Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Heuervertrag
hat nach 1 Millisekunden 16 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0142,
von Heuchbis Heuervertrag |
Öffnen |
140
Heuch - Heuervertrag
begnadigt. Erst 1859 erfolgte seine Freilassung.
Während seiner Gefangenschaft hatte sich H. viel-
fach mit Übersetzungen, namentlich aus dem Eng-
lischen, und mit der Abfassung volkstümlicher Lehr-
nnd
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0495,
von Heuerbaasbis Heufieber |
Öffnen |
495
Heuerbaas - Heufieber.
haben die Musterung vorzunehmen, sowohl die Anmusterung, d. h. die amtliche Verlautbarung des Heuervertrags, als auch die Abmusterung, d. h. die Verlautbarung der Beendigung des Dienstverhältnisses seitens des
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0654,
von Anluvenbis Anmut |
Öffnen |
. Gesetze s. Anzeige.
Anmusterung, die Verlautbarung des mit dem Schiffsmann geschlossenen Dienstvertrags (Heuervertrags) vor einem Seemannsamt. Sie setzt den Abschluß des Heuervertrags voraus und stellt eine staatliche Bekräftigung desselben dar
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Konatbis Kondensationswasserableiter |
Öffnen |
. Der Schaden, für welchen der Versicherer haftet, besteht alsdann indem Unterschied zwischen dem Reinerlös und dem Versicherungswert (Art. 877). Die K. und der daraufhin erfolgende Verkauf beendigen den Heuervertrag gegenüber dem Schiffsvolk. Vgl
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0601,
von Anlaufbis Anna |
Öffnen |
und Schiffsmann abgeschlossenen Heuervertrags vor dem zuständigen Seemannsamt (s. Heuer). Vgl. Abmusterung.
Anmut, Schönheit der Bewegung (Lessing) und daher nur dem Beweglichen oder doch beweglich Scheinenden eigen (im Gegensatz zur Würde [s. d.], d. h
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Heubachbis Heuer |
Öffnen |
der Kauffahrteischiffe erhält; auch "Volksheuer" genannt im Gegensatz zur "Gage" des Kapitäns; Heuern, Verheuerung, das Dingen des Schiffsvolkes; Heuervertrag, der zwischen Schiffer und Schiffsbesatzung abgeschlossene Dienstmietvertrag. Letzterer muß nach englischem
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Schifferinselnbis Schiffsklassifikation |
Öffnen |
Forderungen an erster Stelle die öffentlichen Schiffs-, Schiffahrts- und Hafenabgaben, dann erst folgen die Forderungen der Besatzung aus den Dienst- und Heuerverträgen, die Lotsengelder, die Bergungs-, Hilfskosten etc. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Schiffslastbis Schiffspapiere |
Öffnen |
und Alter vor einem Seemannsamt ausgewiesen und von demselben ein Seefahrtsbuch ausgefertigt erhalten hat. Der mit dem Schiffsmann abgeschlossene Heuervertrag ist vor dem Seemannsamt zu verlautbaren (sogen. Anmusterung), und diese
|
||
0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Schiffspartbis Schiffsvermessung |
Öffnen |
465
Schiffspart - Schiffsvermessung.
Namen und Wohnort des Schiffers, Namen, Wohnort und dienstliche Stellung jedes Schiffsmanns und die Bestimmungen des Heuervertrags einschließlich etwaniger besonderer Verabredungen enthalten muß. Außerdem
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0283,
Dienstmiete |
Öffnen |
besondere Vorschriften gegeben für
den Heuervertrag der Seeleute ^eemannsordnung
vom 27. Dez. 1872, §§. 24 fg.).
Ein Handlungsgehilfe, welcher durch unverschul-
detes Unglück an Leistuug seines Dienstes zeitweise
verhindert wird, geht nach
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Embarquierenbis Embolie |
Öffnen |
Entlassung des Schiffers
sowie zur Aufhebung der mit der Schiffsmannschaft geschlossenen Heuerverträge und befugt sowohl den Befrachter wie
den Verfrachter, von dem Frachtvertrage zurückzutreten. Das E. ist eine derjenigen Gefahren, für welche nach dem
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Mustapha Bairaktarbis Musterrolle |
Öffnen |
und dienstliche Stellung jedes Schiffsmanns und
die Bestimmunge n der Heuerverträge enthalten. Nach Ausfertigung der M. vorkommende Anmusterungen hat das Seemannsamt
in der M. nachzutragen. Jede Abmusterung (s. d.) hat das Seemannsamt ebenfalls
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Reedbis Reederei |
Öffnen |
aus den
Dienst- und Heuerverträgen, besteht dagegen nicht nur die persönliche Haftung des R. mit seinem ganzen Vermögen, sondern
daneben auch ein Vorzugsrecht an seinem Schiffsvermögen. Für alle Forderungen aus dem Reedereibetrieb kann der R. vor
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0444,
von Schiffbaumeisterbis Schiffer |
Öffnen |
der Schiffsgewalt und als
solcher mit einer ausgedehnten Disziplinargewalt,
insbesondere auch gegenüber der übrigen Schisfsbe-
satzung ausgestattet. (S. Heuervertrag.) Der S. hat
gegenüber dem Reeder Anspruch auf angemessene
Naturalverpflegung und die ihm
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Schiffskarussellbis Schiffsmaschine |
Öffnen |
der S. mit dem Reeder geschlossene Vertrag heißt Heuervertrag (s. d.).
Schiffsmaschine , s. Dampfschiff .
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Vertragsbuchbis Verurteilung |
Öffnen |
der Lieferung vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit herbeiführen (Strafgesetzb. §. 329: zuständig Strafkammer). 2) Der Bruch des Heuervertrags ist strafbar, im Inlande und Auslande, nach Strafgesetzb. §. 298, wenn ein Schiffsmann mit der Heuer entläuft
|