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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gerabronn - Geradführung

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Gera'

Schleiz zufielen. Jetzt bildet die Herrschaft G. (ohne Saalburg) das Landratsamt G. oder den Unterländischen Bezirk. (S. auch Reuß, Fürstentümer.)

Vgl. Klotz, Beschreibung der Herrschaft und Stadt G. (neue Aufl., Gera 1826); Hahn, Geschichte von G. (2 Bde., ebd. 1850 - 55); Blumentritt, G. und Umgebung (ebd. 1870); Behr, Beiträge zur Geschichte von G. (ebd. 1876); Fischer, Die Stadt G. (ebd. 1878); Elm, Führer durch G. und Umgebung (ebd. 1880); Urkundensammlung zur Geschichte der Herrschaft G. im Mittelalter (ebd. 1882).

Gerabronn. 1) Oberamt im württemb. Jagstkreis, hat (1890) 30 125 (14 554 männl., 15 571 weibl.) E., 5 Städte und 30 Landgemeinden. - 2) Stadt und Hauptort des Oberamtes G., 8 km von der Bahnstation Blaufelden, unweit der Brettach, in 463 m Höhe, ist Sitz des Oberamtes und hat (1890) 1174 E., Post, Telegraph, landwirtschaftliche Gewerbebank, evang. Pfarrkirche, Molkerei, Ackerbau und Viehzucht.

Gerace (spr. dscherahtsche), Hauptstadt des Kreises G. (118 411 E.) in der ital. Provinz Reggio di Calabria, am Ionischen Meere, an der Linie Tarent-Reggio des Mittelmeernetzes, auf einer Anhöhe schön gelegen, hat (1881) als Gemeinde 9511 E., eine Kathedrale mit antiken Säulen; Weinbau, Eisengruben und Hochöfen. Nahebei ist die Trümmerstätte des epizephyrischen Lokri.

Gerade heißen im deutschen Rechte gewisse Sachen, welche aus dem Nachlasse einer Frau lediglich deren nächsten weiblichen Verwandten verabfolgt werden, ähnlich wie in Ansehung der Männer das Heergeräte (s. d.). In den ältesten Quellen ist die G. auf Schmuck und gewisse Kleidungsstücke beschränkt; später, insbesondere im sächs. Recht, wird der Begriff ausgedehnt auf alle Sachen, welche für den Gebrauch durch Frauen besonders bestimmt sind, auch auf solche, welche einer Tochter bei der Verheiratung mitgegeben zu werden pflegen. Im Sachsenspiegel wird neben einer Witwengerade, welche diejenigen Sachen zum Gegenstande hat, die eine überlebende Ehefrau aus dem Nachlasse für sich herausnimmt, einer sog. Nistelgerade gedacht; die letztere umfaßt gewisse Sachen, welche an die nächste weibliche Verwandte (Nistel) fallen. Durch die neuere Gesetzgebung ist die G. vielfach beseitigt. Das Züricher Gesetzbuch in der Fassung von 1887 kennt im §. 858 einen Voraus der Töchter in der mütterlichen Verlassenschaft, teils ohne Ersatz (Kleider, zugeschnittenes Weißzeug, Arbeitsgerätschaften, Bücher), teils mit beschränktem Ersatz (Schmuck, Kleinodien, Sparhafen). Der Deutsche Entwurf kennt die G. nicht. - In der Geometrie ist G. soviel wie gerade Linie (s. Linie).

Gerade Aufsteigung oder Rektascension (ascensio recta) eines Gestirns ist derjenige Bogen des Himmelsäquators, der zwischen dem Frühlingspunkte und dem Abweichungskreis dieses Gestirns enthalten ist. Die G. A. wird vom Frühlingspunkte aus in der Richtung von Westen nach Osten bis 360° oder 24ʰ gezählt. Durch die Angabe der G. A. und der Abweichung eines Gestirns ist sein Ort am Himmel bestimmt. Die Bezeichnung G. A. rührt daher, daß für die Orte unter dem Äquator der Durchschnittspunkt zwischen dem Abweichungskreise eines Gestirns und dem Äquator zugleich mit dem Gestirn und zwar senkrecht gegen den Horizont aufgeht. In dem Moment, wo an einem Orte ein Gestirn kulminiert, d. h. sich gerade im Meridian befindet, ist die Sternzeit des Ortes genau gleich der G. A. des Gestirns.

