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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Forstwirtschaftspflege; Forstwissenschaft

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Forstwirtschaftspflege - Forstwissenschaft.

Verödung der großen Kahlschläge, die schlechte Beschaffenheit der uniformen jüngern Bestände, die rasch sich mehrenden Insektenschäden, welche als Folgen der großen Kahlhiebe angesehen werden, hinwiesen. Die F. der neuesten Zeit kehrt um zum Vorverjüngungsbetrieb, zum gemischten Bestand mit möglichst reich entwickeltem Blattvermögen und möglichst großer Bestrahlungs- (Atmungs-) Fläche; sie strebt nach dem intensiven, streng lokalisierten Betrieb der kleinsten Fläche und hat sich von der Herrschaft der schablonisierenden Generalregeln losgerungen. Mehr und mehr gewinnt sie den wahren volkswirtschaftlichen Boden und damit ihre wahrhaft rationelle Gestaltung. Daß die F. ein Gewerbe sei und insofern teilnehme an dem Streben nach der höchsten Rente (höchsten Unternehmergewinn, höchsten Bodenrente), haben die Forstwirte der neuesten Zeit erkannt, ohne jedoch den finanziellen Gesichtspunkten eine ausschließliche Herrschaft einzuräumen. Über Hauptbetriebsarten der F. s. Betriebsarten.

Forstwirtschaftspflege, die Gesamtheit der staatlichen Maßregeln zur Beseitigung der Hindernisse der Waldwirtschaft und zur Förderung derselben, ein Teil der Forstpolizei bei Auffassung der letztern im weitern Sinn (s. Forstpolizei). Gegenstände der F. sind: Ablösung der Waldservituten, Bildung von Waldgenossenschaften, Förderung der Waldwirtschaft durch Abgabe von Pflanzen an Privatwaldbesitzer, Begünstigung des forstlichen Vereinswesens, Unterstützung der Waldkultur durch Geldzuschüsse, Aufnahme von Privatwaldungen in den Verwaltungs- und Schutzverband der Staatsforsten auf Antrag der Waldeigentümer etc.

Forstwissenschaft, die Gesamtheit der systematisch geordneten Kenntnisse, welche sich auf das Forstwesen beziehen. Einen Teil jener Kenntnisse empfängt die F. von andern Wissenschaften, und sie begründet ihre Schlußfolgerungen durch diese Wissenszweige, welche man daher die forstlichen Grundwissenschaften nennt. Als solche sind anzusehen die Naturwissenschaften: Physik, Chemie, Mineralogie, Geognosie, Bodenkunde, Meteorologie und Klimalehre, dann Botanik und Zoologie, ferner Mathematik, Volkswirtschaftslehre, Staatswissenschaft. Werden diese Wissenszweige in dem durch die forstlichen Zwecke begrenzten Umfang aufgefaßt, so pflegt man dies durch den Zusatz "Forst" anzudeuten (Forstbotanik, Forstzoologie, Forstmathematik, Forstvermessung etc.). Die F. ist eine angewandte Wissenschaft. Aus der Anwendung der Grundwissenschaften auf das Forstwesen ergeben sich die forstlichen Haupt- oder Fachwissenschaften. Das noch nicht völlig durchgebildete System derselben läßt sich folgendermaßen gliedern:

I. Forstwirtschaftslehre. 1) Forstliche Produktionslehre: a) Waldbaulehre; b) Forstschutzlehre; c) Forstnutzungslehre.

2) Forstliche Betriebslehre: a) Waldwert- und Rentabilitätslehre; b) Forsteinrichtungslehre.

3) Forsthaushaltslehre (allgemeine Forstverwaltungslehre).

II. Staatsforstwissenschaft. 1) Forstpolitik. 2) Forstverwaltungsrecht.

III. Forstgeschichte.

IV. Forststatistik.

Nebenwissenschaften, die in keinem notwendigen Zusammenhang mit den forstlichen Fachwissenschaften stehen, aber von den Forstleuten in der Regel gekannt sein müssen, sind Rechtskunde und Baukunde.

