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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Hauptverfahrenbis Hauptverhandlung |
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879
Hauptverfahren - Hauptverhandlung
Nei Tage ist der H. durch die Nationalflagge und
eine weiße Fahne mit rotem Kreuz, nachts durch
eine rote Laterne kenntlich.
Hauptverfahren,imdeutschenStrafprozeß(s.d.)
im Gegensatz zum Vorverfahren
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80% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
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bedeuten, daß der Verwundete transportfähig ist. Die mit roten Täfelchen Bezeichneten werden daher nach den sogen. Sammelplätzen geschafft und von dort direkt zur weitern Evakuation nach dem nächsten Etappenort.
Hauptverfahren, im Strafprozeßrecht
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60% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
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812
Erodieren - Eröffnung des Hauptverfahrens.
einer E., d. h. zwischen einer vorübergehenden Besetzung eines Teils des Staatsgebiets durch die feindliche Macht und der dauernden Unterwerfung des ganzen Landes unter die obliegende Staatsgewalt
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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Beschluß über Eröffnung des Hauptverfahrens, über Zulässigkeit der Untersuchungshaft, Ablehnung eines Richters etc. Im engern Sinn versteht man jedoch unter S. nur dasjenige gerichtliche Urteil, welches das Hauptverfahren abschließt (Endurteil), sei
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
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Untersuchungsverfahrens. (S. Anklage und Inquisitionsprozeß.) Im Anklageprozesse erfolgt mindestens die abschließende Erörterung der dem Richterspruche zu Grunde zu legenden Thatsachen (das Hauptverfahren) in der Form einer kontradiktorischen Verhandlung
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
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, auf der Basis der Inquisitionsprozedur ruhenden Gesetze bei und verknüpfte damit in äußerlicher Weise die Einrichtungen der Staatsanwaltschaft, des Schwurgerichts, der Öffentlichkeit und Mündlichkeit im Hauptverfahren (so in Preußen und Bayern
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0108,
Untersuchungshaft |
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.) des Hauptverfahrens nur insoweit beschränkt, daß der Richter von schriftlichen Mitteilungen Einsicht nehmen darf und bei Kollusionsgefahr anordnen kann. daß den Unterredungen mit dem Verteidiger eine Gerichtsperson beiwohne.
Ist die Verhaftung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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der – von einem
Rechtsanwalt zu unterzeichnende – Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu, für welchen in der Regel das Oberlandesgericht
zuständig ist. Ist Voruntersuchung geführt worden, so hat das Gericht, falls es nicht das Hauptverfahren
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
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die Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen (s. Eröffnung des Hauptverfahrens), der zugleich die Verweisung der Sache vor ein bestimmtes Strafgericht ausspricht (§. 205 der Deutschen Strafprozeßordnung).
Verwendung, s. Impensen und Nützliche Verwendung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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ungenügenden Schutz. Die A. ist zwar 1791 in Frankreich eingeführt, in die spätern Gesetzgebungen aber nicht übergegangen. (S. Anklagestand, Eröffnung des Hauptverfahrens.)
Anklagemonopol nennt man das ausschließliche Recht der Staatsanwaltschaft (s. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Erntemaschinenbis Eros |
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. und 15. Ai'uinnin Is^Ac/. dienen
ihrer hygroskopischen langen Schnäbel wegen zu
Zimmerbygrometern, d. h. als Wetterpropheten.
Eröffnung des Hauptverfahrens, der sei
tens des Gerichts, nicht seitens der Staatsanwalt-
schaft, erfolgende
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Upolu |
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§§. 41 fg.). Im Strafverfahren muß der Angeschuldigte die örtliche Unzuständigkeit bis zum Schluß der Voruntersuchung, falls aber solche nicht stattfand, in der Hauptverhandlung bis zur Verlesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Anklagestandbis Anlage |
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599
Anklagestand - Anlage.
