Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

18

Gehörknöchelchen - Geibel.

durch besondere Größe ausgezeichnet sind. Bei den Säugetieren gleicht das Gehörorgan demjenigen des Menschen. Vgl. Helmholtz, Lehre von den Tonempfindungen (4. Aufl., Braunschw. 1878); Bernstein, Die fünf Sinne (Leipz. 1875); Hensen, Physiologie des Gehörs (in Hermanns "Handbuch der Physiologie", Bd. 3, Teil 2, das. 1880); Wundt, Grundzüge der physiologischen Psychologie (2. Aufl., das. 1880).

Gehörknöchelchen, s. Ohr und Gehör.

Gehörkrankheiten, s. Ohrenkrankheiten.

Gehörn, s. Geweih.

Gehörnerven, s. Gehirn (S. 3) und Gehör.

Gehörorgan, s. Gehör und Ohr.

Gehorsam (Obedientia), die Unterwerfung eines Willens unter einen andern; unterscheidet sich von Folgsamkeit (s. d.) dadurch, daß letztere das Gebotene freiwillig, ersterer dasselbe auch wider Willen thut. Thätiger und leidender G. (O. activa et passiva), in der altprotest. Dogmatik Bezeichnung der beiden Stücke des Werkes Christi: die stellvertretende Gesetzeserfüllung und das stellvertretende Erleiden der Strafe an unser Statt. S. Versöhnung.

Gehörschwindel, s. Gehör.

Gehörssinn, s. Gehör.

Gehörsteinchen, s. Gehör.

Gehrden, Marktflecken im preuß. Regierungsbezirk Hannover, Kreis Linden, mit (1885) 1565 Einw.; dazu Neuwerk mit Zuckerfabrik. Im W. sind die Gehrdener Berge, eine 4 km lange und bis 158 m hohe Hügelreihe der Kreideformation.

Gehre (Gehrung), das Zusammentreffen zweier Flächen unter irgend einem Winkel (Gehrungswinkel), z. B. an Gesimsen. Gerade ist die G., wenn die Flächen unter einem rechten Winkel zusammentreffen, so daß die den Gehrungswinkel halbierende Gehrungslinie mit ihren Kanten Winkel von 45° bildet; schief, wenn die Bauteile unter einem spitzen oder stumpfen Winkel aneinander stoßen. Für die gerade Gehrung, die bei Holzarbeiten sehr oft vorkommt, hat man verschiedene Gerätschaften, z. B. das Gehrmaß, ein Anschlaglineal, dessen Zunge mit dem Klotz einen Winkel von 45° bildet; die Gehrlade, ein Brett, worauf ein Klotz befestigt ist, dessen innere Seite mit der Stoßkante des Brettes denselben Winkel von 45° bildet, und an welches die zu bestoßende G. angelegt und mit dem Gehrhobel bearbeitet wird. Für schiefe Gehren bedient man sich eines Anschlaglineals mit beweglicher, stellbarer Zunge. Sehr erleichtert wird die Arbeit durch die Gehrungsschneidemaschine, welche mittels einer schmalen Säge, die sich innerhalb zweier verstellbarer Führungen bewegt, jede beliebige G. zuschneidet. Sehr künstliche Gehren finden sich bei den Holz- und Steinhauerarbeiten aus dem Mittelalter.

Gehren (Amt-G.), Stadt im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Oberherrschaft, 483 m ü. M., an der Eisenbahn Ilmenau-Großbreitenbach, hat ein fürstliches Schloß, Eisengießerei, Fabrikation von Holzwaren und gestrickten Puppen, Sägemühlen, bedeutenden Holzhandel und (1885) 2106 evang. Einwohner. Das nahe fürstliche Hüttenwerk Günthersfeld liefert vortreffliche Gußwaren.

