich ist. Beim Gebrauch wird dasselbe an allen vier Seiten von 24 bis 30 Mann festgespannt und unter dem Fenster aufgehalten, aus welchem die zu rettende Person in das Sprungtuch herabspringt. Versuche, mittels Geschützen (nach Art der bei Rettung von Schiffbrüchigen verwendeten Raketenapparate) Leinen oder Strickleitern zu den Gefährdeten emporzuschleudern, haben bei den deutschen Feuerwehren keine Beachtung erzielt. Selbstrettungsapparate nennt man Apparate, die zur Rettung der eigenen Person Verwendung finden; sie sind in den verschiedensten Konstruktionen ausgeführt und bestehen fast alle in einem langen Seil mit Gurt zum Einschnallen der zu rettenden Person und einer Bremsvorrichtung, die langsames Herablassen am Seil ermöglicht.

Feuerwehrverband, deutscher, s. Feuerlöschwesen (S. 735 a).

Feuerweihe, eine Ceremonie in der kath. Kirche, früher am Abend des Gründonnerstags, jetzt am Morgen des Karsamstags. Es wird vor der Kirchthür aus einem Steine Feuer geschlagen, damit Holz angezündet und das Feuer unter Gebeten und Segenswünschen geweiht. Zugleich wird in diesem Feuer das im Vorjahre übriggebliebene geweihte Öl verbrannt, daran ein Licht und dann erst mit diesem die Kerzen in der Kirche angezündet.

Feuerwerk, das Hervorbringen von Licht- und Knalleffekten in größerm Maßstabe und in wirkungsvoller Zusammenstellung mittels leicht brennbarer und explosiver Gemenge. Über die beim F. angewandten Sätze, Feuerwerkskörper, Feuerwerksstücke s. die Einzelartikel.

Feuerwerker, im gewöhnlichen Leben Personen, die die Anfertigung von Lustfeuerwerken und das Abbrennen solcher als Gewerbe betreiben. In der ältern Artillerie waren die F. zur Bedienung der Wurfgeschütze (Böller, Mörser) bestimmt und bildeten mit den Büchsenmeistern die erste Rangklasse der Artilleristen. Außerdem lag ihnen die Anfertigung der Kunstfeuer ob. Im 18. Jahrh. wurden die F. den Artilleriekorps als Unteroffiziere einverleibt. Seitdem ist F. lediglich die Bezeichnung einer höhern Unteroffizierscharge der Artillerie, oder die F. sind Mitglieder eines besonders mit der Anfertigung und dem Gebrauche der Feuerwerkskörper betrauten Artilleriezweiges, welche als Feuerwerkerkorps oder -Personal bezeichnet wird und den Artillerieregimentern unterstellt ist. Man unterscheidet Oberfeuerwerker und F., erstere haben Feldwebel-, letztere Sergeantenrang. Das gesamte Feuerwerkerpersonal stand in Preußen früherhin in technischer Hinsicht unter einem Artilleriehauptmann als Feuerwerksmeister. Seit 1868 werden im deutschen Heere geeignete Oberfeuerwerker nach Ablegung einer besondern Prüfung zu Feuerwerkslieutenants und später -Premierlieutenants und -Hauptleuten befördert. Zur Ausbildung der F. dient die Oberfeuerwerkerschule (s. d.) in Berlin. Truppenteile, die lediglich zur Anfertigung von Gegenständen der Pyrotechnik bestimmt sind, heißen Feuerwerkscompagnien.

Feuerwerkerei, auch Feuerwerkskunst oder Pyrotechnik genannt, die Anfertigung und der Gebrauch von Feuerwerk (s. d.). Sie zerfällt in Kriegsfeuerwerkerei (s. d.) und Lustfeuerwerkerei (s. d.). Die F. ist sehr alt. Schon 1379 wurde in Vicenza zum Friedensfest ein Feuerwerk abgebrannt, und 1519 ließ Jakob Fugger in Augsburg zur Feier der Erhebung Karls V. zum röm. König ein solches veranstalten. Die meisten und schönsten Erfindungen im Fache der Kunstfeuerwerkerei verdankt man zwei Italienern, Ruggieri (Vater und Sohn), die in Rom, Paris u. s. w. sich durch historisch berühmt gewordene Leistungen hervorthaten.

Feuerwerkskörper, aus den Zusammenstellungen der einfachen Sätze (s. d.) entstehende Feuerwerksgegenstände; aus den F. selber werden wiederum die Feuerwerksstücke (s. d.) zusammengestellt. Man teilt die F. ein in Flammen-, Funken-, Dreh-, Wurf- und Steigfeuer oder Raketen. (S. die einzelnen Artikel.)

Feuerwerkskunst, s. Feuerwerkerei.

Feuerwerkssätze, s. Sätze.

Feuerwerksstücke, aus den Zusammenstellungen der einfachen Feuerwerkskörper entstehende Feuerwerksgegenstände; man teilt sie im allgemeinen in feststehende und bewegliche. Zu den feststehenden Stücken gehören die Kombinationen von Brandern in den verschiedensten Formen, als