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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Fortdauerndes Verbrechen; Fort de France; Fort Dodge; Forte; Forteguerri; Fortepiano; Fortescue; Fortes fortuna adjuvat; Forteviot; Fortgesetztes Verbrechen

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Fortdauerndes Verbrechen - Fortgesetztes Verbrechen.

ausgegeben von Todt (Brandenb. 1874-76); Kummer, Das Fortbildungsschulwesen (Bern 1874); Reichenau, Fortbildungsunterricht im Anschluß an die Volksschule (Berl. 1870); J. B. ^[Jürgen Bona] Meyer, Die Fortbildungsschule in unsrer Zeit (das. 1873); "Entstehung und Entwickelung der gewerblichen F. in Württemberg" (offiziell, Stuttg. 1873); Mascher, Das deutsche Schulwesen (Eisen. 1876); Schneider, Volksschulwesen und Lehrerbildung in Preußen (Berl. 1875); Nagel, Die gewerblichen F. Deutschlands (Eisen. 1877); "Deutsche Schulgesetzsammlung" (hrsg. von Keller und Schillmann, Berl., seit 1872); "Das gewerbliche Fortbildungswesen, sieben Gutachten" ("Schriften des Vereins für Sozialpolitik", Bd. 15, Leipz. 1878); Göck, Die gewerblichen F. in Deutschland, Belgien und der Schweiz (Wien 1882).

Fortdauerndes Verbrechen, s. Fortgesetztes Verbrechen.

Fort de France (spr. fōr d'frāngs, früher Fort Royal, Fort Libre und Fort National genannt), Hauptstadt der franz. Insel Martinique, an einem trefflichen Hafen (le Carenage), welcher nach ausgedehnten Hafenbauten Schiffe von 8,5 m Tiefgang zuläßt und von mehreren Forts verteidigt wird. Der Ort, mit 8000 Einw., ist vorwiegend Beamten- und Militärstadt und besitzt ein Seminar, eine Kunstschule, ein Krankenhaus und 4 Kirchen.

Fort Dodge (spr. doddsch), Stadt im nordamerikan. Staat Iowa, am obern Des Moines, mit Landamt und (1880) 3586 Einw.

Forte (ital., abgekürzt f), musikal. Vortragsbezeichnung: "stark"; fortissimo (ff) "sehr stark"; mezzoforte (mf) "mittelstark"; meno f., "weniger stark"; più f., "stärker"; f. tenuto, "stark ausgehalten" (nicht abnehmend); fortepiano (fp) "stark und sogleich wieder leise"; poco f. (pf) "etwas stark" (pf ist nicht als "piano f." zu verstehen).

Forteguerri (spr. -gwerri, Fortiguerra), Niccolò, ital. Dichter, geb. 7. Nov. 1674 zu Pistoja, studierte in Pisa die Rechte, lebte sodann in Rom, begleitete von hier den Legaten Ant. Fol. Zondari nach Spanien, kehrte aber bald zurück u. erhielt von Clemens XI. den Titel eines Kämmerers, dann ein Kanonikat und endlich eine Prälatur; doch lebte er fortwährend vorwiegend der Poesie und den schönen Wissenschaften. Getäuscht in seinen Hoffnungen auf den Kardinalshut, starb er vor Gram 17. Febr. 1735 in Rom. Sein berühmtestes Gedicht ist das satirische Epos "Ricciardetto", welches er unter dem angenommenen Namen Niccolò Carteromaco schrieb. Dasselbe ist zwar im hohen Grad abenteuerlich in der Erfindung, wird aber wegen seines natürlichen Humors, seines schönen Stils und seines fließenden Versbaues von den Italienern sehr geschätzt. Wegen seiner satirischen Ausfälle besonders gegen die Geistlichkeit erschien es erst nach des Verfassers Tod in Venedig (unter dem Druckort Paris, 1738, 2 Bde., u. öfter; beste Ausg., Mail. 1813, 3 Bde.; deutsch am besten von Gries, Stuttg. 1831-33, 3 Bde.). Seine lyrischen Poesien sowie seine "Rime piacevoli" (Pisa 1780) sind jetzt vergessen. Auch hat man von ihm eine Übersetzung des Terenz (Urbino 1736). Vgl. G. Procacci, N. F. e la satira toscana dei suoi tempi (Pistoja 1877).

Fortepiano (ital.), s. v. w. Pianoforte, Name des modernen Hammerklaviers (s. Klavier).

