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99% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0545, von Imperialismus bis Impfung Öffnen
Impertinénz. Impetīgo (lat.), s. Hautkrankheiten (Bd. 8, S. 906 a). Impetránt (lat.), im ältern Prozeßrecht derjenige, welcher im Prozeßverfahren auf einseitiges Vorbringen hin, namentlich in Arrestsachen und in der Exekutionsinstanz, eine Verfügung
87% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0904, von Imperial-Dukaten bis Impfung Öffnen
, impertinente Dinge. Imperturbabel (lat.), unstörbar, unerschütterlich. Imperzeptibel (neulat.), unwahrnehmbar. Impetigo (lat.), nässender Hautausschlag mit Pustelbildung. Impetránt (lat.), derjenige, welcher in Prozeßsachen, namentlich
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0200, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) Öffnen
188 Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß). Ratihabition Specialmandat, s. Mandat Parteien. Arrestant Bevollmächtigte Impetrant Implorant Konsorten Konstituent Litiskonsorten Oblaten Partei Proceßbevollmächtigter, s
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0867, von Arrest bis Arrhenatherum Öffnen
). Arrestánt (mittellat.), der Antragsteller (Impetrant) im Arrestprozeß (s. Arrest); häufiger: ein im Arrest Befindlicher. Arrestat, der Impetrat im Arrestprozeß, ein Arretierter. Arrestatorium, Haftbefehl; öffentlicher Aufruf der Gläubiger bei
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0906, von Imphee bis Importants Öffnen
Implorat (s. Zwangsvollstreckung); auch s. v. w. Impetrant. Impluvium (lat.), in den altröm. Häusern ein in der Mitte des Atriums im Fußboden befindliches Bassin, um das vom Dach herabfließende Regenwasser aufzufangen. Es lag senkrecht unter dem
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0866, von Arrée bis Arrest Öffnen
, in dessen Bezirk der mit A. zu belegende Gegenstand sich befindet. Der Antragsteller (Impetrant, Arrestant) muß in dem Arrestgesuch den Anspruch und seine Gefährdung, den Arrestgrund, glaubhaft machen und, falls das Gericht dies für nötig erachtet
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0548, von Impfzwang bis Impotenz Öffnen
im frühern Prozeßrecht derjenige genannt, welcher in der Exekutionsinstanz den Antrag auf gerichtliche Hilfe gegen seinen Gegner (den Implorāten) stellte (s. auch Impetrant), im altpreuß. Prozesse auch wohl diejenige Partei, welche die Nichtigkeitsbeschwerde