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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fiskusgebühren - Fistulina

rechtlicher Art ausgestattet. Dahin gehören die längere Verjährungsfrist für fiskalische Forderungen, die Freiheit von Kautionen, Stempel- und andern Gebühren, sowie besondere Konkursprivilegien (Konkursordn. §§. 41, 54). Der Begriff des F. ist einheitlich, doch pflegt der Sprachgebrauch die verschiedenen Verwaltungszweige (stationes fisci) als besondern F. zu bezeichnen (Postfiskus, Militärfiskus u. s. w.). Die Scheidung hat insofern eine rechtliche Bedeutung, als gegen Forderungen der einen fiskalischen Station nicht mit Gegenforderungen gegen eine andere kompensiert werden darf. Dem F. des Reichs sind alle Privilegien zuerkannt, welche nach Landesrecht der Landesfiskus hat. Daß der F. steuerfrei ist, ergiebt sich bezüglich der Staatssteuern aus der Identität von F. und Staat; anders bezüglich der Kommunalsteuern oder der Kreis- und Provinzialsteuern. Ob hier eine Befreiung stattfindet, ergiebt sich aus den Landesgesetzen. Die fiskalischen Verwaltungsbehörden haben den Staat vor den Civilgerichten zu vertreten; Gerichtsstand ist der Ort, wo die zur Vertretung des F. berufene Behörde ihren Sitz hat. Oberster Vertreter des F. ist der Finanzminister, soweit ein anderes Ressort beteiligt ist, der Minister dieses Ressorts. Vertreter des Reichsfiskus ist der Reichskanzler oder dessen Stellvertreter.

Fiskusgebühren, s. Gebühren.

Fismes (spr. fihm), Hauptort des Kantons F. (200,78 qkm, 24 Gemeinden, 12 113 E.) im Arrondissement Reims des franz. Depart. Marne, am Zusammenflusse der Sirmelin und Vesle, an der Linie Reims-Soissons der Franz. Ostbahn, hat (1891) 3275, als Gemeinde 3303 E.; Ziegelei, Brennerei, Töpferei und Seidenindustrie, sowie Handel mit Hanf, Getreide und Wein. - F. ist das Fines Suessionum der Römer.

Fis-moll (ital. fa diesis minore; frz. fa dièse mineur; engl. f sharp minor), die Moll-Tonart, bei der f, c, g um einen halben Ton erhöht, also 3 # vorgezeichnet sind, wie beim parallelen A-dur. (S. Ton und Tonarten.)

Fisole, s. Bohne.

Fissil (lat.), spaltbar; Fissilität, Spaltbarkeit.

Fissilinguia, s. Spaltzüngler.

Fissipeden (lat.), Säugetiere mit gespaltenen Klauen, im Gegensatz zu den Solipeden, Einhufern.

Fissirostres, s. Spaltschnäbler.

Fissur (lat. fissura, "Spaltung", "Sprung", "Riß"), in der Chirurgie ein unvollständiger Knochenbruch, bei dem der verletzte Knochen nicht vollständig in seinem Zusammenhange getrennt erscheint, sondern nur einen spaltformigen Riß aufweist, ähnlich z. B. wie ein Sprung in einem Teller. Solche F. können sich entweder von einer vollständigen Bruchstelle noch weit in die angrenzenden Knochenteile und bis in ein benachbartes Gelenk hinein fortsetzen, oder sie können für sich allein die einzige Knochenverletzung bilden, wie dies nach Entwicklung einer äußern Gewalt (Fall, Schlag, Stoß) am häufigsten an den Schädelknochen beobachtet wird. Die Schädelfissuren sind meist schwere Verletzungen, da sich oft entzündliche Affektionen des Gehirns und seiner Hüllen anschließen, die meist einen tödlichen Ausgang nehmen.

