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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Fürstbischof; Fürstenau; Fürstenbank; Fürstenberg

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Fürstbischof - Fürstenberg.

bayrischen Staatsforstdienst, wurde 1871 Oberförster zu Berg in der Oberpfalz, 1877 Forstmeister in Regensburg u. 1878 Direktor der Forstlehranstalt Aschaffenburg. Er schrieb: "Die Pflanzenzucht im Walde" (Berl. 1882), "Die Waldungen in der Umgebung von Aschaffenburg" (Aschaffenb. 1884); "Plänterwald oder schlagweiser Hochwald" (Berl. 1885) und bearbeitete eine neue Auflage von Kauschingers "Waldschutz" (das. 1883).

Fürstbischof, Titel eines solchen Bischofs, welcher Fürst des römisch-deutschen Reichs war und die Rechte eines solchen in seinem Sprengel und auf dem Reichstag ausübte. Durch die Auflösung der Reichsverfassung hat diese Titulatur ihre Bedeutung verloren und wird jetzt nur noch von wenigen Bischöfen, z. B. denen von Breslau und Olmütz, geführt.

Fürstenau, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Osnabrück, Kreis Bersenbrück, an der Linie Duisburg-Quakenbrück der Preußischen Staatsbahn, hat ein Amtsgericht, eine evangelische und eine kath. Kirche, ein altes Schloß und (1885) 1336 Einw. (davon 587 Katholiken).

Fürstenau, 1) Kaspar, Flötist, geb. 26. Febr. 1772 zu Münster, wurde 1788 in der bischöflichen Kapelle daselbst angestellt, machte 1793 seine erste Kunstreise durch Deutschland und wurde 1794 erster Flötist in der herzoglichen Kapelle zu Oldenburg. Von 1811 an lebte er mit seinem Sohn meist auf Reisen; er starb 11. Mai 1819 in Oldenburg. Seine Werke, etwa 60 an der Zahl, bestehen in Konzerten, Variationen, Duetten etc. für die Flöte.

2) Anton Bernhard, Flötist, Sohn des vorigen, geb. 20. Okt. 1792 zu Münster, Schüler seines Vaters, ward 1804 als Kapellmusikus in Oldenburg angestellt und machte mit seinem Vater Kunstreisen durch fast ganz Europa, bis er 1817 eine Anstellung im Orchester zu Frankfurt a. M. annahm, von wo er jedoch schon im folgenden Jahr nach Oldenburg zurückkehrte. Im J. 1820 folgte er einem Ruf an die königliche Kapelle zu Dresden, wo er 18. Dez. 1852 starb.

3) Moritz, Sohn des vorigen, geb. 26. Juli 1824 zu Dresden, wurde bereits mit 17 Jahren der Nachfolger seines Vaters in der Dresdener Hofkapelle, nachdem er sich unter dessen Leitung zu einem Flötisten ersten Ranges ausgebildet hatte. Die gediegene wissenschaftliche Bildung, welche er sich außer seiner künstlerischen Meisterschaft erworben, verschaffte ihm die Ernennung zum Kustos der musikalischen Abteilung der Dresdener Hofbibliothek, welches Amt er noch gegenwärtig bekleidet. Als Historiker hat er sich durch seine höchst verdienstvollen Arbeiten: "Zur Geschichte der Musik und des Theaters am Hof zu Dresden" (Dresd. 1862, 2 Tle.), "Die musikalischen Beschäftigungen der Prinzessin Amalia, Herzogin zu Sachsen" (das. 1874), "Die Fabrikation musikalischer Instrumente im Vogtland" (mit Berthold, Leipz. 1876) und "Das Konservatorium für Musik in Dresden 1856-81" (Dresd. 1881) bekannt gemacht.

