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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Inkerman - Inkrustation.

Größe der einzuziehenden Summe sich richtende Inkassoprovision entrichtet. Inkassowechsel sind Wechsel, die kurze Zeit, höchstens zehn Tage vor Verfall, zum Diskont eingereicht werden. Inkassomandat, der Auftrag zur Einkassierung einer Geldsumme. Bei durch Indossament übertragbaren Papieren wird dasselbe in der Form erteilt, daß dieselben auf den Beauftragten durch Indossament (Inkasso-Indossament) übertragen werden.

Inkerman, Flecken im westlichen Teil der Halbinsel Krim, am Ausgang des Tschernajathals und an der Eisenbahn Losowo-Sebastopol, einst genuesische Festung, jetzt ein verödeter Ort, aber voll der interessantesten Überreste der ehemaligen Stadt, die ganz aus dem Felsengebirge gehauen war. Häuser und Kirchen, Klöster mit ihren Gängen und Zellen, Kapellen, Grabmäler, Türme mit ihren Zinnen sind noch zu sehen. In der Nähe befinden sich die Ruinen von Korssun und einige Überreste der 600 n. Chr. gegründeten Stadt Chersones. Hier 5. Nov. 1854 Sieg der verbündeten Engländer und Franzosen unter Cathcart über die Russen unter Dannenberg.

Inkl., abgekürzt für inklusive.

Inklination (lat.), Neigung, Zuneigung, Hang; in der Physik etc., s. Neigung; I. des Magnets, magnetische I., Inklinationsnadel, Inklinatorium, s. Magnetismus; Inklinationswinkel, s. v. w. Neigungs- oder Böschungswinkel.

Inklinieren (lat.), Neigung zu etwas haben.

Inkludieren (lat.), einschließen, in sich begreifen; Inklusion, Beischluß, Inbegriff.

Inklusive (abgekürzt inkl., lat.), einschließlich.

Inkoërzibel (neulat.), nicht koerzibel (s. d.) oder permanent nannte man früher solche Gase, welche man durch Kälte und Druck nicht zu einer Flüssigkeit verdichten konnte, z. B. atmosphärische Luft, Stickstoff, Wasserstoff, Sauerstoff u. a. Seitdem aber die Verflüssigung auch dieser Gase gelungen ist, hat dieser Ausdruck keine physikalische Bedeutung mehr. Inkoerzibilien früher auch s. v. w. Imponderabilien (s. d.).

Inkognito (ital.), unerkannt, unter fremdem Namen (z. B. reisen); auch substantivisch: das I., das Unerkanntsein, die Namens- und Standesverbergung (von Fürsten, Berühmtheiten etc.).

Inkohärénz (neulat.), Zusammenhangslosigkeit.

Inkolat (Inkolatsrecht, v. lat. incola, "Einwohner"), in Böhmen u. Schlesien s. v. w. Indigenat.

Inkommensurabel (neulat., "nicht meßbar") heißen solche gleichartige Größen, welche kein auch noch so kleines gemeinsames Maß besitzen, z. B. die Seite und die Diagonale eines Quadrats (vgl. Größe).

Inkommodität (lat.), Unbequemlichkeit, Lästigkeit; inkommodieren, belästigen, beschwerlich fallen; sich inkommodieren, sich Mühe machen.

Inkomparabel (lat.), unvergleichlich; keiner Steigerung oder Komparation fähig.

Inkomparabilia (lat., "nicht vergleichbare"), Adjektiva, welche, weil sie nicht in höherm Grad gedacht werden können, keinen Komparativ und Superlativ zulassen, wie z. B. alle einen Stoff bezeichnenden Adjektive (hölzern, silbern etc.).

Inkompatibel (franz.), unverträglich, unvereinbar.

Inkompeténz (neulat.), Unzuständigkeit einer Behörde. Insbesondere ist die Gerichtsbarkeit auf einen bestimmten Bezirk (Gerichtssprengel) und auf bestimmte Rechtssachen beschränkt. Die hierdurch sich ergebenden Grenzen bestimmen die Kompetenz einer richterlichen Behörde, und alle Handlungen eines inkompetenten Richters sind nichtig. S. Kompetenz.