Fortescue (spr. fórtiskju), großer Fluß an der Nordwestküste von Westaustralien, welcher südlich von Mount Bruce auf dem großen Plateau im Innern entspringt, das Meer aber in einem niedrigen und sumpfigen Mündungsgebiet nur periodisch erreicht. In der trocknen Zeit enthält das im Unterlauf bis 30 m breite, mit Bäumen bestandene Flußbett nur einzelne Wasserlöcher. Gregory erforschte 1861 den ganzen Flußlauf.

Fortescue (spr. fórtiskju), Name einer alten engl. Familie, deren Ahnherr Richard le Fort Wilhelm dem Eroberer in der Schlacht von Hastings 1066 das Leben gerettet haben soll. Einer seiner Nachkommen, Sir John F., verfaßte unter Heinrich VI. das berühmte Werk "De laudibus legum Angliae". Von ihm stammt Hugh, Baron von F., der 1789 zum Grafen ernannt wurde und 1841 starb. - Sein Sohn Hugh, zweiter Graf F., geb. 13. Febr. 1783, studierte in Oxford, wurde 1804 als Viscount Ebrington in das Parlament gewählt, schloß sich den Whigs an und nahm seit 1831 an den Verhandlungen über die Reformbill den lebhaftesten Anteil. Er war 1839-41 Lord-Lieutenant von Irland, 1846-50 Lord-Steward des königlichen Hofs und starb 14. Sept. 1861 in Exeter. Lord King nahestehend, gab er "Selections from the speeches and writings of Lord King" (Lond. 1842) nebst dessen Lebensskizze heraus. - Sein Sohn Hugh, dritter Graf F., geb. 4. April 1818, wurde 1841 in Plymouth für das Unterhaus gewählt, wo er zur liberalen Partei gehörte. 1846-1847 war er jüngerer Lord des Schatzes, 1847-51 Sekretär im Armenamt, wurde aber 1852 nicht wieder gewählt und trat erst 1854 für Marylebone wieder ins Unterhaus. 1856 zog er sich bei einem Besuch eines Militärspitals eine Augenkrankheit zu, die ihn nötigte, sich aus dem Unterhaus zurückzuziehen und seinem gemeinnützigen, namentlich das Wohl der Armen fordernden Wirken zu entsagen. Noch zu Lebzeiten seines Vaters zum Peer erhoben, erbte er nach dessen Tod 1861 dessen Güter und Titel. Er hat eine Reihe von Flugschriften, unter anderm über Parlamentsreform und Staatsschulen für die Mittelklassen, veröffentlicht. - Einem Seitenzweig des Hauses F. gehört Chichester F., Lord Carlingford (s. d.), an.

Fortes fortuna adjuvat, lat. Sprichwort: "Dem Mutigen, dem Tapfern hilft das Glück".

Forteviot (spr. fort-ihwjöt), Dorf, 8 km südwestlich von Perth (Schottland), wo Kenneth 842 die Pikten besiegte und so Gründer des Königreichs Schottland wurde.

Fortgesetztes Verbrechen (Delictum continuatum), Bezeichnung für eine Mehrheit verbrecherischer Handlungen, welche strafrechtlich als ein einziges Verbrechen beurteilt werden sollen. Es haben sich jedoch die Lehrer des Strafrechts bis jetzt vergebens bemüht, genauer das Merkmal zu bestimmen, wann ein f. V. angenommen werden soll. Es kommt nämlich darauf an, das fortgesetzte Verbrechen zu unterscheiden von 1) dem fortdauernden Verbrechen, d. h. dem Fall, wenn der durch die Vollendung des Verbrechens geschaffene rechtswidrige Zustand (z. B. Doppelehe) nicht aufgegeben wurde; 2) der realen Konkurrenz, wenn durch mehrere selbständige Handlungen mehrere Verbrechen oder Vergehen oder dasselbe Verbrechen oder Vergehen mehrmals begangen wird, in welchem Fall auf eine Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe zu erkennen ist; 3) der idealen Konkurrenz, wenn durch eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze verletzt werden, z. B. Körperverletzung, um ein Weib widerstandslos zu machen und nachher zu notzüchtigen, in welchem Fall dasjenige Gesetz zur Anwendung kommt, welches die schwerste Strafe androht. Da im Fall 1 die den Thatbestand vollendende Handlung nur einmal vorgenommen ist und durch