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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hohenmauth; Höhenmessung

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Hohenmauth - Höhenmessung.

aufforderte, zog er sich den unversöhnlichen Haß der ultramontanen Partei zu, welche sich nun an die Spitze der Opposition stellte, alle unzufriedenen Elemente, die Reste der großdeutschen Partei und die Partikularisten, um sich sammelte und durch ihre energische Agitation bei den Neuwahlen der Abgeordneten eine Majorität von 4 Stimmen (79 Ultramontane gegen 75 Liberale) errang. Als bei den durch die Auflösung dieser Kammern nötig gewordenen Neuwahlen vom 25. Nov. 1869 diese Majorität auf 6 Stimmen (80 gegen 74) stieg, forderte H. seine Entlassung, blieb aber auf Veranlassung des Königs an der Spitze des Ministeriums, bis der Landtag im Januar 1870 zusammentrat und erst die Reichsratskammer, dann, nach einer langen, stürmischen Adreßdebatte, das Abgeordnetenhaus dem Ministerium H. ein ausdrückliches Mißtrauensvotum erteilte. Nun nahm der König 7. März Hohenlohes Entlassung unter ehrenden Dankesworten an. Als Reichsrat war H. dann sowohl im Juli 1870 für die Teilnahme Bayerns am Krieg als im Winter 1870/71 für die Annahme der Reichsverfassung thätig, ward zu Forchheim in den ersten deutschen Reichstag gewählt, in welchem er sich der Reichspartei anschloß, und zu dessen erstem Vizepräsidenten er gewählt wurde, und übernahm im Mai 1874 nach Arnims Entlassung den deutschen Botschafterposten in Paris, wo er sich durch taktvolles, wahrhaft aristokratisches Benehmen allgemeine Achtung erwarb und ein befriedigendes Verhältnis zu der französischen Regierung herzustellen wußte. Dem Berliner Kongreß wohnte er 1878 als dritter deutscher Bevollmächtigter bei. Im Juli 1885 wurde er als Nachfolger Manteuffels zum Statthalter von Elsaß-Lothringen ernannt und verstand es auch hier, durch Umsicht und Takt bald die Gemüter zu beschwichtigen und mit der deutschen Herrschaft mehr und mehr zu versöhnen, wie die Gemeinderatswahlen, besonders in Straßburg und Metz, und die Haltung der Bevölkerung beiden Kaisermanövern 1886 bewiesen. Vgl. "Chlodwig Karl Viktor, Fürst v. H.-Schillingsfürst, biographische Skizze" (Metz 1885).

7) Gustav Adolf, Fürst zu H.-Schillingsfürst, geb. 26. Febr. 1823, Bruder des vorigen, Kardinalpriester zu Rom seit 22. Juni 1866, war ein Gegner der in Rom herrschenden Jesuiten und verließ daher nach Beendigung des vatikanischen Konzils, während dessen der bekannte altkatholische Professor Friedrich sein theologischer Beirat gewesen war, die Residenz des Papstes, um sich nach Schillingsfürst zu begeben; den Konzilsbeschlüssen opponierte er aber nicht. Deshalb schien er der deutschen Reichsregierung geeignet, eine Vermittelung zwischen ihr und der Kurie zu übernehmen, und Fürst Bismarck veranlaßte im April 1872 seine Ernennung zum Gesandten des Deutschen Reichs beim Papst Pius IX. Aber dieser wies die Annahme Hohenlohes als Gesandten schroff zurück, worauf der Gesandtschaftsposten unbesetzt blieb und 1874 ganz aufgehoben wurde. H. kehrte erst im Februar 1876 nach Rom zurück und erlangte bei dem neuen Papst, Leo XIII., wieder Einfluß. Derselbe ernannte ihn 1879 zum Bischof von Albano, auf welche Stelle indes H. wegen der damit verknüpften Kosten 1884 verzichtete. Er blieb Erzpriester bei Santa Maria Maggiore.

