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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kampfordnung - Kamptz.

Winterherberge gesondert. Er geht anmutig, fliegt sehr schnell, ist höchst munter und rege, lebt gesellig und nährt sich von Land- und Wassertieren und von Sämereien. In der Paarungszeit kämpfen die Männchen fortwährend miteinander, erwählen sich besondere Kampfplätze und stellen sich auf diesen täglich mehreremal ein. Ihre einzige Waffe ist der weiche Schnabel, die Ursache des Kampfes ist unerklärt und jedenfalls nicht Eifersucht. Das Nest steht in der Nähe des Wassers und enthält meist vier große, bräunliche oder grünliche, dunkel gefleckte Eier, welche das Weibchen in 17-19 Tagen ausbrütet. Der K. ist leicht zu fangen und erträgt die Gefangenschaft sehr gut; sein Fleisch ist im Herbst wohlschmeckend; die Eier kommen häufig als Kiebitzeier in den Handel.

Kampfordnung, s. v. w. Fechtart.

Kampfspiele, Wettkämpfe in allerlei Leibesübungen, die bei festlichen Veranlassungen als öffentliche Schaugebung und zu allgemeiner Teilnahme veranstaltet werden und meist mit einem Preis oder einer Festgabe für die Sieger verbunden sind. Dergleichen Wettkämpfe waren bei den Griechen die berühmten Olympischen, Nemeischen und Pythischen Spiele (s. d. Art.); auch bei den Römern waren sie in hohem Grad beliebt (s. Ludi). Im Mittelalter treten sie vorwiegend in der Gestalt der Turniere (s. d.), in der Neuzeit besonders als Schau- oder Wettturnen u. dgl. auf.

Kampf ums Dasein (Übersetzung v. engl. "struggle of life"), in neuester Zeit vielgebrauchter Ausdruck; hergenommen aus dem Titel von Darwins 1859 erschienenem Buch "On the origin of species by means of natural selection, or the preservation of favoured races in the 'struggle of life'". Indessen hat schon Malthus in seinem "Essay on the principles of population" (1798) vom "struggle for existence" gesprochen. S. Darwinismus, S. 565.

Kampfzölle, s. Zölle und Zuschlagszölle.

Kamphausen, Adolf, protest. Theolog, geb. 10. Sept. 1829 zu Solingen, studierte in Bonn, kam 1855 als Privatsekretär Bunsens nach Heidelberg, um an dessen Bibelwerk zu arbeiten. Zugleich an der Universität als Privatdozent thätig, siedelte er 1859 mit Bunsen nach Bonn über, wurde 1863 außerordentlicher und 1868 ordentlicher Professor der Theologie, um seither namentlich die von der evangelischen Kirchenkonferenz unternommene Revision der lutherischen Bibelübersetzung zu fördern. Er schrieb: "Das Lied Moses'" (Leipz. 1862), "Das Gebet des Herrn" (Elberf. 1866), "Die Chronologie der hebräischen Könige" (Bonn 1883) und gab die dritte Auflage von Bleeks "Einleitung ins Alte Testament" (Berl. 1870) heraus.

Kamphene (Terbene), Kohlenwasserstoffverbindungen von der allgemeinen Formel C10H16 ^[C_{10}H_{16}], bilden den Hauptbestandteil vieler ätherischer Öle, finden sich aber häufig begleitet von sauerstoffhaltigen Ölen. Sie sind einander isomer oder polymer, bald mehr, bald weniger verschieden in physikalischen und chemischen Eigenschaften; einige bilden mit Wasser kristallisierbare Hydrate und mit Chlorwasserstoff teils flüssige, teils starre Verbindungen. Letztere bezeichnet man als künstliche Kampfer.

Kampher, s. Kampfer.

Kamphin, ein durch Destillation mit gebranntem Kalk oder Chlorkalk und Wasser gereinigtes und mit gebranntem Gips entwässertes Terpentinöl, riecht zitronenartig und diente früher als Leuchtmaterial, ebenso eine gleichfalls K. genannte Mischung von Terpentinöl mit Alkohol und Äther (Gasäther, Leuchtspiritus).

Kamphu, s. v. w. Kongothee, s. Thee.

