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Ihre Suche nach Klauseln
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0574,
von Konnotationbis Konolfingen |
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dann, wenn im K. auf sie Bezug
genommen ist. Die strenge Haftung des Verfrachters aus dem K. wird regelmäßig gemildert durch
Klauseln , welche in das K. zu Gunsten des Verfrachters aufgenommen werden. Im
Deutschen Handelsgesetzbuch werden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0753,
Feuerversicherung |
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oder
wenigstens versucht.
Die Grundlage der aus einem Feuerversicherungs-
vertrage sich ergebenden Rechte und Pflickten
sind die aus jeder Police ersichtlichen "Allgemeinen
Versicherungsbedingungen" und die etwaigen beson-
dern Klauseln. Erstere regeln
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0870,
Deutschland (Geschichte 1618-1634. Dreißigjähriger Krieg) |
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Auslegung u. Anwendung des Augsburger Religionsfriedens und seiner von den Protestanten leichtsinnig zugegebenen Klauseln, wirklich durchgeführt die gänzliche Vernichtung des Protestantismus und die völlige Restitution des Katholizismus in D
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0220,
Feuerversicherung (öffentliche Anstalten) |
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die allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche durch die gegenseitigen Verpflichtungen geregelt werden, dann die besondern Klauseln, welche in Ausnahmefällen in den Vertrag aufgenommen werden, um eine besonders vorsichtige Behandlung des versicherten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Freistädte, königlichebis Freiwillige |
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als für den Gebrauch der Waffe beim Schießen und Bajonettfechten. Die mit Belastung durch Gewehre ausgeführten F. werden Gewehrübungen genannt.
Frei von Bruch, frei von Beschädigung, frei von Leckage, frei von Verderb, Klauseln, welche ein Schiffer
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Kaurifichtebis Kautschuk |
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angewandt wird. Sie findet ihren Ausdruck meist in Klauseln (s. d.). Die Socinische K. (c. Socini) ist der Vorbehalt im Testament, wonach ein Noterbe, dessen Pflichtteil zwar beschwert, aber durch einen Vorteil wieder vermehrt worden ist, dieses
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Klauenwurmbis Klausenburg |
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können einem Wechsel allerlei Klauseln mit rechtlicher Bedeutung beigefügt werden, namentlich die K. "nicht an Order", wodurch dem Wechsel die Begebbarkeit auf andre genommen, oder die K. "ohne Protest", wodurch dem Nachmann von seinem Vormann
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
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wiederkehrenden Klauseln: "Frei von Kriegsverlust", "frei von Bruch", "frei von Leckage", "frei von Beschädigung außer im Strandungsfall" u. dgl. Für denjenigen Schaden, welcher aus der Seeuntüchtigkeit des Schiffs, durch die natürliche Beschaffenheit
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abwässerbis Abzahlungsgeschäfte |
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insbesondere die Aufnahme gewisser Klauseln in dieselben verboten wird. Es hat sich nämlich anläßlich der Erhebungen herausgestellt, daß die schriftliche Vertragsfassung, welche eine technische Notwendigkeit des Ratenhandels ist, von den Händlern dazu
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Abydosbis Abzahlungsgeschäfte |
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. die Verpflichtungsurkunde des Käufers, werden oft Klauseln hineingesetzt, deren Tragweite von dem unkundigen Käufer nicht erkannt wird. Daß der Verkäufer sich durch einen Eigentumsvorbehalt an der aus der Hand gegebenen Ware bis dahin sichert, wo er den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Bedeguarbis Bedford |
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ausdrücklich vereinbart oder wenigstens vom Offerenten bei Abgabe seiner Erklärung einseitig kundgegeben sein,
was bei Käufen durch Hinzufügung gewisser Klauseln, z. B. «fest angestellt bis zum ...», ausgedrückt zu werden pflegt.
Bederkesa , Flecken
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Deckung (in der Fechtkunst)bis Deckung (im Handel) |
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von solchem Versprechen zurücktreten wie beim Dar-
lehnsvorvcrtrage ss. Darlehn). Die in Wechseln
und Acccptcn üblichen Klauseln "Wert erhalten"
liefern keinen sichern Beweis, daß dic D. gewährt
sei. Im voraus kann die D. in bar, in Wechseln
dritter
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0100,
Frankreich (Geschichte 1814-15) |
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, der Presse u. s. w., wenn auch nicht ohne einschränkende Klauseln. Der unverletzliche König hatte die ausübende Gewalt; er stand an der Spitze der be-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Freistuhlbis Freiwillige |
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Schildes liegende
Viertel. Ihm verwandt ist das Ort (s. d.).
Frei von Bruch, auch frei von Leckage oder
frei von Beschädigung sind Klauseln, welche in
das Konnossement (s. d.) aufgenommen werden
können und die gesetzliche Haftung des
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Freizeichnenbis Fréjus |
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.) der großen ^eeschiffahrtsgcfell-
schaften enthalten viele solche Klauseln (vgl. Entschei-
dungen des Reichsgerichts in Civilsachen, Bd. 11,
S. 101), welche von den Befrachtern vielfach als
ein Mißbrauch angesehen werden. Indessen ist es
ihren
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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, innerhalb eines bestimmten Gebietes oder eines bestimmten Zeitraums in ein Geschäft gleicher Art als Gesellschafter oder Gehilfe einzutreten oder ein solches Geschäft neu zu gründen. Soweit solche Klauseln sich innerhalb verständiger Grenzen halten
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0808,
Seeversicherung |
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ist.
Von der Verpflichtung, mebr als die Versicherungs-
summe zu zahlen, kann er sich durch den sog. Abandon
(s. d.) des Versicherers befreien. Durch Vertrag kann
die Haftung des Versicherers beschränkt werden. Es
geschieyt dies meistens durch Klauseln, welche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Sub rosabis Substanz |
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Klauseln oder Bedingungen) unterzeichnet hat und die Aufforderung so detailliert war, wie es einer Vertragsofferte entspricht, der Unternehmer auch seine Zusage erfüllt. Der Subskribentensammler ist in der Regel vom Unternehmer nicht bevollmächtigt
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