Gerade Linie, s. Linie.

Geradendfläche, s. Pinakoid.

Gerade und Ungerade, auch Gleich und Ungleich oder Paar und Unpaar, Spiel, bei dem der Gegner raten läßt, ob man eine gerade oder ungerade Zahl Geldstücke oder anderer Dinge, oder ein Geldstück mit gerader oder ungerader Jahrzahl in der Hand hält. Schon die alten Griechen kannten das Spiel als Artiasmos (von arti, gerade), die Römer als Par impar (gleich ungleich; s. auch Mora).

Gerade Zahl, jede ganze Zahl, die durch Zwei ohne Rest teilbar ist.

Geradflügler oder Kaukerfe (Orthoptera), eine Insektenordnung, die alle Insekten mit zum Beißen eingerichteten Mundteilen und unvollkommener Verwandlung umfaßt. Weitere Merkmale für die ganze Ordnung lassen sich bei der Vielgestaltigkeit der hierher gehörenden Insekten kaum geben. Man teilt die G. in die Unterordnungen der eigentlichen G. (Orthoptera genuina), der Amphibiotica, der Corrodentia, der Blasenfüßer (s. d., Physopoda; hier z. B. der Getreideblasenfuß (s. d.), Thrips cerealium Hal., s. Tafel: Insekten IV, Fig. 16) und der Pelzfresser (s. d., Mallophaga). Die Amphibiotica und Corrodentia, früher zu den Netzflüglern gerechnet, werden auch jetzt noch vielfach als Falschnetzflügler (Pseudoneuroptera) in eine Gruppe vereinigt. (S. die betreffenden Artikel.) Die eigentlichen G. (Orthoptera genuina) besitzen schmale Vorderflügel von derberer, lederartiger Beschaffenheit (Flügeldecken), die während der Ruhe die dünnhäutigen, fächerartig zusammengefalteten Hinterflügel bedecken. Beim Fliegen treten nur die Hinterflügel in Thätigkeit. Kopf und Mundteile sind immer sehr kräftig entwickelt, die Fühler meist lang und vielgliedrig. Nach dem Bau der Hinterbeine teilt man die eigentlichen G. ein in die Gruppen der laufenden G. (Cursoria): Ohrwürmer (z. B. der gemeine Ohrwurm, Forficula auricularia L., s. Tafel: Insekten IV, Fig. 10) und Schaben (z. B. die Küchenschabe, Periplaneta orientalis L., s. Tafel: Insekten IV, Fig. 11), der schreitenden G. (Gressoria): Fangheuschrecken (hierher die Gottesanbeterin, Mantis religiosa L., s. Tafel: Insekten IV, Fig. 12, und der brasil. Vates orbus Burm., s. Tafel: Insekten I, Fig. 8) und Gespenstheuschrecken, und der springenden G. (Saltatoria): Feldheuschrecken (z. B. die tropisch-amerik. Rhomalea miles Drury, s. Tafel: Insekten I, Fig. 6, und die Wanderheuschrecke, Pachytylus migratorius L., s.Tafel: Insekten IV, Fig. 13), Laubheuschrecken (z. B. die brasil. Scapura Vigorsi Kirbii, s. Tafel: Insekten I, Fig. 4) und Grillen. (S. die betreffenden Artikel.)

Geradführung heißt im Maschinenbau eine Vorrichtung, welche (namentlich bei der Umsetzung einer rotierenden oder schwingenden Bewegung in eine geradlinig hin und her gehende vorkommend) jede andere als die beabsichtigte geradlinige Verschiebung eines Konstruktionsteils verhindert.

Die einfachsten G. sind diejenigen, bei denen eine in ihrer Achse gerade zu führende Stange durch Lager, Ringe oder Büchsen in dieser Bewegungsrichtung erhalten wird. Diese G. können zwei Formen erhalten: entweder die Stange bewegt sich in festen Lagern hin und her, oder die mit dem gerade zu

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 835.