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Flackmaschine – Flaggen
Flackmaschine, veraltete Bezeichnung für Schlagmaschine
(s. Baumwollspinnerei, Bd. 2, S. 538b).
Flacon (frz., spr. -kóng), Fläschchen, Riechfläschchen.
Fladderminen, Fugassen, eingegrabene Sprengladungen, deren
Entzündung erfolgen soll, sobald der Angreifer sich über ihnen befindet. Ihre Ladung, die 25 kg selten übersteigt, wird in einem verpichten
Holzkasten etwa mannstief in die Erde gegraben. Die Entzündung erfolgt entweder von einem Herd aus auf elektrischem Wege oder durch
Schnellzündschnur, oder sie ist eine selbstthätige. Man legt F. meist reihen- oder gruppenweise an. Die moralische Wirkung der F. ist im
allgemeinen größer als die materielle.
Fladenkrieg, eine unblutige Fehde zwischen den Fürsten von Sachsen. Kurfürst Johann Friedrich hatte 1542 in
Wurzen, über das er gemeinsam mit Herzog Moritz die Schutzherrschaft ausübte, eigenmächtig eine Türkensteuer ausgeschrieben, worüber
es zur Fehde zu kommen drohte. Landgraf Philipp von Hessen vermittelte jedoch die Beilegung des Streites, so daß die bereits aufgebotene
Mannschaft zu Ostern und zum Genusse der Osterfladen (Kuchen) wieder zu Hause war.
Fladungen, Stadt im Bezirksamt Mellrichstadt des bayr. Reg.-Bez. Unterfranken, 18 km im NW. von Mellrichstadt,
in 403 m Höhe, am östl. Fuße des Rhöngebirges, unweit der rechts in die Fränkische Saale gehenden Streu, hat (1890) 787 kath. E.,
Postexpedition, Telegraph; kath. Pfarrkirche, Forellenfischerei, Holzwarenfabrikation und Flachshandel.
Flagellánten (lat. Flagellantes),
Geißler, Geißelbrüder, auch
Flegler, Bengler, Pußkeller
(d.h. Bußgeller, von gellen, schreien), Loißkenbrüder (von ihren Gesängen, den
Leisen), oder auch Weiße (nach ihrer Kleidung) genannt, im 13.
bis 15. Jahrh. Genossenschaften, die in Italien, Deutschland und Frankreich umherzogen, um durch öffentliche Geißelungen Vergebung der
Sünden zu erwerben. Die Nachahmung von Christi Geißelung kam als freiwilliges Bußwerk und als kirchliche Strafe schon früh in den
Klöstern vor und wurde in Zeiten großer allgemeiner Unglücksfälle auch in weitern Kreisen angewandt, um den Zorn Gottes zu besänftigen.
Schon Antonius von Padua soll Geißlerfahrten veranlaßt haben. Während der Kämpfe der Guelfen und Ghibellinen forderte der
Dominikanermönch Rainer 1260 die Einwohner von Perugia zur Geißelung auf. An allen Orten sammelten sich Männer und Frauen jedes
Alters und Standes, Priester mit Kreuzen und Fahnen voran; mit entblößtem Oberkörper zogen sie umher und peitschten sich unter
Bußgesängen bis aufs Blut. In großen Scharen zogen sie 1261 sogar über die Alpen nach Österreich, bis nach Ungarn und Polen und
fanden auch hier beim Volk viel Beifall. Während des sog. Schwarzen Todes (s. d.) in
Europa zeigten sich in Italien, Frankreich und Deutschland, auch in Dänemark und England wieder F. Überall zogen sie in Scharen in
feierlicher Prozession, von Glockengeläute empfangen, von Ort zu Ort. Nach der Geißelung pflegten sie einen Brief Christi zu verlesen, den
ein Engel vom Himmel heruntergebracht und auf den Altar St. Peters zu Jerusalem gelegt haben sollte. In Deutschland ↔
fanden solche Flagellantenzüge, selbst mit Kindern, in Magdeburg, Würzburg, Straßburg, Speier u. s. w. statt. Sie machten sich bald durch