8) Hermann, Fürst zu H.-Langenburg, Graf von Gleichen, geb. 31. Aug. 1832 zu Langenburg in Württemberg, studierte zu Berlin die Rechte, trat erst in württembergische, 1854 in österreichische Militärdienste, machte 1859 den Feldzug gegen Frankreich in Italien mit, übernahm 1860 nach dem Tod seines Vaters die Verwaltung der Fideikommißherrschaften, ward 1862 badischer General und machte als solcher den Feldzug gegen Frankreich 1870/71 beim 14. Korps als Korpsdelegierter mit. Seit 1860 ist er erbliches Mitglied der württembergischen Ersten Kammer und seit 1871 Mitglied des deutschen Reichstags, der ihn auch 1878 zu seinem zweiten Vizepräsidenten erwählte. 1879 lehnte er seine Wiederwahl ab. H. ist Vorsitzender des Deutschen Kolonialvereins.

Hohenmauth (tschech. Vysoké Mýto), Stadt und Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts im östlichen Böhmen (königliche Leibgedingstadt), an der forellenreichen Lautschna und der Eisenbahn Chotzen-Leitomischl, mit drei Vorstädten, einer schönen Dechanteikirche, einem Obergymnasium und (1880) 7019 Einw., welche vorwiegend bei der sehr entwickelten Agrikultur und bei landwirtschaftlichen Industriezweigen (Zuckerfabrik, Getreidemühlen, Brauerei etc.) beschäftigt sind.

Höhenmessung (Hypsometrie), die Ermittelung der vertikalen Entfernung eines Punktes über einer horizontalen Fläche. Abgesehen von den Fällen, wo man unmittelbar mit dem Maßstab die H. vornehmen kann, benutzt man das Barometer oder das Thermometer, oder man ermittelt die Höhe durch Nivellieren oder eine trigonometrische Operation. Über die Begründung der barometrischen H. s. Barometer, S. 388. Auf Pascals Veranlassung stellte Perrier zu Clermont die ersten Versuche an, das Barometer zur H. zu benutzen; Deluc vervollkommte die Methode, indem er die Einwirkungen der Temperaturverhältnisse auf das Barometer von den Wirkungen der wechselnden Schwere unterschied. Nach Wollastons Vorschlag (1817) kann man auch das Thermometer zu Höhenmessungen benutzen, da die Temperatur, bei welcher das Wasser siedet, abhängig ist von dem auf dem Wasser lastenden Luftdruck. Da aber ein Unterschied von 1 mm im Barometerstand einem Unterschied von weniger als 0,05° C. im Siedepunkt entspricht, so kann man die gewöhnlichen Thermometer zu Höhenmessungen nicht benutzen. Geeignete Instrumente hat Regnault konstruiert, und Kupffer und Christi haben Formeln angegeben, nach welchen sich die Beobachtungen leicht berechnen lassen. Zur trigonometrischen H. benutzt man das Fernrohr und mißt den Vertikalwinkel, dessen Spitze im Aufstellungspunkt des Fernrohrs liegt, und dessen Schenkel die Horizontale und die Visierlinie nach dem Punkte, dessen Höhe gemessen werden soll, bilden. Das Lot von diesem Punkt auf die Horizontale (also die zu messende Höhe) bildet die dritte Seite eines Dreiecks, und man kann dieselbe berechnen, sobald ein Winkel und eine Seite gemessen sind. Der Winkel ist der vorgenannte Höhenwinkel; die Seite ist entweder die horizontale Kathete oder die Hypotenuse. Liegt eine Meßtischaufnahme oder eine Karte zu Grunde, in welcher der Aufstellungs- und der Höhenpunkt bereits angegeben sind, so ist der Abstand beider die horizontale Kathete. Die Höhe wird nach dem Tangentensatz berechnet. Ist b (Fig. 1) nicht bekannt, so muß die Hypotenuse a gemessen werden, und es ist dann h = a sin α. Das Messen der Hypotenuse geschieht entweder mit den gewöhnlichen Längenmeßinstrumenten (Meßkette, Meßband) auf dem Terrain oder mit der entfernungmessenden Kippregel (s. d.), und

^[Abb.: Fig. 1. h = b tang. α.]