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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Frankatur; Frankel; Franken

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Frankatur - Franken.

dem Kali neben Phosphorsäure und Stickstoff die gebührende Beachtung beim Pflanzenbau zu teil werde. 1865 begann F. die Fabrikation von Brom aus den Mutterlaugen der Staßfurter Salze, und seither hat die Bromproduktion in Staßfurt und Leopoldshall die aus allen andern Quellen überflügelt. Die von F. eingeführten Darstellungsmethoden bilden die Grundlage der Fabrikation in den europäischen wie amerikanischen Bromfabriken. Seit 1867 wurden von F. auch Magnesiasalze und Glaubersalz aus den Rückständen der Kalifabrikation dargestellt. Später trennte sich F. von der Staßfurter Industrie und war seit 1876 Leiter einer Glashütte in Charlottenburg.

Frankatur, s. Frankieren.

Frankel, Zacharias, jüd. Theolog, geb. 18. Okt. 1801 zu Prag, studierte jüdische Theologie, Mathematik und Litteratur in Pest, erhielt 1832 die Stelle eines Kreisrabbiners für den Leitmeritzer Kreis und wurde 1836 Oberrabbiner für Dresden und Leipzig, in welcher Stellung er mit Erfolg für die staatliche Anerkennung des Judentums wirkte. Seine dem sächsischen Landtag vorgelegte Schrift "Die Eidesleistung der Juden in theologischer und historischer Beziehung" (Leipz. 1840, 2. Aufl. 1847) veranlaßte die Aufhebung des veralteten Judeneides in mehreren deutschen Ländern. 1854 folgte er dem Ruf als Oberrabiner und Direktor des jüdischen theologischen Seminars zu Breslau, wo er die "Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judentums" (Berl. 1844-45 u. Leipz. 1846) als Organ eines gemäßigten Fortschritts herausgab. In demselbem Geist redigierte er 1852-68 die "Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums" (fortgesetzt von Grätz und P. J. ^[richtig: P. F. für Pinkus Fritz] Frankl). Von seinen gelehrten Untersuchungen sind zu erwähnen: "Vorstudien zur Septuaginta" (Leipz. 1841); "Über den Einfluß der palästinensischen Exegese auf die alexandrinische Hermeneutik" (das. 1851); "Hodegetica in Mischnam librosque cum ea conjunctos" (das. 1865); ferner: "Dr. Bernhard Baer, ein Lebens- und Zeitbild" (Bresl. 1863); "Über palästinensische und alexandrinische Schriftforschung" (das. 1854); "Grundlinien des mosaisch-talmudischen Eherechts" (das. 1859); "Entwurf einer Geschichte der Litteratur der nachtalmudischen Responsen" (das. 1865). F. starb 13. Febr. 1875 in Breslau.

Franken, germanisches Volk, s. Frankenreich.

