Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

440

Forstbenutzung - Forsteinteilung.

Forstbenutzung, die Gewinnung, die Formung im Rohen und die Verwertung der forstlichen Erzeugnisse. Im Zusammenhang mit der Forstbenutzung stehen der Holztransport und die Verarbeitung der forstlichen Rohprodukte (die forstliche Technologie), soweit beide für Rechnung des Waldeigentümers betrieben werden. Streng genommen gehören beide nicht in den Bereich der Forstbenutzung. Gegenstand der letztern sind die forstlichen Hauptnutzungen (Holznutzung, Rindennutzung) und Nebennutzungen (Streu, Harz, Weide, Gras, Futterlaub, landwirtschaftlicher Fruchtbau im Wald, Leseholz, Baumfrüchte, Fossilien, Torf). Das Holz, dessen technische Eigenschaften die Forstbenutzungslehre zu erörtern hat, zerfällt in Nutzholz und Brennholz. Die Fällung, Ausnutzung (Sortierung) und Verwertung des Holzes bildet den wichtigsten Teil der F. Mitunter wird die Rindennutzung zu den Nebennutzungen gerechnet. Vgl. Gayer, Die F. (6. Aufl., Berl. 1883); König, F. (3. Aufl. von Grebe, Wien 1882); s. die Artikel über Forsttechnologie, Holztransportwesen, Holzsortimente, Nutzholz, Brennholz, Rinde, Waldwegebau, Waldstreu, Harznutzung, Moosnutzung, Samendarre, Leseholz, Waldweide etc.

Forstbetriebsregelung, s. Forsteinrichtung.

Forstbotanik, derjenige Teil der Botanik, welcher für die Forstwirtschaft von Bedeutung ist. Es gehören dahin außer den allgemeinen Lehren der Botanik namentlich die Anatomie, Physiologie und Pathologie des Holzes, die Kenntnis der waldbaulich wichtigen Holzarten und Kleingewächse (Gräser, Kräuter, Pilze). Diese Kleingewächse werden wohl mit dem Namen Forstunkräuter bezeichnet. Neuere Litteratur: Nördlinger, Deutsche F. (Stuttg. 1874-76, 2 Bde.); Koch, Dendrologie (Erlang. 1869-72; 2 Bde.); Willkomm, Forstliche Flora von Deutschland und Österreich (Leipz. 1875); Th. Hartig, Anatomie und Physiologie der Holzpflanzen (Berl. 1878); Schröder, Das Holz der Koniferen (Dresd. 1872); Rob. Hartig, Wichtige Krankheiten der Waldbäume (Berl. 1874); Derselbe, Die Zersetzungserscheinungen des Holzes der Nadelholzbäume und der Eiche (das. 1878); Derselbe, Lehrbuch der Baumkrankheiten (das. 1882).

Forstdiebstahl, s. Forststrafrecht.

Forstdirektionslehre, s. Forstpolitik.

Forsteinmiete, im nordöstlichen Deutschland gebräuchlicher Ausdruck für die bedingungsweise Zulassung ärmerer Einwohner zur Raff- und Leseholznutzung in den Forsten.