Ferner bezeichnet man als F. gewisse schmerzhafte und schwer heilende spaltförmige Einrisse oder Schrunden auf manchen Schleimhäuten, namentlich der Lippen- und Afterschleimhaut (Afterschrunde, Fissura ani). Man behandelt sie durch Betupfen mit dem Höllensteinstift und Bedecken mit milden Verbandssalben. Die Afterfissur heilt man am schnellsten durch operative Spaltung.

Fissurelidae, s. Spaltnapfschnecken.

Fistel (Fistula), in der Chirurgie Bezeichnung eines nicht naturgemäßen Kanals, der auf der Körperoberfläche ausmündet oder in ein Hohlorgan des Körpers führt. Man scheidet die F. in fistulöse Geschwüre und Kommunikationsfisteln. Fistulöse Geschwüre sind Eitergänge, welche durch Verschwärung entstanden sind. Dieselben rühren meist von Verschwärungen der Knochen und Gelenke (Knochenfraß) her, können aber auch durch Verschwärungen anderer Organe (z. B. des Darms, der Harnröhre) entstehen. Man trennt sie in unvollkommene oder blinde F., welche nur eine Öffnung (z. B. auf der äußern Haut) besitzen, und vollkommene F., welche stets zwei Öffnungen zeigen, nämlich eine auf der äußern Haut und eine auf der Schleimhaut eines innern Organs, zwischen denen in verschieden großer Länge der Fistelgang verläuft. Die fistulösen Geschwüre haben wie das Grundleiden einen chronischen Verlauf und sondern entweder nur Eiter oder auch noch den Inhalt des in Verschwärung geratenen Organs (z. B. Kot, Urin) ab. Die Heilung eines fistulösen Geschwürs kann nur durch Beseitigung der Grundkrankheit bewirkt werden; es sind hierzu meist operative Eingriffe von bald größerer, bald geringerer Bedeutung erforderlich. Oft genügt, wie z. B. bei Mastdarmfisteln, eine einfache Spaltung des Fistelganges. Kommunikationsfisteln sind vernarbte Öffnungen und Kanäle, welche ein Hohlorgan mit der Körperoberfläche oder einem andern Hohlorgan (z. B. die Blase mit der Scheide) in Verbindung setzen; sie bleiben nach Verletzungen oder brandigen Zerstörungen zurück und lassen den Inhalt des Hohlorgans (z. B. Speichel, Urin, Kot) austreten. Eine Heilung wird in der Regel nur durch eine Operation, welche die Öffnung oder den Kanal verschließt, erreicht. Kommunikationsfisteln werden nicht selten an Tieren zum Zwecke eines physiol. Experiments oder bei Menschen bei bestimmten Krankheiten angelegt (z. B. Gallenfisteln, Magenfisteln). Man benennt die F. ohne Rücksicht darauf, ob sie der einen oder andern Art angehören, nach dem Organ, zu dem sie führen (z. B. Knochenfistel, Mastdarmfistel, Blasenfistel, Zahnfistel), oder nach dem Sekret, das sie absondern (z. B. Speichelfistel, Thränenfistel, Kotfistel).

Fistelstimme oder Fistel, s. Falsett.

Fistula (lat.), Rohr, Röhre; in der Chirurgie s. Fistel. - F. eucharistica, ein Trinkröhrchen, das bis in das 13. Jahrh. in der röm. Kirche beim Genuß des Abendmahlweins gebraucht wurde, um ein Verschütten desselben zu vermeiden. Es wird jetzt noch bei der feierlichen Messe des Papstes gebraucht.

Fistularidae, Familie der Stachelflosser, s. Röhrenmäuler.

Fistulina Bull, Pilzgattung aus der Gruppe der Hymenomyceten (s. d.). Der gemeine Leber-, Fleisch-oder Blutschwamm, auch Zungenpilz genannt, F. hepatica Fr., wächst an alten Stämmen von Laubbäumen; der Hut ist zungen- oder leberartig ausgebildet oder auch von anderer Gestalt, anfangs blutrot und weich fleischig, später dunkler gefärbt und holzig; das Hymenium befindet sich auf der Unterseite desselben und bildet cylindrische Röhren,die nicht miteinander verwachsen