Anklagestand, der Zustand, in welchem sich ein Beschuldigter befindet, gegen welchen die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage erhoben und das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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das Oberlandesgericht. Ist dagegen in einer Untersuchungssache eine gerichtliche Voruntersuchung geführt worden, so ist es Sache des Gerichts, darüber zu entscheiden, ob 1) das Hauptverfahren zu eröffnen, oder ob 2) der Angeschuldigte außer Verfolgung zu
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Vertäuenbis Vertot d'Auboeuf |
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mit dem verhafteten Beschuldigten mündlich und schriftlich verkehren. Vor Eröffnung des Hauptverfahrens müssen jedoch schriftliche Mitteilungen dem Richter vorgelegt werden, auch kann der Richter bis zu diesem Zeitpunkt anordnen, daß Unterredungen des
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
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der Sache zur Hauptverhandlung vor das erkennende Gericht ausspricht. Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dann zu beschließen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens oder der Voruntersuchung der Angeschuldigte als einer strafbaren Handlung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
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. Darum ist die Mobiliarexekution Sache der Gerichtsvollzieher und die Einleitung und Vorbereitung der richterlichen Entscheidung Sache der Gerichtsschreiber. Das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird, ebenso wie das Hauptverfahren
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird, ebenso wie das Hauptverfahren des Strafprozesses, durch die Grundsätze der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit, der Unmittelbarkeit der Verhandlung und der freien Würdigung der Beweisergebnisse durch das G. beherrscht
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0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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stattfinden muß, wenn sie von dem Staatsanwalt oder von dem Beschuldigten beantragt wird, ist bei dem Landgericht ein Untersuchungsrichter zu bestellen, welcher an dem Hauptverfahren selbst keinen Anteil nehmen darf. 3) Schwurgerichte, welche
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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gegen den Gemeinschuldner eröffnetes Hauptverfahren oder wieder aufgenommenes Verfahren anhängig ist; endlich auch dann, wenn der Gemeinschuldner wegen bezüglichen Bankrotts rechtskräftig verurteilt worden ist.
Zwangsversicherung, s. Versicherung, S
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0789,
von Bergzabernbis Bericht und Berichterstatter |
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als Berichterstatter mitgewirkt hat, an dem Hauptverfahren nicht teilnehmen darf. Die Bestellung eines zweiten Berichterstatters (Korreferenten), welche zur Vorbereitung der Plenarentscheidungen des Reichsgerichts geschäftsordnungsmäßig stattfindet, ist auch
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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. die Eröffnung des Hauptverfahrens schlüssig zu machen; deshalb werden auch Zeugen in der Regel erst in der Hauptverhandlung beeidigt, dem Beschuldigten oder andern Zeugen gegenübergestellt ("konfrontiert"; Deutsche Strafprozeß ordn. §§. 58, 65; Osterr
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Vorverfahrenbis Vos |
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. Strafprozeßordnung. Das weitere s. unter Einstellung des Strafverfahrens und Eröffnung des Hauptverfahrens.
Vorverfahren, nach dem Sprachgebrauch der Deutschen Strafprozeßordnung die gemeinschaftliche Bezeichnung für die gerichtliche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1054,
von Zwangsversteigerungbis Zwangsvollstreckung |
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Offenbarungseides verweigert, und sofern derselbe wegen betrüglichen Bankrotts rechtskräftig verurteilt worden oder deshalb noch ein Hauptverfahren anhängig ist. Der Vorschlag des Gemeinschuldners kann, wenn ein solcher schon früher gemacht, aber
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
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(Gerichtsverfassungsgesetz §§. 138, 136, Nr. 1). Sie entscheiden darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen, oder der Angeklagte außer Verfolgung zu setzen, oder das Verfahren vorläufig einzustellen sei, oder eine Ergänzung der Voruntersuchung stattfinden solle. Während
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
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.
