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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Huhntauben; Huile; Huilla; Huilliche; Huimling; Huisne; Huissier; Huitre

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Huhntauben – Huître

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Hühnerzucht'

gekochten Kartoffeln gefüttert. Sie werden dadurch fleischig, ohne fett zu sein (körnerfett). Zur Erreichung der Fettmast setzt man die Hühner in geringerer Anzahl in kleinere, halb dunkle Räume und setzt dieselbe Fütterung fort mit Zusatz von Mehlbrei oder Mehlnudeln. Die Fütterung muß zu bestimmten Zeiten stattfinden. Auch kann man jedes Huhn in einen Mästkasten setzen, der an einer Seite vergittert ist und dem Huhne keine Bewegung gestattet; das Füttern geschieht aus einem vor dem Gitter stehenden Freßtrog. Ein anderes Verfahren besteht in Einführung von Mehlnudeln oder Maiskörnern in den Kropf vermittelst der Hand und Zusatz von löffelweise einzugebendem Öl und von parfümierenden Gewürzen. Nach 2 bis 3 Wochen solcher Behandlung ist die Mästung vollendet. Die gemästeten werden geschlachtet, berupft und von Gedärmen entleert (ausgenommen) auf den Markt gebracht. (S. auch Haushuhn.)

Vgl. E. Sabel, Anleitung zur H. (2. Aufl., Trier 1881); A. Espanet, Die Züchtung der Hühner und Kücken, Truthühner, Gänse und Enten (deutsch von E. Sabel, Kaiserslautern 1883).

Huhntauben, Tauben, die sich durch huhnartige Gestalt, Körperhaltung und Bewegung auszeichnen. Man unterscheidet 5 Arten von H.:

  • 1) Die Malteser Taube, ähnelt einem rund und voll gebauten Zwerghuhn, mehr hoch als lang, hat kurzen, abgerundeten Körper, sehr breiten, kurzen Rücken, aufgestülpten Bürzel, sehr kurzen, ganz aufrecht getragenen Schwanz, kleine hochgetragene Flügel, mit reichem Flaum besetzten Steiß, volle nach vorn gedrückte Brust, langen, schwanenartig gebogenen Hals. Es giebt Einfarbige in Blau, Silberfarbe, Schwarz, Weiß, Braun, Rot und Gelb, Gehämmerte (Geschuppte), Gescheckte und Weißschilde.
  • 2) Die Modeneser Taube ist die kleinste Huhntaube, hat kurzgebauten, abgerundeten Körper, kurzen, gehobenen Schwanz, flaumfederigen Steiß, gestreckte Beine, wenig zurückgebogenen Hals und Kopf. Färbung und Zeichnung des Gefieders sind mannigfaltiger als bei andern Haustauben, in Modena unterscheidet man über 150, in zwei große Gruppen gestellte Spielarten:
  • a. ein- oder vollfarbige (schietti) und zwar wirklich einfarbige und farbige mit gespritzten, geschuppten, gehämmerten oder marmorierten Flügeldecken;
  • b. Farbenköpfe, geflügelte oder Gazzi, weiß mit farbigem Kopf, Flügel und Schwanz.
  • 3) Hühnerschecken, in der Größe geringer als Malteser, haben gestrecktere Gestalt, weniger kugelig, bei breitem, ziemlich flachem Rücken mit wenig aufgestülptem Bürzel, kurzem, schräg aufwärts getragenem Schwanz und flaumfederigem Steiß. Kopf, Vorderhals und Oberbrust, Flügelschilde und Schwanz sind farbig (blau, schwarz, rot oder gelb), alles übrige Gefieder weiß.
  • 4) Florentiner. Figur, Haltung, Körperbau sind wie bei den Maltesern, sie sind jedoch kleiner als diese, der Schwanz ist mehr ausgebreitet und nicht so steil, der Hals etwas kürzer, der breite Rücken etwas flacher. Farbe: Blau, Schwarz, Rot, Gelb, Mehlfahl; Kopf, Kinn, Kehle, Flügel und Schwanz farbig, übriges Gefieder rein weiß.
  • 5) Die Strasser Taube steht in der Größe zwischen Florentinern und Modenesern. Kennzeichen: kurzer, gedrungen gebauter Körper, kurze Flügel, flach getragener Schwanz, kurzer, aufrecht getragener Hals, niedrige Beine, Steiß ohne dichtflaumige Befiederung. Farbe und Zeichnung wie bei den ↔ Florentinern und Modeneser Gazzi, Zeichnungsfarben sind schwarz, Blau, Rot, Gelb.

