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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Freibergen; Freiberger Mulde; Freibeuter; Frei bis zur Adria; Freibleibend; Freibodenmänner; Freibord; Freibrief; Freiburg

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Freiberg (in Mähren) - Freiburg (Kanton).

Anstalten), die Prüfer-Stiftung (welche den Bergmannskindern alljährlich ein Fest veranstaltet). Es bestehen in F. ca. 50 Vereine, darunter ein Altertums-, ein Kunst-, ein Bergmännischer, ein Geographischer Verein. F. ist Sitz eines Bergamtes und eines Oberhüttenamtes (beides Zentralbehörden Sachsens), einer Amtshauptmannschaft, eines Landgerichts (für die 14 Amtsgerichte zu Brand, Dippoldiswalde, Döbeln, Frauenstein, F., Hainichen, Lengefeld, Marienberg, Nossen, Öderan, Roßwein, Sayda, Tharandt und Zöblitz) und eines Hauptsteueramtes. Neuerdings ist die Verlegung der königlichen Münze von Dresden nach F. beschlossen. Der Stadtrat besteht aus 13, das Kollegium der Stadtverordneten aus 30 Mitgliedern.

Seinen Ursprung verdankt F. der Entdeckung seiner Silbererzlagerstätten (um 1163); um das Jahr 1175 durch Otto (den Reichen), Markgrafen von Meißen, erbaut, erhielt es seinen Namen von seinen wichtigen Bergbaufreiheiten. Bereits 1196 soll F. befestigt gewesen sein. Heinrich der Erlauchte gründete hier um 1250 eine Münze, welche bis 1556 bestand, und den 1856 aufgehobenen Bergschöppenstuhl. Die namhaftesten Privilegien erhielt die Stadt in der Zeit Friedrichs des Freidigen (1294), der gleichzeitig auch ein Bergrecht festsetzte. Bei den vielseitigen Landesteilungen, welche seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. in dem Haus Wettin vorfielen, blieb F. samt den Bergwerken stets Gemeingut dieses Hauses. Der deutsche König Adolf eroberte zwar 1296 die Stadt nach langer Belagerung, aber Friedrich der Freidige nahm sie 1307 wieder ein. Unter Friedrich dem Streitbaren (gest. 1428) war F. ein Hauptwaffenplatz gegen die Hussiten. Durch die Teilung der meißnisch-thüringischen Lande 1485 kam F. (die Bergwerke jedoch erst 1547 durch die Wittenberger Kapitulation) für immer in den Besitz der Albertinischen Linie. Heinrich der Fromme, der in F. residierte, führte hier 1537 die Reformation ein. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Stadt 1632 von den Kaiserlichen eingenommen, 1639 und 1643 aber von den Schweden vergeblich belagert. Auch der Siebenjährige Krieg (Schlachten vom 14. und 29. Okt. 1762) nahm F. hart mit, nicht minder die Zeit der Napoleonischen Herrschaft, in welcher von 1806 bis August 1814 an 700,000 Mann fremder Truppen nebst 200,000 Pferden in F. verpflegt werden mußten. Vgl. "Freibergs Berg- und Hüttenwesen" (hrsg. vom Bergmännischen Verein, Freib. 1883); Benseler, Geschichte Freibergs und seines Bergbaues (das. 1843, 2 Bde.); Gerlach, Kleine Chronik von F. (das. 1876); "Urkundenbuch der Stadt F." (Bd. 1, hrsg. von Ermisch im "Codex diplomaticus Saxoniae regiae", Leipz. 1883); "Kunstdenkmäler Sachsens"; Steche, Amtshauptmannschaft F. (Dresd. 1884).

2) (tschech. Přibor) Stadt in der mähr. Bezirkshauptmannschaft Neutitschein, an der Lubina und der Stauding-Stramberger Lokalbahn, hat ein Bezirksgericht, eine gotische Dekanatskirche, ein deutsches Untergymnasium, eine tschechische Lehrerbildungsanstalt, Fabrikation von Tuch, Hüten und orientalischen Kappen, Bierbrauerei und (1880) 4710 Einw.