Beschuldigter, im Strafprozeß derjenige, gegen welchen die Anzeige einer strafbaren Handlung erstattet ist. Der Beschuldigte, gegen welchen die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde, wird Angeklagter und derjenige, gegen den die öffentliche Klage
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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Stand verworfen, eine geleistete Sicherheit für verfallen erklärt, ein Angeschuldigter wegen Geisteskrankheit in eine Anstalt gebracht, ein Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung abgelehnt oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Beweiseinredenbis Bewußtsein |
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Beschuldigten kann nur auf Grund eines vollständig erbrachten Anschuldigungsbeweises erfolgen, während zur Einleitung der Strafverfolgung und zur Erhebung der öffentlichen Klage der bloße Verdacht hinreicht. Die Eröffnung des Hauptverfahrens setzt
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
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, wobei der Verweisungsbeschluß durch den ersten Strafsenat erfolgt, das Hauptverfahren aber vor dem vereinigten zweiten und dritten Strafsenat des Reichsgerichts stattfindet. Der Präsident und fünf Mitglieder fungieren ferner als Disziplinargerichtshof
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Verseczbis Versicherung |
Öffnen |
Transportgerüst bestehen, worauf sich ein sich über das Bauwerk erhebender Versetzwagen samt den darauf befindlichen Versetzmaschinen bewegen läßt.
Versetzstücke, s. Theater, S. 624.
Versetzung in den Anklagestand, s. Eröffnung des Hauptverfahrens
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Vorstevenbis Vöslau |
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der schriftlichen und protokollarischen Vorerörterungen im Gegensatz zur mündlichen und öffentlichen Hauptverhandlung (Hauptverfahren). Zur Führung der V. ist in Deutschland ein besonderer Untersuchungsrichter bei jedem Landgericht zu bestellen, doch kann
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Ableitungbis Ablesemikroskop |
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sie es in der Hauptverhandlung erster Instanz nur bis zur Verlesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens, in der Hauptverhandlung über die Berufung und die Revision nur bis zum Beginne der Berichterstattung. Die bezüglichen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
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(§. 155) die allgemeine Bezeichnung dessen, gegen den sich eine Untersuchung wendet; diejenige Person, gegen welche Strafklage erhoben ist, heißt bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens "Angeschuldigter", nach der Österr. Strafprozeßordn. §. 38
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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mit Ausnahme der vom Landgerichte erlassenen, Verhaftungen betreffenden Beschlüsse (§. 352); d. in den in der Strafprozeßordn. §§. 28 (s. Ablehnung), 46 (s. Wiedereinsetzung), 180 (s. Voruntersuchung), 199, 200, 209 (s. Eröffnung des Hauptverfahrens
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Deditionbis Defektsverfahren |
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Prozeßabschnitts (des gemeinrechtlichen
Schluß- oder Hauptverfahrens) gemacht. In dem
franz. Prozesse findet die D. wesentlich in der münd-
lichen Schluhverhandlung statt (Plaidoyer). Die
Deutfche^Civilprozeßordnung schließt zwar die D.
in den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Ehrenmarschallbis Ehrenrechte |
Öffnen |
mit der Anleitung von Arbeitern
unter 18 Jahren befassen, welchen die E. nicht aber-
kannt sind; unfähig zum Amte eines Geschworenen
und Schöffen sind schon die Personen, gegen welche
das Hauptverfahren wegen eines Delikts eröffnet ist,
das die Aberkennung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0773,
Eid (juristisch) |
Öffnen |
ge-
reinigter Angeschuldigter zu schwören hatte. Er
sollte die Folter ersetzen. Heute kann nur das Straf-
verfahren eingestellt, oder wenn das Hauptverfahren
eröffnet ist, verurteilt oder freigesprochen werden.