Forsteinrichtung (Forstabschätzung, Forsttaxation, Forstbetriebsregelung), ein wichtiger Zweig der Forstwissenschaft, die dem Zweck der Waldwirtschaft entsprechende Regelung des Waldzustandes und des Waldertrags. Die F. erstrebt daher einerseits die Waldzustandsregelung, d. h. die Herstellung eines geordneten (normalen) Waldzustandes, und anderseits die Waldertragsregelung, d. h. die Größenermittelung des Waldertrags. Zur Erreichung dieser Ziele sind seit Mitte des 18. Jahrh. zahlreiche Forsteinrichtungsmethoden empfohlen und angewandt worden. Dieselben lassen sich in vier Gruppen bringen, nämlich: 1) In Teilungsmethoden. Der jährliche Nutzungssatz ergibt sich als Quotient aus Betriebsfläche und Umtriebszeit (s. d.) bei den sogen. Flächenteilungsmethoden (Schlageinteilungsmethoden) oder als Quotient aus Holzmasse und Umtriebszeit bei den sogen. Holzteilungsmethoden. Nach der Flächenteilungsmethode erfolgt noch jetzt fast überall die F. für den Niederwald und für das Schlagholz des Mittelwaldes. 2) In Fachwerksmethoden, deren Wesen darin besteht, daß die Umtriebszeit in mehrjährige (beim Hochwald in der Regel 20jährige) Zeitabschnitte (Zeitfächer, Perioden) geteilt wird, und daß diese Perioden mit Nutzungen ausgestattet werden. Je nachdem die Nutzungsausstattung bloß mit Flächen oder bloß mit Holzmassen oder zugleich mit Flächen und Holzmassen erfolgt, unterscheidet man Flächenfachwerk, Massenfachwerk und Flächen-Massenfachwerk (gemischtes Fachwerk). Nach der Methode des Flächen-Massenfachwerks wird gegenwärtig in den meisten Staaten die F. der Hochwaldungen bewerkstelligt. 3) In Holzertragsformelmethoden. Sie ermitteln den Abnutzungssatz aus den Elementen des Holzertrags ohne grundlegenden Betriebsplan mit Hilfe einer algebraischen Formel. Je nachdem sich die Ermittelung auf den Holzvorrat oder auf den Holzzuwachs oder auf beide zugleich stützt, unterscheidet man Vorratsmethoden, Zuwachsmethoden und Vorrats-Zuwachsmethoden. Ihre Anwendung ist eine beschränkte. Die beste unter ihnen ist die der letztern Kategorie angehörige Methode von K. Heyer. 4) In Rentabilitätsrechnungsmethoden. Sie stützen die F. auf Rentabilitätsrechnung. Dahin gehören die Forsteinrichtungsmethoden von Judeich und Wagener. Das Forsteinrichtungsverfahren sondert Vorarbeiten, Hauptarbeiten und Ergänzungsarbeiten. Zu den Vorarbeiten gehören die Forstvermessung, die Forsteinteilung (s. d.) in Wirtschaftsfiguren, die Aufnahme des Waldzustandes mit der in der Holzmeßkunde (s. d.) gelehrten Ermittelung des Holzvorrats und Holzzuwachses und die Anfertigung von Holzertragstafeln (s. d.). Gegenstand der Hauptarbeiten ist die Betriebsregelung, welche sich mit der Feststellung der Umtriebszeit (s. d.), der Ordnung der Betriebsverbände (s. Forsteinteilung) und der Regelung der Flächen- und Massennutzung befaßt. Ergänzungsarbeiten sind die jährlichen Nachträge in gewissen Wirtschaftsbücher und die periodischen Berichtigungen der F. durch Revisionen (Taxationsrevisionen). Vgl. Grebe, Die Betriebs- und Ertragsregulierung der Forsten (2. Aufl., Wien 1879); Heyer, Waldertragsregelung (3. Aufl., Leipz. 1883); Judeich, Die F. (4. Aufl., Dresd. 1885); Wagener, Anleitung zur Regelung des Forstbetriebes (Berl. 1875).

Forsteinteilung, ein Teil der Forsteinrichtung (s. d.), ist teils eine administrative in Forstreviere (Oberförstereien) und Schutzbezirke, teils eine wirtschaftliche in Wirtschaftsfiguren und Betriebsverbände. Forstreviere sind die einem verwaltenden Beamten (Oberförster, Revierförster) zur Betriebsführung und Rechnungslegung überwiesenen Waldbezirke. Sie zerfallen in Schutzbezirke, welche mit Aufsichtsbeamten zur Handhabung des Forstschutzes und der Betriebsaufsicht (Förstern) besetzt sind. Wirtschaftsfiguren sind die innerhalb eines Forstreviers durch die Einteilung gebildeten Flächenabschnitte mit dauernder Begrenzung und angestrebter Einheit der Wirtschaft. Man unterscheidet drei Arten von Wirtschaftsfiguren, nämlich Jagen, d. h. regelmäßige, durch geradlinige Aufhiebe (Gestelle, Schneisen) begrenzte Wirtschaftsfiguren mit einer von der Umtriebszeit (s. d.) unabhängigen Größe, ferner Distrikte, d. h. unregelmäßig begrenzte, an Terrainbildung und Wege angelehnte Wirtschaftsfiguren mit einer von der Umtriebszeit unabhängigen Größe, endlich Schläge, d. h. regelmäßig oder unregelmäßig begrenzte Wirtschaftsfiguren mit einer von der Um-^[folgende Seite]