Freibergen (franz. Franches Montagnes), ein Bezirk des Berner Jura, bildet eine zum Grenzfluß Doubs niedersteigende waldige Berggegend, die erst 1384, als der Landesherr, der Baseler Bischof Imer von Ramstein, durch Gewährung von Abgabenfreiheit und andern Begünstigungen Kolonisten anlockte, bevölkert wurde. Noch heute ist die Bevölkerung, (1880) 10,991 Köpfe stark, fast ausschließlich französischer Zunge und katholischer Konfession, noch wenig von der jurassischen Industrie berührt, durchaus auf Viehzucht, Ackerbau und Holzschlag angewiesen. Der schwere Schlag der Freibergener Pferde ist geschätzt und wird weither gesucht. Der Hauptort Saignelégier, deutsch St. Leodegar, zählt (1880) 1266 Einw.; volkreicher sind Noirmont (1779 Einw.) und Les Bois (1635 Einw.).

Freiberger Mulde, s. Mulde.

Freibeuter, Seeräuber, die das Kriegsrecht nur als Vorwand benutzen und je nach Umständen die Flagge wechseln, während Kaper, durch einen Kaperbrief bevollmächtigt, nur gegen die Schiffe der feindlichen Nation Feindseligkeiten ausüben.

Frei bis zur Adria, das dem Kriegsmanifest Napoleons III. vom 3. Mai 1859 (wo es heißt: il faut que l'Italie soit libre jusqu'à l'Adriatique) entnommene Losungswort der Italiener während des Kriegs mit Österreich 1859.

Freibleibend, ohne Verbindlichkeit, ohne Obligo, sichert als Klausel dem Offerenten eines Geschäfts völlige Freiheit des Handelns, insbesondere den Vorbehalt, daß die angebotene Ware bei Eingang der Bestellung noch frei, d. h. nicht schon an einen Dritten verkauft, sei.

Freibodenmänner (Nationalreformer, Landreformer, Freesoilers), Fraktion der demokratischen Partei in den Vereinigten Staaten, die sich 1848 von dieser trennte, Ausschließung der Sklaverei aus den neuen Staaten und Beschränkung derselben auf die alten Sklavenstaaten, unentgeltliche Bewilligung von Land an alle wirklichen Landbauer und innere Verbesserungen auf Kosten der Vereinigten Staaten (Regulierung schiffbarer Flüsse, Verbesserung der Häfen etc.) verlangte und 1856 nach der Kansas-Nebraska-Bill sich mit der republikanischen Partei vereinigte, welche die Forderungen der F. adoptierte. Die Partei der F. im Staat New York, welche man Barnburners ("Scheunenverbrenner") nannte, erlosch schon 1852.

Freibord (engl. Freeboard), die Höhe des Überwasserteils mit Bezug auf die Ladefähigkeit von Schiffen. Über die Freibordhöhe existieren Freibordregeln und Freibordtabellen, die nach den Nationalitäten verschieden sind; in Deutschland besteht ein allgemein gültiges Tiefladegesetz gegenwärtig noch nicht. Ein Schiff gilt als überladen, wenn sein Überwasserteil zu klein zu seinem tauchenden Teil ist. Das Verhältnis zwischen Überwasserteil und Unterwasserteil muß am größten für Hochseeschiffe und kann am kleinsten für Flußschiffe sein, während für Küstenfahrer und Schiffe für kurze Reisen die Mittelwerte gelten. Gerade und lange Schiffe fordern mehr F. als Schiffe mit großem Sprung, um hohem Seegang gefahrlos zu widerstehen. Den höchsten F. verlangen Passagierschiffe. Vgl. Martell, Über F. (deutsch von Padderatz, Hamb. 1875); "Lloyd's Register of British and Foreign Shipping" (1883).

Freibrief, Urkunde, durch welche einem die Freiheit oder gewisse Freiheiten, Befreiungen von Lasten, Privilegien oder freies Geleit etc., gewährt wird; oft im übertragenen Sinn gebraucht.

Freiburg, ein Kanton der westlichen Schweiz, ist von Bern und Waadt begrenzt und durch den Neuenburger See von Neuenburg getrennt; drei Parzellen, deren größte Estavayer enthält, sind von Waadt umschlossen. Das 1669 qkm (30,3 QM.) große Land liegt zur stärkern Hälfte in der schweizerischen Hochebene, und dieser Teil (Üchtland) ist eins der besten agrikolen Gebiete der Schweiz; die südlichen Teile