Franken, im engern Sinn das bedeutendste der Herzogtümer, in welche Deutschland nach dem Ausgang der karolingischen Dynastie zerfiel. Dasselbe wurde von alters her als Kern des aus der einstigen fränkischen Monarchie erwachsenen Deutschen Reichs angesehen, weshalb auch der deutsche König, welchem Stamm er auch angehören mochte, durch die Wahl, die meist auf fränkischer Erde geschah, für seine Person das Recht der Franken erhielt. Die Grenze des Herzogtums F., zu welchem auf dem linken Rheinufer gegen Lothringen hin noch das Gebiet von Worms, Mainz und Speier gehörte, zog sich auf der rechten Seite des Rheins zwischen Sachsen, Bayern und Alemannien hin; im N. ward sie ungefähr durch den Lauf der Sieg, Eder und Werra sowie durch den Thüringer Wald, im O. durch das Fichtelgebirge und die Wasserscheide zwischen Rednitz und Nab, im S. durch die Altmühl, Wernitz, den obern Kocher, die Enz und Murg bezeichnet. Es zerfiel in Francia orientalis (Ostfranken, Franconia, vgl. Fränkischer Kreis), das Gebiet auf beiden Seiten des Mains, dessen Mittelpunkt Würzburg war, und Francia Rhenensis (Rheinfranken), das Land um den Rhein und insbesondere die Gaue am linken Ufer dieses Flusses; als die Grenze zwischen beiden Teilen von F. kann der Spessart angesehen werden. Zu Anfang des 10. Jahrh. wetteiferten zwei Geschlechter um die herzogliche Gewalt in F.: das Haus der Popponen oder Babenberger, deren Besitzungen in dem spätern Bamberg ihren Mittelpunkt hatten, und das Haus der Konradiner, die aus dem Niederlahngau stammten. Unter Ludwig dem Kind brach zwischen beiden ein heftiger Kampf, die sogen. Babenberger Fehde, aus, in welcher sich der König und die Kirche auf die Seite der Konradiner stellten, und welche damit endigte, daß nach dem Untergang der Babenberger, deren Haupt Adalbert 906 hingerichtet ward, Konrad I. (s. d.) als Herzog von F. anerkannt wurde. Als dieser 911 zum König erwählt wurde, ging die herzogliche Gewalt auf seinen Bruder Eberhard (s. d.) über. Dieser erhob nach dem Tod Konrads keinen Anspruch auf die Krone, sondern erwählte Heinrich I. zum König und stand mit diesem, der ihm 926 auch richterliche Befugnisse in Lothringen übertrug, bis an sein Ende im besten Einvernehmen. Auch an der Wahl Ottos I. 936 nahm Eberhard teil, empörte sich aber dann gegen Otto im Bund mit dessen Brüdern Thankmar und Heinrich und wurde 939 bei Andernach von Anhängern des Königs überfallen und niedergemacht. Die Folge dieser Unruhen war die Aufhebung des Herzogtums in F., fortan stand das Land unmittelbar unter der Krone.

Das mächtigste Geschlecht in Rheinfranken war nun das Haus der Salier, dessen Haupt, Konrad der Rote, Schwiegersohn Kaiser Ottos I. und Herzog von Lothringen wurde, das mit einem ausgedehnten allodialen Besitz Grafenrechte im Worms-, Speier-, Nahe- und andern Gauen verband, dessen Güter in Worms ihren Mittelpunkt hatten, und von dessen Gliedern mehrere Herzöge andrer Stämme waren. Zu einer wirklich herzoglichen Gewalt in Rheinfranken ist dasselbe indes nicht gelangt. Der eine Zweig dieses Hauses gelangte 1024 mit Konrad II. zum Thron; der andre, jüngere Zweig starb 1039 mit dessen Vetter Konrad dem jüngern aus. Rheinfranken gehörte später zum Teil den rheinischen Pfalzgrafen, zum Teil geistlichen Herren, den Bischöfen von Worms, Speier und Mainz, zum Teil weltlichen, den Wild- und Rheingrafen, den Grafen von Nassau, Katzenelnbogen, Hanau und den Landgrafen von Hessen; der Name F. war für diese Bezirke nicht mehr im Gebrauch. In Ostfranken gelang es den Bischöfen von Würzburg im Anfang des 12. Jahrh., herzogliche Rechte geltend zu machen. Als dann Kaiser Heinrich V., um den Abfall des Bischofs Erlung zu strafen, diesem die herzogliche Gewalt entzog, ernannte er seinen Neffen Konrad von Staufen zum Herzog von F., und dieser behielt den Titel auch bei, als 1120 Würzburg in seine Rechte wieder eingesetzt wurde. Das staufische Herzogtum ward später nach einem Hauptpunkt der Besitzungen des Hauses als Herzogtum Rothenburg bezeichnet und erhielt sich als solches bis zum Erlöschen des Hauses; die Bischöfe von Würzburg aber erschlichen von Friedrich I. 1168 auf Grund gefälschter Urkunden Heinrichs II., Konrads II. und Heinrichs III., welche sie vorlegten, die Anerkennung und Bestätigung ihrer Rechte und nahmen (zuerst Bischof Johann II. 1411 bis 1440) den Titel Herzog von Ostfranken an, ohne daß aber dadurch dem Bischof Rechte über die bambergischen, fuldaischen, burggräflich nürnbergischen,