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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Hufbeschlaglehranstalten; Hufe; Hufeisen

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Hufbeschlaglehranstalten – Hufeisen

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Hufbeschlag'

das Aufnageln (Aufschlagen) der Eisen nach ganz bestimmten Regeln. (S. Hufnägel.) Der Hufbeschlag beschäftigt sich aber außerdem noch mit dem Beschlagen fehlerhafter und kranker Hufe und dem Beschlagen bei fehlerhaften Stellungen und Gangarten, wodurch oftmals allein noch Tiere dem Dienst erhalten werden, die barfuß dienstunfähig sein würden. Beim deutschen H. werden die meisten Pferde mit Griff und Stolleneisen versehen, wohingegen in England die Hufe vorn mit Eisen ohne Griff und ohne Stollen, die Hinterhufe mit zwei Stollen oder mit einem äußern Stollen, innen dagegen mit Streichschenkel versehen werden. Der Engländer bedient sich keines Aufhälters, macht am Pferde alles allein, dabei werden die Hufe nicht so hoch gehoben und es stehen infolgedessen die Pferde ruhiger. – Vgl. Groß, Lehr- und Handbuch der Hufbeschlagskunst (4. Aufl., 1868); Dominik, Lehrbuch über H. (Berl. 1887); Gutenäcker, Die Lehre vom H. (2. Aufl., Stuttg. 1889); Leisering-Hartmann, Der Fuß des Pferdes (7. Aufl., Dresd. 1889); Walther, Katechismus des H. (3. Aufl., Lpz. 1889); ders., Der Hufschmied (6. Aufl., Bautzen 1890); Graf Einsiedel, Gedankenzettel zu Ausübung des englischen H. (10. Aufl., ebd. 1890); Möller, Die Hufkrankheiten des Pferdes (2. Aufl., Berl. 1892); Pillwax, Lehrbuch des Huf- und Klauenbeschlages (5. Aufl., von Gutenäcker, Wien 1892); C. A. Schmidt, Der rationelle H. (2. Aufl., Bresl. 1892); Lungwitz, Der Lehrmeister im H. (6. Aufl., Dresd. 1893).

Hufbeschlaglehranstalten, in Deutschland ursprünglich mit den tierärztlichen Hochschulen verbundene Institute. Später wurden sie vielfach beim Militär (zuerst in Baden 1836) und in den letzten Jahrzehnten auch für Civilschmiede eingeführt. Hier wirkte besonders förderlich die Reichsgewerbeordnung vom 1. Juli 1883, welche für den Betrieb des Hufbeschlags den Befähigungsnachweis fordert. Es wurden zahlreiche H. gegründet, meist von Privatpersonen, oft mit Unterstützung landwirtschaftlicher Vereine. 1893 bestanden H. für Civilschmiede in Baden (5), Bayern (4), Hessen (3), Mecklenburg (1), Preußen (30), Sachsen (2; in Dresden, zugleich für Militär, und Milkel bei Bautzen), Württemberg (hier «Lehrwerkstätten» genannt; 6). Der Kursus dauert 1–6 Monate und hat je 2–30 Teilnehmer. Über die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen bei den H. vgl. Lungwitz, Der Lehrmeister im Hufbeschlag (6. Aufl., Dresd. 1893, Anhang), über H. beim Militär (Militärlehrschmieden), s. Lehrschmieden. – Auch in Österreich-Ungarn unterliegt der Betrieb des Hufbeschlags einer Konzession. H. sind hier vorhanden 3 bei Tierarznei-Instituten, gesondert 8 für Militär-, 4 für Civilschmiede. In Rußland bestehen H. bei den Veterinärschulen, bei der Offiziersschule in Petersburg und bei jeder Kavalleriedivision; in der Schweiz 2, Dänemark 2, Schweden 3, Niederlande 3. In Belgien, England, Frankreich, Italien giebt es für Civilschmiede keine H.