Die meisten H. sind gute Zucht- und Fleischtauben, namentlich auf dem Lande, wo sie freien Ausflug haben.

Huile (frz., spr. üihl), Öl; H. d'olive (spr.dolihw), Baumöl; H. De provence (spr. -wángß), Provenceröl; H. vierge (spr. wĭärsch'), Jungfernöl, feinstes Olivenöl; H. volatile (spr. -tihl), flüchtiges Öl.

Huilla, Ort auf der gleichnamigen Hochfläche im Distrikt Mossamedes der portug. Kolonie Angola in Westafrika, in hoher und gesunder Lage, eignet sich zur Ansiedelung von Europäern, welche mit lohnendem Erfolg hier Ackerbau und Viehzucht treiben könnten. H. ist mit einer Straße, die durch Humpata, der Niederlassung der Boers führt, mit der Küste (Mossamedes) verbunden.

Huilliche, Stamm der Araukaner (s. d.).

Huimling, s. Hümmling (Höhenzug).

Huisne (spr. üihn), Fluß im nördl. Frankreich, linker Nebenfluß der Sarthe, entspringt im Depart. Orne, östlich von Alençon, und mündet, 132 km lang, unterhalb Le Mans.

Huissier (frz., spr. üissĭeh, von dem altfrz. Huis, Thür, das jetzt nur noch in der franz. Gerichtssprache vorkommt: huis clos, bei verschlossenen Thüren, d. h. mit Ausschluß der Öffentlichkeit) bezeichnet im buchstäblichen Sinne soviel als Thürhüter, Thürsteher. Huissiers de la chambre du roi hießen die Hofdiener, welchen die Aufsicht über die Thüren im Innern des Schlosses anvertraut war. Die H. des Staatsrates und der Staatskanzlei hießen Huissiers de la chaîne, weil sie eine goldene Kette um den Hals trugen. Früher nannte man Huissiers d'armes die Diener, die im Zimmer des Königs standen und den Eintretenden die Thüren aufmachten. Jetzt heißen H. die Bedienten, die sich im Vorzimmer der Minister oder anderer hoher Staatsbeamten aufhalten, um die Personen, welche sie empfangen, einzuführen. Auch führen diesen Namen die Pedelle, die bei den Sitzungen gewisser Körperschaften, z. B. des Instituts, des Senats, der Deputiertenkammer u.s.w., den Dienst versehen.

In der Gerichtssprache bedeutete H. ursprünglich auch nur die Gerichtsdiener, welche den Zugang zu den Gerichtssitzungen zu überwachen hatten. Jetzt ist H. die allgemeine Bezeichnung für diejenigen Beamten, deren Aufgabe es ist, im Bezirk des Civilgerichts erster Instanz ihres Amtssitzes Zustellungen prozessualer wie außerprozessualer Akte zu bewirken (s. Zustellung), insbesondere Ladungen,Verfügungen und Urteile des Gerichts zu vollstrecken, also unsere Gerichtsvollzieher. Die Huissiers audienciares, welche das Gericht alljährlich aus den Huissiers ordinaires auswählt, haben außerdem noch in den Sitzungen des Gerichts den Dienst zu versehen, die zu verhandelnden Sachen und die beteiligten Personen aufzurufen und die Anordnungen zu vollziehen, welche der Vorsitzende zur Aufrechterhaltung der Ordnung erläßt. Die H. werden auf Vortrag des Justizministers vom Staatsoberhaupt ernannt, nachdem das Gericht festgestellt hat, daß die Bedingungen ihrer Zulassung vorhanden sind. Wie alle Amter (offices) der sog. ministeriellen Beamten, zu denen die H. gehören, ist auch das der H. in gewissem Sinne verkäuflich. Die H. eines jeden Arrondissements bilden wie die Avoués, die Notare, eine Gemeinschaft; sie wählen aus ihrer Mitte eine Disciplinarkammer, deren Disciplin sie unterstehen.

Huître (frz., spr. üihtr), Auster.