Fürstenbank (Fürstenrat), im frühern Deutschen Reich Bezeichnung der auf dem Reichstag zu einer Korporation vereinigten geistlichen und weltlichen Territorialherren, mit Ausnahme der Kurfürsten, die ein besonderes Kollegium bildeten. Man unterschied darin zwei Bänke, eine geistliche und eine weltliche. Zu den Virilstimmen der hier vertretenen weltlichen und geistlichen Herren kamen noch 6 Kuriatstimmen, 4 Grafen- und 2 Prälatenbänke. Der Reichsfürstenrat (Reichsfürstenkollegium) zählte zur Zeit des Westfälischen Friedens 36 geistliche Stimmen, einschließlich der 2 Kuriatstimmen der Prälaten, und 94 weltliche Stimmen, einschließlich der 4 Kuriatstimmen der Grafen, nach dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 aber im ganzen noch 131 Stimmen, einschließlich der 4 gräflichen Kuriatstimmen. Eigentlich geistliche Stimmen waren darunter nur noch 3, die des Kurerzkanzlers, des Deutschen und des Johanniterordens. Die übrigen geistlichen Stimmen waren an weltliche Fürsten übergegangen, und die Unterscheidung zwischen geistlicher und weltlicher Bank hatte somit ihre Bedeutung verloren. Auch auf den Landtagen einzelner größerer Territorien kam es vor, daß die Fürsten, Grafen und freien Herren sich von den übrigen Adligen absonderten und eine eigne Kurie bildeten, die denn wohl auch als F. bezeichnet wurde.

Fürstenberg, 1) Stadt im preuß. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreis Guben, an der Oder und der Linie Berlin-Sommerfeld der Preußischen Staatsbahn, hat ein Amtsgericht, eine große Kirche, Glashütte, Maschinenfabrik, Landwirtschaft, Getreidehandel, Schiffahrt und (1885) 3588 meist evang. Einwohner.

2) Flecken im preuß. Regierungsbezirk Minden, Kreis Büren, mit Amtsgericht, evangelischer und kath. Kirche, Glasfabrik und (1885) 1447 Einw.

3) Stadt in Mecklenburg-Strelitz, an der Havel, drei Seen und an der Linie Berlin-Stralsund der Preußischen Staatsbahn, nahe der preußischen Grenze, mit Amtsgericht, schöner Kirche, Synagoge, Schloß, Wollspinnerei, Tuchfabrik, Schiffahrt, Fischerei, Holzhandel und (1885) 2359 Einw. F. gehörte ehemals zu Brandenburg, wurde 1349 an die Herzöge Johann und Albrecht von Mecklenburg verpfändet und erhielt 1568 Stadtrechte.

4) Dorf im braunschweig. Kreis Holzminden, an der Weser und an der Linie Scherfede-Holzminden der Preußischen Staatsbahn, mit berühmter Porzellanfabrik und (1885) 708 evang. Einw.

Fürstenberg, altes Grafen- und Fürstengeschlecht in Schwaben, stammt von den alten Grafen von Urach, die ursprünglich die Grafschaften Freiburg und F. besaßen. In der Mitte des 13. Jahrh. erbauten die Grafen von Urach das Schloß und Städtchen Fürstenberg im Schwarzwald, und Heinrich (gest. 1284), der dritte Sohn Egons V. von Urach, erhielt als Erbe Fürstenberg, Villingen, Haslach etc., während der ältere Sohn Egons V. Freiburg i. Br. erhielt. So entstand unter Heinrich eine besondere Linie F., welche sich bald in mehrere Linien teilte, die zwar in der Mitte des 16. Jahrh. in der Person Friedrichs III. (1559) auf kurze Zeit vereinigt wurden, aber schon unter seinen Söhnen sich wieder trennten. Christoph I. stiftete die Kinzigthaler, Joachim die Heiligenberger Linie, von denen sich erstere später in zwei neue Linien schied, in die vom Grafen Wratislaw II. (1600-1642) gestiftete Möskircher, welche 1744 ausstarb, und die vom Grafen Friedrich Rudolf (1602-55) gegründete Stühlinger Linie. Die Heiligenberger Linie erhielt bald hohe Würden in Deutschland, in dem Graf Hermann Egon 1664 in den Reichsgrafenstand erhoben ward und 1667 Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat erhielt. Diese Linie starb jedoch schon mit dem Fürsten Anton Egon 1716 aus, und die Reichsfürstenwürde ging nun auf die Kinzigthal-Möskircher Linie und nach deren Aussterben auf die Kinzigthal-Stühlinger Linie über. Allein auch diese teilte sich wieder in zwei Zweige, indem die Söhne des Landgrafen Ferdinand ihr Erbgut teilten und Joseph Wilhelm Ernst (gest. 1762) die fürstliche, Ludwig August Egon (gest. 1759) aber die landgräfliche Linie gründete, deren Güter in Österreich und Mähren lagen, und die daher auch gewöhnlich