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Flurkarten – Flußbau
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Flurbuch'
mehrerer nebeneinander gelegenen Grundstücke zu einem einheitlichen Grundstück nicht ohne vorgängige Regelung des F.
erfolgen. Sollen Irrtum und Verdunkelungen, welche infolge einer örtlichen Veränderung der Oberfläche eintreten können,
vermieden werden, so muß von Zeit zu Zeit eine Revision des F. durch Vergleich desselben mit der Örtlichkeit stattfinden.
Flürscheim, Michael, Bodenreformer, geb. 27. Jan. 1844 zu Frankfurt a. M., war zuerst im Bankfach
thätig, lebte von 1867 bis 1872 in den Vereinigten Staaten von Amerika und gründete nach seiner Rückkehr die seit 1888 als
Aktiengesellschaft unter dem Namen «Eisenwerke Gaggenau, Aktiengesellschaft» bekannte Fabrik in Gaggenau in Baden. Seit
1888 Rentier und Verwaltungsrat genannter Werke und seit 1892 mit dem Wohnsitz in Castagnola bei Lugano, lebt F. fast
ausschließlich seiner litterar. Thätigkeit und der Verbreitung seiner Idee der Bodenverstaatlichung. 1887–89 redigierte er in
diesem Sinne die Monatsschrift «Deutsch Land», welche 1890 in die Wochenschrift (jetzt zweimal wöchentlich)
«Frei Land. Organ des Deutschen Bundes für Bodenbesitzreform» überging, welchen Bund F. mit Gesinnungsgenossen 1888
begründete. F.s Arbeiten sind dem Nachweise gewidmet, daß das Zins- und Grundrenteneinkommen der Einzelnen die Ursache
der Vermögensansammlung in wenigen Händen und der Notlage der großen Masse sei, und daß dieser Zustand mit der
Bodenverstaatlichung verschwinde, welche die Möglichkeit gewähre, die Vorteile des Individualismus zu erhalten und die
Nachteile des Socialismus zu vermeiden. (S. Landliga.) Er schrieb:
«Auf friedlichem Wege» (Baden-Baden 1884 u. ö.), «Deutschland in 100 Jahren» (Bubenheim 1887; neue Ausgabe,
Dresd. 1890), «Papst und Socialreform» (Düsseld. 1890), «Der einzige Rettungsweg» (Bubenheim 1887; ausführlichere
Bearbeitung, Dresd. 1890), «Rent, Interest and Wages» (Lond. 1891); außerdem eine Anzahl kleinerer Arbeiten.
Flurzwang, ein Überrest der Feldgemeinschaft (s. d.) und des altgerman.
Dorfsystems (s. d.), ist die rechtliche oder faktische Beschränkung der
Grundbesitzer in der Benutzung ihrer meist «im Gemenge» liegenden Grundstücke, namentlich der Zwang, dieselben nach dem
von der ganzen Dorfgemeinde angenommenen Wirtschaftssystem, gewöhnlich der Dreifelderwirtschaft, zu bestellen, die
gemeinschaftliche Brachweide zuzulassen und die Überfahrt zu gestatten. Die Gemengelage selbst, welche dieses System zu
einer Notwendigkeit macht, ist dadurch entstanden, daß ursprünglich jeder Hufenbesitzer in jedem Gewann einen Streifen erhielt
und daß diese Stücke immer weiter geteilt wurden. In der neuern Zeit ist der F. durch Gemeinheitsteilung
(s. d.) und wirtschaftliche Zusammenlegung der Grundstücke (s. d.) in den
meisten Gemeinden aufgehoben worden, jedoch noch immer nicht vollständig verschwunden. Auf geschlossene Höfe hat er
natürlich nie oder doch nur in beschränktem Maße Anwendung gefunden.
Flus, Mehrzahl von Fels, marokk. Geldbenennung,
s. Uckia.
