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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hurter; Husaren; Husch; Huschke

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Hurter - Huschke.

noch ungedruckt. Vgl. de Vasconcellos-Michaelis, Versuch über den Palmeirim de Inglaterra (Halle 1883). - 2) (H. de Mendoza) Diego, Dichter, s. Mendoza.

Hurter, Friedrich Emanuel von, österreich. Historiograph, geb. 19. März 1787 zu Schaffhausen, studierte in Göttingen Theologie, wurde 1824 Pfarrer und 1835 Antistes zu Schaffhausen. Seine "Geschichte des Papstes Innocenz III. und seiner Zeitgenossen" (Hamb. 1834-42, 4 Bde.) sowie sein vertrauter Verkehr mit den eifrigsten Ultramontanen, z. B. Görres und Jarke, bewirkten, daß seine Amtsbrüder in Schaffhausen von ihm eine Erklärung über seine Stellung zur reformierten Kirche verlangten. Infolge der daraus entstandenen aufsehenerregenden Streitigkeiten (vgl. seine Verteidigungsschrift "Der Antistes H. und seine sogen. Amtsbrüder", Schaffh. 1840) legte er 1841 seine Stelle nieder, trat 21. Juni 1844 in Rom zur katholischen Kirche über und wurde 1846 als k. k. Hofrat und Historiograph nach Wien berufen. Politischer Umtriebe verdächtig, verlor er zwar 1848 diese Stelle, erhielt sie jedoch 1849 wieder übertragen und ward noch in demselben Jahr in den Adelstand erhoben. Er starb 27. Aug. 1865 in Graz. Außer der oben erwähnten Schrift und den "Denkwürdigkeiten aus dem letzten Dezennium des 18. Jahrhunderts" (Schaffh. 1840) ist besonders seine Autobiographie hervorzuheben: "Geburt und Wiedergeburt; Erinnerungen aus meinem Leben" (4. Aufl., das. 1867, 2 Bde.) sowie seine "Geschichte Ferdinands II. und seiner Eltern" (das. 1850-64, 11 Bde.), ein ungeheuer weitschweifiges und schwerfälliges Werk; "Philipp Lang, Kammerdiener Rudolfs II." (das. 1851); "Zur Geschichte Wallensteins" (das. 1855) und "Wallensteins vier letzte Lebensjahre" (Wien 1862). Seine katholisierenden Tendenzen traten besonders in den von ihm noch als protestantischem Geistlichen verfaßten Schriften: "Ausflug nach Wien und Preßburg" (Schaffh. 1840, 2 Bde.) und "Die Befeindung der katholischen Kirche in der Schweiz" (das. 1840, Nachträge dazu 1843) hervor. Vgl. Schenkel, Die konfessionellen Zerwürfnisse in Schaffhausen (Basel 1844); H. v. Hurter, F. v. H. und seine Zeit (Graz 1877, 2 Bde.).