Kampieren (franz.), im Feld liegen, lagern.

Kampierleine (Stallleine), im Biwak zwischen den in die Erde geschlagenen, etwa 1-1,4 m hohen Kampier- oder Pikettpfählen gezogene Leine, an welcher die Halftern der Pferde befestigt werden.

Kampot, Hafenstadt des hinterind. Königreichs Kambodscha, an der Mündung des westlichen Arms des Flusses K. in den Golf von Siam, Hauptmarkt für Pfeffer und Gewürze und für die Verproviantierung der Küstenfahrer, hat ca. 20,000 meist chines. Einwohner. Der geräumige Hafen ist geschützt und von genügender Tiefe, auch für größere Fahrzeuge.

Kampschulte, Wilhelm, Geschichtschreiber, geb. 12. Nov. 1831 zu Wickede in Westfalen, besuchte die Akademie zu Münster, um Theologie zu studieren, ging aber nach kurzem Aufenthalt daselbst 1854 nach Berlin, um sich dem Studium der Geschichte zu widmen. 1855 siedelte er nach Bonn über, woselbst er sich 1857 für Geschichte habilitierte und 1860 zum ordentlichen Professor ernannt wurde; dort starb er schon 3. Dez. 1872, nachdem er sich entschieden gegen das Unfehlbarkeitsdogma erklärt und seine Überzeugung standhaft behauptet hatte. Seine durch gründliche Forschung und Unparteilichkeit ausgezeichneten Werke sind: "De Georgio Wicelio" (Bonn 1856); "Die Universität Erfurt in ihrem Verhältnis zur Reformation" (Trier 1858-60, 2 Bde.); "De Joanne Croto Rubiano" (Bonn 1862). Sein Hauptwerk: "Johann Calvin, seine Kirche und sein Staat in Genf" (Leipz. 1869, Bd. 1), ist unvollendet geblieben.

Kamptulikon (griech.), ein durch starkes Walzen hergestelltes Gemisch von gepulverten Korkabfällen mit wenig Kautschuk, wird in Plattenform gebracht und zeichnet sich aus durch eine gewisse Elastizität und Zähigkeit, bedeutenden Widerstand gegen Abnutzung, völlige Unempfindlichkeit gegen Wasser und die meisten Chemikalien und durch die Fähigkeit, den Schall zu dämpfen. Man braucht K. zum Belegen des Fußbodens in Kirchen, Bibliotheken, Badestuben, zu Fußabtretern, selbst zur Bodenbekleidung der Pferdeställe, dann auch an Stelle des Leders zu Abziehriemen, Messerputzmaschinen etc. Die einzelnen Platten können durch eine Lösung von Kautschuk in Benzol zusammengekittet werden. Zum Belegen von Dielenfußböden benutzt man jedoch jetzt lieber Korkteppiche (s. d.), da das K. durch das Schwinden des Holzes der Fußböden oft rissig wurde.

Kamptz, Karl Albert Christoph Heinrich von, preuß. Staatsmann, geb. 16. Sept. 1769 zu Schwerin in Mecklenburg, studierte zu Göttingen und trat 1790 als Assessor der Justizkanzlei in mecklenburg-strelitzsche Dienste. 1804 ernannte ihn der König von Preußen zum Reichskammergerichtsassessor in Wetzlar. Nach Auslösung des Deutschen Reichs übernahm K. die Vizepräsidentschaft des Justizkollegiums in Stuttgart, legte jedoch diese Stelle bald wieder nieder und trat, nachdem er sich bis 1809 in Wetzlar an den noch übriggebliebenen allgemeinen Geschäften des Reichskammergerichts beteiligt hatte, 1811 als Mitglied des Kammergerichts in den preußischen Justizdienst. Er wurde 1812 vortragender Rat im Departement der höhern und Sicherheitspolizei, 1817 Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat und Direktor des Polizeiministeriums sowie Mitglied des Staatsrats, 1824 Direktor der Unterrichtsabteilung im Kultusministerium, 1825 Wirklicher Geheimer Rat und Direktor im Justizministerium, 1830 provisorischer, 1832 wirklicher Justizminister und mit Fortführung der Gesetzrevision wie mit der obersten Leitung der