Hufe (althochdeutsch huoba; angelsächsisch hyde; lat. mansus; dän. bool), das uralte, auf eine Familie berechnete, mit einem Pfluge und Gespanne zu bestellende Ackerlos von 20, 30, 40 Morgen. Oft ist die H. im Laufe der Zeit geteilt, daher neben Vollbauern, Vollspännern, Hüfnern, die Halbbauern, Halbspänner, Halbhüfner. (S. Bauer, Bauerngut, Bauernstand.) Auch wird die H. lediglich im Sinne eines bestimmten Grundstückmaßes gebraucht, z.B. bei Waldgrundstücken; ferner diente ↔ sie in der ältern Steuerverfassung als Steuereinheit; so führte namentlich in der Mark Brandenburg und in dem ehemaligen Ordensland Preußen die auf die H. gelegte Steuer den Namen Hufenschoß. (S. auch Generalhufenschoß.) – Vgl. Waitz, Die altdeutsche H. (Gött. 1854); Meitzen, Volkshufe und Königshufe in ihren alten Maßverhältnissen («Festgabe für G. Hannssen», Tüb. 1889); Artikel: Hufe und Hufenverfassung im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 4 (Jena 1892), S. 490 fg.

Hufeisen, ein dem Tragrande des Hufes in seiner Form angepaßter, 2–3 cm breiter und je nach der Gebrauchsart des Pferdes verschieden dicker, hinten offener Eisenring, der vermittelst 5–8 besonderer Nägel (Hufnägel, s. d.) an dem Hufe befestigt wird. (S. Hufbeschlag.) Die H. verhindern die schnelle Abnutzung der Hufe auf steinigtem oder gepflastertem Boden. Namentlich bedürfen die Vorderhufe wegen ihres geringern Höhenmaßes und der von Natur flacher angelegten Sohle des Schutzes durch H.; bei vielen Gebrauchsarten der Pferde genügt es auch, lediglich die Vorderhufe mit H. zu beschlagen. In ihrer Form unterscheiden sich die Vordereisen von den Hintereisen; erstere sind mehr rundlich an der Zehe, letztere dagegen herzförmig. Am H. unterscheidet man

  • 1) die dem Hufe und die dem Boden zugekehrte Fläche;
  • 2) den einzelnen Hufgegenden entsprechend einen Zehenteil und die beiden Schenkel, an letztern wieder die Seitenteile und zuhinterst die Trachtenteile.

Die obere, dem Hufe zugewandte Fläche des H. besitzt außen einen schmalen Tragrand, während der innere Teil nach unten abgeschrägt ist (Abdachung). Die dem Boden zugekehrte Fläche des H. ist entweder glatt und mit 5–8 Versenkungen für die Köpfe der Hufnägel versehen, oder sie trägt einen Falz (Falzeisen), worin die Nagellöcher liegen. Bei Reit- und Wagenpferden findet letzterer Beschlag (auch engl. Beschlag genannt) fast ausschließliche Anwendung. Jedes H. besitzt an dem Zehenteil einen schildförmigen nach oben gerichteten Fortsatz (die Kappe oder den Kappenaufzug), der dem Eisen einen festen Halt gegen Verschiebungen nach hinten gewährt. Außer dieser Zehenkappe, mitunter auch an Stelle dieser, kann man seitliche Kappen anbringen. Pferde, die ihre H. an der Zehe stark abnützen, sei es durch eine eigentümliche Gangart oder durch Gebrauch im schweren Zug, erhalten an der Zehe eine Verstärkung durch ein rechteckig geformtes Stahlstück (Griff). An den Hintereisen gewöhnlich und bei schweren Zugpferden an sämtlichen vier Eisen bringt man außer dem Griff noch die sog. Stollen an, das sind je zwei am hintersten Ende durch Umbiegen der Eisenschenkel und entsprechendes Zurichten derselben gebildete kubische Erhöhungen. In neuerer Zeit werden an den H. auch einsetzbare Stollen angebracht (Steck- und Schraubstollen), die bei Eintritt von Glatteis eingesetzt werden und daher das Schärfen von Griff und Stollen (Eisgriff und Eisstollen) überflüssig machen.

Die meisten H. werden jetzt wohl fabrikmäßig (getemperter Guß oder Walzeisen) hergestellt. Von den Fabrikeisen finden besonders die aus schmiedbarem Gusse, mit einer geteerten Taueinlage versehenen (Tau- oder Strickeisen) in großen Städten mit vielen Asphaltstraßen starke Verwendung.

Besondere Konstruktionsarten der H. sind: das geschlossene Eisen, das einen vollkommenen Ring bildet; das Stegeisen, das zur Verbindung

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 395.