Geib, Karl Gustav, Kriminalist, geb. 12. Aug. 1808 zu Lambsheim in der bayr. Rheinpfalz, studierte seit 1827 in München, Heidelberg und Bonn, ging nach kurzer Praxis am Gericht zu Frankenthal 1832 mit Georg Ludwig v. Maurer als Regentschaftssekretär nach Griechenland, wurde dort 1833 Ministerialrat im Justizministerium, kehrte aber schon im Sommer 1834 in die Heimat zurück. Eine Frucht dieser Reise war sein Erstlingswerk: "Darstellung des Rechtszustandes in Griechenland während der türkischen Herrschaft und bis zur Ankunft des Königs Otto I." (Heidelb. 1835). Er widmete sich nun der akademischen Laufbahn und wurde in Zürich 1836 zum außerordentlichen, 1842 zum ordentlichen Professor für Kriminalrecht sowie Kriminal- und Zivilprozeß ernannt. Bald darauf erschien seine "Geschichte des römischen Kriminalprozesses bis zum Tod Justinians" (Leipz. 1842) und späterhin seine Schrift "Die Reform des deutschen Rechtslebens" (das. 1848). Im Herbst 1851 erhielt er einen Ruf nach Tübingen, wo er 23. März 1864 starb. Sein bedeutendstes Werk ist das unvollendete "Lehrbuch des deutschen Strafrechts" (Leipz. 1861-62, 2 Bde.). Vgl. Lueder, Gustav G.; sein Leben und Wirken (Leipz. 1864).

Geibel, Emanuel, Dichter, geb. 18. Okt. 1815 zu Lübeck als Sohn eines Predigers, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt, bezog dann die Universitäten Bonn und Berlin und wendete sich vom Studium der Theologie zu dem der klassischen und romanischen Philologie. In Berlin trat er in freundschaftliche Beziehungen zu Chamisso, Gaudy und namentlich zu dem Kunsthistoriker Franz Kugler, welche alle sein aufkeimendes poetisches Talent schätzten und förderten. 1838 nahm er die Stelle eines Erziehers im Haus des russischen Gesandten zu Athen an, löste jedoch dies Verhältnis nach einem Jahr wieder, blieb aber während des nächstfolgenden Jahres in Athen, um seine philologischen und poetischen Studien zu fördern, als deren erste Frucht die Übertragungen griechischer Gedichte gelten durften, welche er gemeinsam mit seinem Freund Ernst Curtius unternahm, und die als "Klassische Studien" (Bonn 1840) erschienen. Im Sommer 1840 kehrte G. nach Deutschland zurück, ließ bald darauf zunächst die erste Sammlung seiner "Gedichte" (Berl. 1840; 100. Aufl., Stuttg. 1884) erscheinen und ging 1841 nach Escheberg in Kurhessen, dem Gute des Freiherrn von der Malsburg, wo er die dort vorhandene reiche Bibliothek spanischer Werke für seine Studien benutzte. Seine Absicht war, sich für romanische Sprachen an irgend einer deutschen Universität zu habilitieren. Inzwischen aber siegten seine poetischen Neigungen und Stimmungen über die wissenschaftlichen Pläne. Er gab seine "Zeitstimmen" (Lübeck 1841, 3. Aufl. 1846) heraus, mit denen er in die Reihen der "politischen" Dichter der 40er Jahre trat, und in denen er sich im Gedicht "An Georg Herwegh" als leidenschaftlichen Gegner des poetisch-politischen Radikalismus bekannte. Während des Winters 1842/43, welchen G. in seiner Vaterstadt verlebte, entstand seine dramatische Erstlingsarbeit, die Tragödie "König Roderich" (Stuttg. 1843), von regelmäßigem Bau, aber ohne dramatische Gewalt und Schlagkraft der Charakteristik. Im J. 1843 erhielt G. von König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen einen mäßigen Jahresgehalt, der ihm aber gestattete, in Unabhängigkeit seinen poetischen Bestrebungen zu leben. Eben diese Bestrebungen begannen jetzt Teilnahme in weitern Kreisen zu finden. Größere Vertiefung und Selbständigkeit des Dichters zeigten schon diejenigen Dichtungen, durch welche er die neuen Auflagen seines ersten Bandes Gedichte vermehrte. Noch energischer sprachen sich dieselben in seinen nächsten Veröffentlichungen, den kräftigen "Zwölf Sonetten für Schleswig-Holstein" (Lübeck 1846) und dem kleinen farbenprächtigen Epos "König Sigurds Brautfahrt" (Berl. 1846; 4. Aufl., Stuttg. 1877), aus. Nachdem G. den Sommer 1843 in St. Goar am Rhein im freund-^[folgende Seite]