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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Freising; Freisinger Denkmäler; Freisinger Moos; Freisprechung; Freistaat; Freistadt

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Freising - Freistadt.

eine unter den sieben) gehört dem Bösen, d. h. sie nimmt die Richtung, welche ihr derselbe vorschreibt. Zuerst behandelte diese Sage Apel in seinem "Gespensterbuch" (1. Teil) als Novelle, nachher ward sie von Fr. Kind zum Texte der Oper "Der F." (franz. Robin des bois) benutzt, die, von K. M. v. Weber komponiert, weltberühmt geworden ist. Vgl. Grässe, Die Quellen des F. (Dresd. 1875).

Freising (Freisingen), unmittelbare Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberbayern, 446 m ü. M., an der Isar, welche hier die Mosach aufnimmt, und an der Linie München-Regensburg der Bayrischen Staatsbahn, hat eine katholische und eine evang. Pfarrei, 7 Kirchen (darunter die Domkirche von 1160, mit Kunstwerken und Denkmälern) und 4 Kapellen, einen großen Marktplatz mit einer Mariensäule, ein ehemals fürstbischöfliches Schloß (jetzt Klerikalseminar), ein Armen- und ein Krankenhaus und (1880) 8850 meist kath. Einwohner (inkl. 3 Eskadrons Chevaulegers). Unter den Industriezweigen treten die Fabrikation von Dreschmaschinen mit Ausfuhr nach Österreich, Mühlenbau, Bierbrauerei, Buchdruckerei (seit 1495) sowie bedeutende Torfstecherei hervor. F. ist Sitz eines Bezirksamts und eines Amtsgerichts und hat ein Lyceum mit katholischer Fakultät, eine Studienanstalt, ein Schullehrerseminar, eine Präparandenschule und ein städtisches Erziehungsinstitut zur königlichen Realschule. Nahe bei F. liegt die ehemalige Benediktinerabtei Weihenstephan (725 vom heil. Corbinianus gegründet, 1803 aufgehoben), auf einer Höhe, jetzt ein königliches Ökonomiegut mit einer Musterwirtschaft, einer landwirtschaftlichen Zentral- und einer Brauerschule mit praktischem Vorkurs und bemerkenswerten agrikolen Sammlungen, Obstbaumschule und berühmter Bierbrauerei. -

F. (Frisinga, vor alters Fruxinium) soll von den Römern gegründet und schon 444 eine Kirche daselbst erbaut worden sein. Die Stadt wurde 955 von den Ungarn zerstört, sodann befestigt, 976 vom Kaiser Otto II., 1082 vom Herzog Welf von Bayern und 1086 von den Sachsen erobert. Sie hatte im Mittelalter eigne Burggrafen. Im Dreißigjährigen Krieg erlitt sie mehrfache Plünderungen. F. war sonst der Hauptort des gleichnamigen reichsfreien, unter dem Hochstift Salzburg stehenden Fürstbistums mit einem Gebiet von 825 qkm (15 QM.) mit 27,000 Einw. Der Bischof war Reichsfürst, das Domkapitel bestand aus einem Dompropst, 14 Kapitularen und 9 Domicellaren. Das Bistum wurde 724 von dem heil. Corbinian mit Hilfe des Herzogs Grimoald gegründet; sein Nachfolger Erimbert wurde 739 von Bonifacius zum Bischof geweiht. Bischof Gottschalk (gest. 1006) erwarb dem Bistum das Münzrecht, Meginward (1078-1098) breitete das Christentum in Böhmen aus. Am berühmtesten ist Otto I. (1138-58; s. Otto von Freising), Enkel des Kaisers Heinrich IV. und Stiefbruder des Königs Konrad III. Sein Nachfolger Albert vermochte den Kaiser, den Wiederaufbau der abgebrannten Stadt und der Kathedrale zu unterstützen. Otto II. (1184-1220) erwarb dem Bistum viele Güter; sein Nachfolger Gerold aber verschleuderte dieselben und überlieferte die Stadt F. dem Herzog von Bayern, weshalb er 1230 abgesetzt ward; F. brannte unter ihm ganz ab. Emicho (1283-1311) befreite das Bistum von der Vogtei und dem Landgericht der bayrischen Herzöge. Veit Adam (gest. 1651) ward von Kaiser Ferdinand II. zum Fürstbischof erhoben. 1802 wurde das Hochstift säkularisiert, und Pfalzbayern erhielt es als Fürstentum; nur die in Österreich und Tirol gelegenen Besitzungen desselben kamen an Salzburg. Im ganzen zählte das Bistum von seiner Stiftung (724) an bis zu seiner Säkularisation 61 Bischöfe. 1817 wurde F. als Erzbistum wiederhergestellt, aber der Sitz nach München (s. d.) verlegt. Vgl. Meichelbeck, Historia Frisingensis (Augsb. 1724-29, 2 Bde.; neue Ausg., fortgesetzt von Baumgärtner, Freising 1854); Deutinger, Geschichte, Topographie und Statistik des Erzbistums München und F. (Münch. 1850-54); A. Mayer, Statistische Beschreibung des Erzbistums München und F. (das. 1871-84, 3 Bde.); Prechtl, Beiträge zur Geschichte der Stadt F. (Freising 1877).