Inkomplett (lat.), unvollständig.

Inkomprehensibel (lat.), unbegreiflich.

Inkonform (neulat.), ungleichförmig.

Inkongruent (lat.), nicht übereinstimmend.

Inkonsequent (lat.), nicht folgerichtig, wankelmütig; Inkonsequenz, Folgewidrigkeit.

Inkonsistent (neulat.), unhaltbar, bestandlos, unzusammenhängend und widersprechend.

Inkonstant (lat.), unbeständig.

Inkonstitutionell (lat.), verfassungswidrig.

Inkontestabel (neulat.), unbestreitbar.

Inkontinent (lat.), unenthaltsam; Inkontinenz, Unenthaltsamkeit, in der Heilkunde das Unvermögen, ein natürliches Bedürfnis aufzuhalten.

Inkonvenabel (franz., inkonvenient, lat.), unpassend, ungelegen, unschicklich; Inkonvenienz, Übel- oder Mißstand, Unschicklichkeit.

Inkonvertibel (lat.), unwandelbar, unbekehrbar; unkonvertierbar (vom Zinsfuß der Staatspapiere etc.).

Inkorporation (neulat., "Einverleibung"), in der Pharmazie Vermischung weicher oder flüssiger Substanzen mit trocknen oder festen zu einer pflaster-, pillen- oder pastenartigen Masse; in der Theologie s. v. w. Menschwerdung (s. d.); im Rechtswesen die Vereinigung eines Gebiets, Staats, eines Kreises, einer Gemeinde oder eines sonstigen politischen Gemeinwesens mit einem andern Ganzen, wodurch der inkorporierte Teil die rechtliche Natur des Ganzen annimmt. Im katholischen Kirchenrecht versteht man unter I. (incorporatio, unio) die Vereinigung einer Pfarrstelle und ihrer Einkünfte mit einem Kloster, einem Stift oder einer sonstigen geistlichen Korporation. Mit dieser I. wurde im Mittelalter viel Mißbrauch getrieben, so daß sie schließlich verboten ward; doch ist die Frage, ob eine Pfarrstelle inkorporiert worden ist oder nicht, für die kirchliche Baulast und für die Besetzung inkorporierter Stellen von Wichtigkeit. Man unterscheidet dabei zwischen Incorporatio quoad temporalia, bei welcher das Kloster die Pfründe erhielt, dafür aber einen Vikar für die Stelle dem Bischof zu präsentieren und denselben zu besolden hatte, Incorporatio pleno jure oder quoad temporalia et spiritualia, wenn das Kloster selbst zur Pfarrei wurde und der Klosterpfarrer vom Bischof nur zu bestätigen war und ist, und Incorporatio plenissima oder plenissimo jure, bei welcher die bischöfliche Jurisdiktion über die inkorporierte Pfarrei völlig ausgeschlossen ist. Vgl. außer den Lehrbüchern des Kirchenrechts: Kujawa, De incorporatione beneficiorum (Glatz 1872).

Inkorrekt (lat.), nicht korrekt (s. d.), unrichtig, unberichtigt; Inkorrektheit, Fehlerhaftigkeit etc.

Inkorrigibel (lat.), unverbesserlich.

Inkredibel (lat.), unglaublich.

Inkremént (lat.), Zuwachs, besonders in der Mathematik Zunahme, Wachstum einer Größe; das Gegenteil ist Dekrement, Abnahme.

Inkriminieren (neulat.), eines Verbrechens beschuldigen; Inkrimination, Anschuldigung.

Inkrustation (lat.), das "krustenartige Überziehen" eines Körpers mit einer mineralischen Kruste, besonders eines organischen Körpers, wobei dessen Form im ganzen nachgeahmt wird, während derselbe sich anfangs erhält, später aber mehr oder weniger zerstört wird und eine Höhlung hinterläßt (äußerer Abdruck; vgl. Petrefakten). Das krustenbildende Material ist ein äußerst verschiedenartiges: Opal, Schwefel, Schwefelmetalle, Eisenoxyd etc., besonders häufig aber, namentlich bei I. organischer Körper, Kalkspat und Aragonit, welche sich als