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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Kindererziehung; Kindergarten

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Kindererziehung (religiöse) - Kindergarten

Lebenstag Muttermilch (g) Eiweiß (g) Fett (g) Kohlehydrate (g)

1 10 0,30 0,36 0,36

2 92 2,81 3,26 3,35

3 247 7,54 8,76 9,00

6 379 11,57 13,45 13,81

9-12 495 15,12 17,56 18,04

18-21 534 16,31 18,95 19,46

31-33 555 16,95 19,69 20,22

46-69 651 19,88 23,10 23,72

105-113 749 22,87 26,57 27,23

161-163 766 23,39 27,18 27,91

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In der Muttermilch verhält sich die Eiweißmenge zu der Menge der stickstofffreien Nahrungsstoffe (auf Milchzucker berechnet) wie 1:6,7, in der Kuhmilch, die reicher an Eiweißstoffen und ärmer an Fett und Milchzucker ist als die Muttermilch, wie 1:3,9. Auch hat das Eiweiß der Kuhmilch andere Eigenschaften als das der Muttermilch. Immerhin kann durch bestimmte Veränderungen, welche man mit der Kuhmilch vornimmt, ein günstigeres Verhältnis der Nahrungsstoffe geschaffen werden (durch Verdünnen der Kuhmilch mit ½ Teil 12,3 proz. Milchzuckerlösung [Soxhlet] oder mit 1 Teil einer 69 g im Liter enthaltenden Milchzuckerlösung [Hofmann-Heubner]). Ungünstiger ist das Mischungsverhältnis der Nahrungsstoffe bei allen sog. künstlichen Kindernahrungsmitteln (s. Auffütterung der Kinder). Mit zunehmendem Alter ändert sich Menge und Mischung der Nahrungsstoffe in der Kost der Kinder wieder und nähert sich mehr und mehr der des Erwachsenen; immerhin bleibt aber noch lange Zeit hindurch die relative Nahrungsmenge und besonders die Eiweißmenge eine größere. Das hohe Eiweißbedürfnis der Kinder hat vielfach Veranlassung gegeben zu der Anschauung, man müßte den Kindern recht viel eiweißhaltige oder ausschließlich eiweißreiche Nahrungsmittel darreichen. Dies ist ein grober Irrtum, da nach den Gesetzen des Stoffwechsels (s. d.) bei eiweißreicher Kost die Eiweißzersetzung im Körper steigt, ohne daß ein größerer Eiweißansatz stattfindet. Man muß den Kindern auch Fett und leicht verdauliche Kohlehydrate in entsprechender Menge zur Kost zumischen und auch an dem von den Kindern so sehr begehrten Zucker nicht zu viel sparen.

Wegen der geringern Leistungsfähigkeit des kindlichen Verdauungsapparates ist es notwendig, bei der Auswahl der Nahrungsmittel auf die schwerverdaulichen besonders zu achten, ferner die Zahl der Mahlzeiten zu erhöhen (5 statt 3) und namentlich bei den kleinern Kindern die zuträglichen Temperaturen der Speisen einzuhalten. Von den stärker reizenden Genußmitteln, namentlich von den alkoholischen Getränken, soll in der K. so wenig wie möglich Gebrauch gemacht werden.