Freisinger Denkmäler (Monumenta Frisingensia), Name einer aus dem Kloster Freisingen stammenden, jetzt in der königlichen Bibliothek zu München befindlichen slawischen Pergamenthandschrift, wahrscheinlich aus dem 10. Jahrh., die Bruchstücke von Homilien und Beichtformeln (in slowenischer Sprache) enthält und in sprachgeschichtlicher Hinsicht von großer Wichtigkeit ist. Herausgegeben wurde dieselbe zuletzt von Miklosich in der "Chrestomathia palaeoslovenica" (2. Aufl., Wien 1861).

Freisinger Moos, s. v. w. Erdinger Moos, s. Erding.

Freisprechung, das gerichtliche Urteil, daß ein Beschuldigter nicht schuldig sei. Im gemeinrechtlichen Strafprozeß unterschied man zwei Arten von Freisprechungen: die völlige F. (absolutio a tota causa) und die bloße Entbindung von der Instanz (absolutio ab instantia); mit der letztern sprach der Richter aus, daß zwar der Beschuldigte des angeschuldigten Verbrechens nicht so weit überführt sei, um verurteilt werden zu können, daß man aber auch nicht die Überzeugung von seiner Unschuld gewonnen habe, daß derselbe daher bis auf weiteres von der Untersuchung zu entbinden sei; hiermit waren dann oft polizeiliche Sicherheitsmaßregeln, z. B. Ausweisung, Stellung unter polizeiliche Aufsicht etc., verbunden. Mit Recht hat die neuere Strafprozeßgesetzgebung dies letztere Verfahren ganz beseitigt. Das französische Recht unterscheidet bei den vor die Schwurgerichte gehörigen Verbrechen (crimes) zwischen Absolution, d. h. F., weil die verübte That mit Strafe nicht bedroht ist, und Acquittement, F., weil der Beschuldigte der ihm zur Last gelegten That von der Jury nicht für schuldig befunden ward.

Freistaat, s. Republik.

Freistadt, 1) Stadt im Erzherzogtum Österreich ob der Enns, an der Feldaist und der Eisenbahn St. Valentin-Budweis, ist Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat ein altes Schloß (jetzt Kaserne), ein Obergymnasium, Bierbrauerei, Flachshandel und (1880) mit der Garnison (Jäger) 3171 Einw. -

2) Stadt in Österreichisch-Schlesien, nördlich von Teschen, an der Olsa, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, hat ein Schloß des Grafen Larisch, mit Park und Gestüt, und (1880) 2244 Einw. In der Nähe Kohlengruben (Karwiner Becken) und das Bad Roy-Darkau mit jod- und bromhaltiger Salzquelle. -

3) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk Liegnitz, hat ein Amtsgericht, eine evangelische und eine kath. Kirche, ein großes Rathaus, Wollen- und Leinenindustrie, Teppich-, Läufer- und Gurtfabrikation, große Lohgerberei, Weißgerberei, eine Wachsbleiche, bedeutende Pferdemärkte und, inkl. 1 Inf.-Bat. Nr. 59, (1885) 4104 Einw. -

4) (Freystadt) Stadt im preuß. Regierungsbezirk Marienwerder, Kreis Rosenberg, an der Gardenga (zur Ossa), mit evang. Pfarrkirche und (1885) 3052 Einw.