Husaren. König Matthias Corvinus schlug 1458 dem Szegediner Reichstag vor, zur Aufbringung eines Heers gegen die Türken den "zwanzigsten Mann" zu stellen. Diese aufgebrachten Truppen wurden H. (husz. = 20, daher huszár, "der Zwanzigste") genannt; doch blieb dieser Name nur den Reitern, während man die in gleicher Weise gestellten Fußtruppen "Haiduken" (s. d.) nannte. Es kam darauf an, eine Truppe wilder, kühner Reiter, eine leichte Reiterei zu schaffen; mit dieser Bedeutung ging der Name H. nach und nach in alle Armeen über. Ihre Kühnheit verschaffte den H. bald hohes Ansehen, so daß sich die ungarischen Magnaten zu den Führerstellen drängten. Ihre Nationaltracht, der reichbeschnürte, farbenprächtige Rock, gab den H. (seit Mitte des 16. Jahrh.) die noch heute gebräuchliche Uniform. Die Regimenter wurden nur für die Dauer des jeweiligen Kriegs formiert, erst 1688 ging aus dem 1685 aufgestellten Husarenkorps das jetzt noch bestehende österreichische Husarenregiment Nr. 9, Fürst Liechtenstein, hervor. Die Kroaten unter Isolani (Schiller, "Wallensteins Lager") hatten die Husarentracht angenommen, thaten sich aber durch Raub- und Mordlust derart hervor, daß sie gemieden wurden und als Truppe eingingen. Nur in Frankreich lebte ihr Name bis Ende vorigen Jahrhunderts im Regiment Royal-Croates fort. In Polen (unter Stephan Báthori, 1579-99) waren die H. schwere Reiterei, aus der Blüte des Adels bestehend. Jeder derselben, ganz gepanzert, hatte vier leicht gepanzerte Diener, die Pacholeks (s. d.), hinter sich. Ähnlich in Rußland, wo sie, unter dem Namen Gussary, erst Anfang des 18. Jahrh. den Panzer ablegten. In Preußen wurden 1721 die ersten H. formiert, 1730 die nächsten in der Provinz Brandenburg, bei denen Zieten Rittmeister wurde. Friedrich d. Gr. vermehrte sie und schuf das durch Zieten und Seydlitz so beruhe gewordene Husarenkorps (zehn Regimenter), ein Muster leichter Kavallerie für alle Zeiten. Außer den heutigen Farben des Dolmans waren bei ihnen auch Weiß und Gelb vertreten. Außer dem Dolman ward noch ein Pelz, von Offizieren als Auszeichnung auch Tigerpelze (Zieten erhielt einen solchen, mit goldenen Sternen, Sonnen und Monden übersäet, für den berühmten Husarenritt im Mai 1745 nach Jägerndorf vom König geschenkt) getragen. 1853 trat an ihre Stelle der jetzige Attila. Sie trugen alle die Haidukenmütze, die Flügelkappe (s. d.). Stets trugen die H. enge, mit Schoitasch besetzte Beinkleider und Wadenstiefel. Ehemals führten sie Lanze und Streithammer, seit Mitte des 17. Jahrh. Säbel und Karabiner wie heute. Deutschland hat 20, Österreich 16, Frankreich 13, Rußland 2 (Garde-), die Niederlande 4, Spanien 2 Husarenregimenter. Vgl. Graf zur Lippe, Husarenbuch (Potsd. 1863).

Husch (Husi), Hauptstadt des Kreises Faltschi in Rumänien (Moldau), rechts am Pruth, ist Sitz eines griechischen Bischofs, mit einer Kathedrale, 6 Kirchen, bischöflichem Seminar, starkem Tabaksbau, Weinbau und 18,500 Einw. - H. wurde im 15. Jahrh. von flüchtigen Hussiten begründet. Hier 23. Juli 1711 Friede (Friede am Pruth) zwischen Russen und Türken, durch welchen gegen Zurückgabe von Asow und die Schleifung der Festungswerke von Taganrog die eingeschlossene Armee Peters d. Gr. freien Abzug erhielt.

Huschke, Philipp Eduard, Rechtsgelehrter, geb. 26. Juni 1801 zu Münden, studierte seit 1817 in Göttingen Jurisprudenz und wurde 1822 Privatdozent daselbst, 1824 als ordentlicher Professor der Rechte nach Rostock und von da 1827 in gleicher Eigenschaft nach Breslau berufen, wo er trotz mehrerer ehrenvoller Rufe blieb und 1838 Senior und Ordinarius des Spruchkollegiums ward. Er starb 8. Febr. 1886 daselbst. Außer mehreren kleinere juristischen, theologischen und philologischen Abhandlungen schrieb er: "Studien des römischen Rechts" (Brest: 1830, Bd. 1); "Die Verfassung des Könige Servius Tullius" (Heidelb. 1838); "Über den Zensus zur Zeit der Geburt Jesu Christi" (Berl. 1840); "Über das Recht des Nexum und das alte römische Schuldrecht" (Leipz. 1846); "Über den Zensus und die Steuerverfassung der frühern römischen Kaiserzeit" (Berl. 1847); "Gaius, Beiträge zur Kritik und zum Verständnis seiner Institutionen" (Leipz. 1855); "Die oskischen und sabellischen Sprachdenkmäler" (Elberf. 1856); "Die iguvischen Tafeln nebst der kleinern umbrischen Inschriften" (Leipz. 1859); "Jurisprudentiae antejustinianeae quae supersunt" ^[richtig: "Jurisprudentiae antejustinianae quae supersunt"] (das. 1861, 5. Ausg. 1886); "Das alte römische Jahr und seine Tage" (Bresl. 1869); "Die multa und das sacramentum" (Leipz. 1874); "Das Recht der Publicianischen Klage" (Stuttg. 1874); "Zur Pandektenkritik" (Leipz. 1875); "Die neue Oskische Bleitafel" (das. 1880); "Die jüngst aufgefundenen Bruchstücke aus Schriften römischer Juristen" (das. 1880); "Die