Flusch, kleine Geldrechnungsstufe in Basra (asiat. Türkei) und in Buschir (Persien), 1/100 des
Mamúdi oder 1/1000 des pers. Kran (s. d.), jetzt ↔ etwas mehr
als 1/20 Pfennig Reichswährung oder 3/100 Kreuzer österr. Währung.
Flushing (spr. flösch-), engl. Name der Stadt Vlissingen.
Flushing (spr. flösch-), Stadt im County Queens des nordamerik. Staates
Neuyork, ungefähr 13km nordöstlich von Brooklyn an der Flushing-Bai, hat (1890) 10868 E.,
schöne Straßen und Villen und ist Wohnort vieler Neuyorker Kaufleute. (S. Neuyork, Situationsplan.)
Flußaal (Anguilla vulgaris Flem.; s. Tafel:
Fische I, Fig. 3), zur Familie der Aale (s. d.) gehöriger
Weichflosser mit glattem Kopfe und walzigem Leibe, kleinen, weit nach hinten gestellten Brustflossen und darüber in der Nähe
des Nackens mit kleinen Kiemenöffnungen, ein nächtlich munterer Fisch, der bei Tage im Schlamm liegt. Er ist ein gefräßiger
Raubfisch, dessen weiter Rachen mit starken Hakenzähnen bewaffnet ist, wird bis 1,50 m lang
und 5 kg schwer, frißt vorzugsweise kleine Fische, Frösche, Äser, Insekten und Gewürm und fängt sich besonders leicht bei
Gewittern an den mit kleinen Weißfischen besetzten Grundangeln; daß er bei Regenwetter und im Nachttau aufs Land krieche,
um nach Regenwürmern und Schnecken auszugehen, scheint eine Fabel zu sein. Zum Laichen geht der Aal in das Meer, und
zwar finden die Wanderungen von Oktober bis Dezember in finstern Nächten statt; er wird erst im Meere geschlechtsreif; die weit
kleinern Männchen hat man bis jetzt nur im Meere oder in brackischen Buchten gefunden, so daß also alle in Süßwässern
vorkommenden F. Weibchen mit noch unreifen Eiern sind. Solche, die aus irgend einem Grunde nicht in das Meer gelangen
können, werden unfruchtbar und erreichen die bedeutendsten Größen. Ob der F. lebendige Junge zur Welt bringt oder Eier legt,
ist noch nicht sichergestellt, doch sprechen neueste Beobachtungen für letzteres. Vielleicht gehen die F. nach dem Absatze der
Brut zu Grunde, wie die Lampreten. Die weiblichen Jungen steigen im März und April in oft äußerst zahlreichen Schwärmen die
Flüsse hinan (frz. montée; ital. montata). Der F. kommt
in allen Gewässern, ganz vorzüglich aber in Brackwassern und Lagunen fort. Außer mit Angeln wird er auch mit Netzen und
Reusen gefangen. An einigen Orten, wo sie in ungeheurer Menge vorkommen, wie z. B. in Dänemark, Schweden, in den Lagunen
der Pomündung bei Comacchio (s. d.), bilden die F. frisch, gesalzen, getrocknet oder geräuchert einen
bedeutenden Ausfuhrartikel. Von alters her giebt es hier sinnreiche reusenartige Vorrichtungen zum Abfangen der meerwärts
wandernden ausgewachsenen F. In Deutschland werden solche Wanderaale vielfach bei Mühlenwehren in durchlöcherten Kisten,
den sog. Aalkästen, gefangen. Nach der Abtrennung des Kopfes winden sich die Stücke
noch lange Zeit, da die Reflexthätigkeit des Rückenmarks sehr lange anhält. Man vermeidet dies leicht, indem man mit einer
Stricknadel das Rückenmark zerstört.
Flußadler, soviel wie Fischadler (s. Adler).
Flußbäder, s. Bad (Bd. 2, S. 252b).
Flußbarbe (Barbus fluviatilis),
die gemeine Barbe (s. d.).
Flußbau, diejenigen Bauarbeiten an einem Flusse, welche die Herrichtung einer gleichmäßig
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 935.