Zerstörung aller bürgerlichen und kirchlichen Ordnung bei Geistlichkeit und Behörden derart verhaßt, daß schon 1349 Clemens VI. dieses
Unwesen verbot und die weltlichen und geistlichen Obern zu ihrer Unterdrückung anhielt. Trotzdem bildeten sich Ende des 14. Jahrh. in
Frankreich, Italien und Spanien, wieder neue, den F. ähnliche Büßergesellschaften (in Italien von ihrer weißen Kleidung
Bianchi oder Albati, d. h. Weiße genannt). Namentlich das
Auftreten des Bußpredigers Vincentius Ferrerius (s.d.) scheint dieser Bewegung Vorschub
geleistet zu haben. Auch das Konstanzer Konzil beschäftigte sich damit, begnügte sich aber, Ferrerius zur Mäßigung zu mahnen. Die
feindselige Haltung der Kirche trieb manche dieser Büßergesellschaften zur Verbindung mit den häretischen Begharden
(s. Beghinen) und zur Opposition gegen die Kirche, so daß zuletzt die Inquisition gegen sie einschritt. Die letzten
Spuren in Deutschland finden sich in Thüringen im 15. Jahrh. – Vgl. Förstemann, Die christl. Geißlergesellschaften (Halle 1828);
Schneegans, Die Geißler, namentlich die große Geißelfahrt nach Straßburg 1349 (aus dem Französischen von Tischendorf, Lpz. 1840);
W. M. Cooper (Pseudonym für J. G. Bertram), Flagellation and the Flagellants (Lond. 1870 u. ö.).
Flageolett (frz., spr. flascholétt; ital. flautino,
flauto piccolo), eine bis in die neueste Zeit gebräuchliche Schnabelflöte (s. d.)
kleinster Gattung, mit sechs Tonlöchern und einem Umfange von ungefähr zwei Oktaven. Man hat F. von fünf verschiedenen Größen, aus
c, d, es, f und a, um aus allen Tönen mit gleicher Leichtigkeit blasen zu können. Die kleinste Art bilden die Vogelpfeifchen. Ihre Intonation ist
sehr leicht. Bainbridge verbesserte das F. 1802. – Im Spiel der Streichinstrumente heißen die hellen Töne
Flageoletttöne (frz. sons harmoniques; ital.
suoni armonichi, flautini), die man dadurch erzeugt, daß der Finger
die Saite, bevor sie angestrichen wird, bei einem Schwingungsknoten nicht fest niederdrückt, sondern nur lose berührt. Dadurch entstehen
ungewöhnliche Schwingungen der Saiten, die viel höhere und ganz anders klingende Töne hervorbringen, als ihnen sonst eigen sind. So
giebt z. B. die Violine, wo auf der g-Saite das eingestrichene c gegriffen wird, das zweigestrichene g an, auf der Stelle hingegen, wo auf der
d-Saite das eingestrichene a liegt, das zweigestrichene a. Paganini auf der Violine und Servais auf dem Violoncell haben zuerst das
Flageolettspiel so ausgebildet, wie es bei den modernen Virtuosen zur Anwendung kommt. – In der Orgel ist F. ein Flötenregister.
Flaggen, die gewöhnlich viereckigen Fahnen von leichtem wollenen Zeuge, dem Flaggentuch, die die Schiffe zur
Kennzeichnung ihrer Nationalität führen müssen. Diese Nationalflagge ist meistens um ein Dritteil
länger als breit, verschieden gefärbt, mit Wappen oder Sinnbildern versehen und weht am Heck des Schiffs an einem Flaggstocke oder an
der Gaffel des Besans. Das Führen einer andern Flagge als der zuständigen steht mit der Fälschung von Papieren auf gleicher Stufe. Wird
ein Handelsschiff mit falscher Flagge betroffen, so verfällt sein Führer in schwere Strafe. Es giebt
Kriegs- und Handelsflaggen, die jedoch bei vielen Nationen, wie
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 863.