Der Lehnseid, das eidliche Gelöbnis
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
Öffnen |
besorgen ist. Die Un-
zuständigkeit des Gerichts darf nur bis zum Schlusfe
der Voruntersuchung, falls aber eine solche nicht
stattgefunden, in der Hauptverbandlung bis zur
Verlefung des Beschlusses über die Eröffnung des
Hauptverfahrens gerügt
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0414,
Großbritannien und Irland (Verfassung) |
Öffnen |
Mitglieder und auch Nichtmitglieder, welche ihre Befehle mißachten, zu Freiheitsstrafen verurteilen. Ferner handelt bei Impeachment (s. d.) das House of Commons im Vorverfahren und das House of Lords im Hauptverfahren als Gerichtshof. In Zivilsachen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Kommerzbis Kommission |
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von der gänzlichen Unmöglichkeit nicht unterschiedenen Fällen verlangt die Deutsche Strafprozeßordnung in §§. 222, 223 eine durch Gerichtsbeschluß im Hauptverfahren anzuordnende Vernehmung durch beauftragten oder ersuchten Richter. Von dieser K. V
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Ladungbis Ladungsraum |
Öffnen |
Zustellung und Haupt-
verhandlung eine Woche. Ist die Frist nicht inne-
gehalten, so kann der Angeklagte die Aussetzung
verlangen, solange mit der Verlesung des Beschlusses
über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht be-
gonnen ist. Der Vorsitzende
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Polizeistundebis Polka |
Öffnen |
239
Polizeistunde - Polka
hat zur Folge, daß die Strafverfügung außer Kraft gesetzt wird und ohne förmliche Anklage und Eröffnungsbeschluß das schöffengerichtliche Hauptverfahren eintritt. Bis zur Hauptverhandlung (s. d.) kann der Antrag
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0726,
Reichsgesetzblatt |
Öffnen |
Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. In den Fällen des Hoch- und Landesverrats gegen Kaiser und Reich findet das Hauptverfahren, dessen Eröffnung gleich den sonstigen Entscheidungen in der Voruntersuchung dem ersten Strafsenat zusteht, vor dem
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0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0574,
Schöffengericht |
Öffnen |
die Be-
fähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung ver-
loren haben oder gegen welche das Hauptverfahren
wegen eines Verbrechens oder Vergehens schwebt,
das die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Amter zur Folge haben
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
Öffnen |
, das Hauptverfahren abschließenden gerichtlichen Urteil dasjenige, welches den Angeklagten zu einer Strafe verurteilt. Während bei einem freisprechenden Urteil die Urteilsgründe ergeben müssen, ob der Angeklagte nicht überführt oder ob
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0226,
von Verbundgeschossebis Verdachung |
Öffnen |
. schon zur Eröffnung des Hauptverfahrens, läßt andererseits dem erkennenden Gericht freie Würdigung des Beweises ohne Unterschied, ob es sich um einen direkten oder einen Indizienbeweis handelt. (S. Indizien.) - Vgl. Glaser, Beiträge zur Lehre vom
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0262,
von Vererbungbis Verfälschungen |
Öffnen |
Reihenfolge von Rechtshandlungen. So bezeichnet man als V. den gesamten Prozeß,
aber auch einzelne Abschnitte desselben, z. B. Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren, Beweisverfahren
u. s. w.
Verfall , der Zeitpunkt, mit welchem eine Berechtigung
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Verteidigungsgefechtbis Verteilungsverfahren |
Öffnen |
ist nach Eröffnung des Hauptverfahrens, in Österreich nach Mitteilung der Anklageschrift keiner Beschränkung unterworfen; vorher kann das Gericht von schriftlichen Mitteilungen Einsicht nehmen und braucht mündliche Unterredungen nur im Beisein
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Vorstermanbis Voruntersuchung |
Öffnen |
er Zeit und Gelegenheit hat, seine Verteidigung zu führen. Im übrigen soll die V., die im wesentlichen schriftlich und geheim geführt wird, über ihren Zweck, die Entscheidung über Eröffnung des Hauptverfahrens oder Einstellung des Verfahrens zu
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Strafschärfungsgründebis Straßenbahnen |
Öffnen |
(Zuläfsigkeit
auch bei dem einfach erschwerten Hausfriedensbruch
und bei Bedrohung). Endlich sollte der Staatsan-
walt auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens bis
zur Hauptverhandlung die Klage noch zurückzieben
tonnen. Um die in der Session 1895/96
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0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Leukocytenbis Leutenberg |
Öffnen |
der Ortsbehörden ist nur ein ungenügendes Ersatzmittel, das jedoch im Vorverfahren zulässig ist. Im Hauptverfahren ist nach §. 255 der Deutschen Strafprozeßordnung die Verlesung von Leumundszeugnissen unstatthaft.
Leunis, Johs., naturwissenschaftlicher
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