Kindererziehung, religiöse. Die Frage der religiösen Erziehung der Jugend bereitet besonders bei Gemischten Ehen (s. d.) große Schwierigkeiten. Die kath. Kirche will solche Ehen nur zulassen unter der ausdrücklich, womöglich eidlich übernommenen Verpflichtung katholischer K. und droht Kirchenstrafen für die Verletzung dieses Gebotes an, ein Weg, auf welchem ihr die evang. Kirche jetzt mehrfach, von Notwehr getrieben, durch Erlaß von analogen Vorschriften folgte. Fast allenthalben haben auch die Staatsgesetzgebungen sich mit der Frage beschäftigt, teilweise in der Art, daß mangels besonderer Vereinbarungen die Kinder nach Geschlechtern zu teilen seien (Bayern, Osterreich, Mecklenburg), teilweise in der Art, daß die Religion des Vaters als des Familienhauptes für die Kinder entscheidend sein soll (Sachsen, Württemberg, Hessen). In Preußen galt nach dem Allg. Landrecht das erstere System; durch Kabinettsorder vom 21. Nov. 1803, in den westl. Provinzen eingeführt durch Kabinettsorder vom 17. Aug. 1825, wurde das letztere eingeführt und zugleich der Abschluß von Verträgen über die religiöse K. bei Nichtigkeit verboten. Im einzelnen bestehen in Theorie und Praxis viele Streit- und Zweifelsfragen. (S. auch Unterscheidungsalter.) An einer gesetzlichen Regelung der religiösen Erziehung von Kindern solcher Eltern, welche aus der Landeskirche ausgetreten sind, fehlt es noch. - Vgl. besonders Hinschius, Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten, Bd. 4: System des kath. Kirchenrechts (2 Abteil., Berl. 1886-88); Hübler, Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen (Berl. 1888); von Sicherer, in Stengels "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts" (2 Bde., Freib. i. Br. 1889-90); sowie die Lehrbücher des Kirchenrechts.

Kindergarten, Anstalt, die den Zweck hat, noch nicht schulpflichtige Kinder (von 3-6 Jahren) durch Umgang, Spiel und Beschäftigung zu erziehen. Nach Friedr. Fröbel (s. d.) soll die Kindergartenerziehung nicht bloß Ersatz der häuslichen Erziehung für solche Kinder sein, die der letztern entbehren müssen, sondern er betrachtet sie als die eigentlich normale Erziehung auf dieser Stufe und erwartet von ihr das Heil des menschlichen Geschlechts. Im Gegensatz zu Pestalozzi, der die ganze erste Erziehung und sogar den ersten Unterricht dem Hause, vor allem der Mutter zugewiesen wissen will, halten die Anhänger Fröbels die häusliche Erziehung überhaupt für ungenügend, weil die Familiengemeinschaft zu klein sei, das Kind infolgedessen sich nicht genug als "Gliedganzes" in einem größern Organismus fühlen lerne, einseitig werde, leicht Schüchternheit, Dünkel, Eigensinn, Menschenscheu u. s. w. annehme, weil sie nicht eine "Erziehung durch Gemeinschaft zur Gemeinschaft sei". Der K. soll nach Fröbel den Kindern eine ihrem ganzen Wesen entsprechende Beschäftigung geben, ihren Körper kräftigen, ihre Sinne üben, sie sinnig mit der Natur und Menschenwelt bekannt machen, besonders auch Herz und Gemüt richtig leiten und zur Einigkeit mit sich führen. Erweiterter Umgang, Spiele und Beschäftigungen, Sprech- und Sinnesübungen, Gesang, Erzählen von Geschichten, Märchen, Fabeln, Besprechungen von Bildern und wirklichen Gegenständen sind die hauptsächlichsten Erziehungsmittel des K., das rein Schulmäßige jedoch, Buchstaben und Ziffern, sollen ihm fern bleiben. Mit Absicht nannte daher Fröbel seine Anstalt auch nicht Spielschule, sondern K. Fröbel gründete 1839 den ersten K. zu Blankenburg in Thüringen. Seitdem haben die K. eine außerordentliche Verbreitung in allen Kulturländern der Erde gefunden. Nach Fröbel sind besonders Frau von Marenholtz-Bülow in Dresden, Karl Schmidt in Anhalt, A. Köhler in Gotha und Wichard Lange in Hamburg dafür thätig gewesen. Die Ansichten über die K. sind noch sehr verschieden.

Von den Regierungen trat die österreichische den K. vom Anfange an freundlich gegenüber, und Mi-^[folgende Seite]

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