Die Geschichte der F. geht kaum um 1½ Jahrhundert zurück. Solange das Holz im Überfluß vorhanden war (s. Forstwirtschaft), fehlte es an jedem Motiv, die Forstwirtschaftslehre systematisch zu gestalten und wissenschaftlich zu begründen. Auch dann, als seit dem 16. und 17. Jahrh. der traurige Zustand vieler Forsten, die Furcht vor Holzmangel zu einer rationellern Gestaltung der Waldbenutzung mahnten, entwickelte sich nur ganz langsam eine wissenschaftliche Behandlung der auf einer ziemlich rohen Empirie beruhenden Forstwirtschaftslehre. Die mit dem Wirtschaftsvollzug betrauten Jäger vermochten nichts weiter, als auf dem Weg der praktischen Beobachtung gewisse Regeln für die Wirtschaft abzuleiten, welche sie oft genug in unberechtigter Weise generalisierten und dadurch ihres ganzen Wertes beraubten. Auch als seit 1760 Forstschulen entstanden, richteten sie ihre Thätigkeit zunächst lediglich auf die Erlernung des praktischen, handwerksmäßigen Wirtschaftsvollzugs. Der erste Versuch, das gesamte forstliche Wissen zu sammeln und systematisch zu ordnen, ging von Nichtforstleuten, von kameralistisch gebildeten Polyhistoren aus, von denen unter den Verwaltungsbeamten v. Moser ("Grundsätze der Forstökonomie", 1757), Stahl ("Onomatologia forestalis", 1772), v. Brocke ("Wahre Gründe der physikalischen und experimentalischen allgemeinen F.", 1768-75), unter den kameralistisch gebildeten Universitätslehrern, welche seit 1770 auf den meisten deutschen Hochschulen F. lehrten, Suckow (Professor an der Kameralhochschule zu Lautern, Verfasser einer "Ökonomischen Botanik", 1777), Jung-Stilling (Verfasser eines "Lehrbuches der F.", 1781), Nau (Verfasser einer "Anleitung zur deutschen F.", 1790), Walther (Verfasser mehrerer wertvoller forstbotanischer Schriften und eines "Lehrbuches der F.", 1795) und Trunk in Freiburg ("Forstlehrbuch", 1788) die bedeutendsten sind. Durch die voraufgeführten Arbeiten der Kameralisten fand die Forstwirtschaftslehre die erste systematische Gestaltung; ihr wissenschaftlichen Inhalt und eine exakte Begründung zu verleihen, waren diese gänzlich außerhalb der praktischen Wirtschaft stehenden Männer unfähig. Zu dieser Arbeit waren vielmehr die Berufsforstwirte bestimmt, aber vor 1790 wenig geeignet, da ihnen eine tiefere wissenschaftliche Bildung mangelte. Zunächst schien es auch vor allem wichtig, in den praktischen Wirtschaftsbetrieb größere Ordnung und Übersichtlichkeit zu bringen. Eine Reihe von Systemen der Forsteinrichtung entstand, und auch die mathematische Seite der F. machte rasche Fortschritte. Auf diesem Gebiet haben Öttelt in Thüringen (Verfasser einer ihrer Zeit bedeutenden Schrift: "Beweis, daß die Mathesis bei dem Forstwesen unentbehrliche Dienste thut", 1765-68), v. Wedell in Schlesien, Hennert in der Mark Brandenburg (Verfasser einer "Anweisung zur Taxation der Forsten", 1791) Bedeutendes geleistet. Es entstanden rasch eine Reihe von Forstschulen, und seit 1795 gab Bechstein auf seiner Privatforstschule zu Waltershausen (später Dreißigacker) dem Studium der F. die schulgerechte methodische Form und encyklopädische Vollständigkeit; aber es fehlte noch immer die volle Beteiligung der praktischen Forstwirte an diesen Bestrebungen, es fehlte der Mann, der die Waldwirtschaft aus den Bahnen des Handwerks hinüberführte zu rationeller Übung, der den Scholastizismus, in welchen die F. zu versinken drohte, überwand und beide dem Streben nach einem exakten Ausbau der Wissenschaft vom Walde dienstbar machte.

Einen bedeutenden Schritt vorwärts wurde die junge F. in dieser Richtung durch G. L. Hartig und Cotta am Anfang des 19. Jahrh. geführt. Beide, praktisch begabt, naturwissenschaftlich und mathematisch gebildet, sind die Reformatoren der Forstwirt-^[folgende Seite]