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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kl; Klotzdruck; Klötze; Klotzmaschine; Klotzsch; Klub; Klüber

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Klotzdruck - Klüber.

logie, ward 1832 außerordentlicher und Ende 1849 an Gottfr. Hermanns Stelle (unter heftigster Opposition seiner Kollegen) ordentlicher Professor. Er starb 10. Aug. 1870 in Kleinzschocher bei Leipzig. Von seinen Schriften zur griechischen Litteratur sind zu nennen: die Textrezensionen von Lukians "Gallus" (Leipz. 1831) und der "Opera omnia" des Clemens von Alexandria (das. 1831-34, 4 Bde.); die kommentierten Ausgaben von Euripides' "Hercules furens", "Phoenissae", "Orestes", "Iphigenia Taurica" und "Iphigenia quae est Aulide" (Gotha 1841 bis 1860; "Hercules furens" und "Phoenissae" in 2. Aufl. von Wecklein, Leipz. 1877-81) als Fortsetzung der von Pflugk begonnenen Gesamtausgabe u. die neuen Auflagen der von diesem bearbeiteten Tragödien; besonders aber die Bearbeitung von Devarius' "Liber de graecae linguae particulis" (das. 1835 bis 1842, 2 Bde.) mit trefflichen Anmerkungen. Auf dem Gebiet der römischen Litteratur hat er sich besonders um Cicero verdient gemacht; er veröffentlichte: "Quaestiones Tullianae" (Leipz. 1830) und gab heraus: "Cato major" (das. 1831), "Laelius" (das. 1833), "Tusculanae quaestiones" (das. 1835; Nachträge und Berichtigungen 1843, 2. Aufl. 1855), sämtliche Reden mit Anmerkungen (das. 1835-39, 3 Bde.), "Orationes selectae XXI" (das. 1869, 2 Bde.; 2. Aufl. 1871), "Scripta omnia" (das. 1851-56, 11 Bde.; 2. Aufl. 1863-72). Außerdem besitzen wir von ihm eine Ausgabe des Terenz (Leipz. 1838-40, 2 Bde.), der noch eine besondere der "Andria" folgte (das. 1865), sowie des Cornelius Nepos (Hannov. 1846); ferner das (unvollendete) "Handbuch der lateinischen Litteraturgeschichte" (Leipz. 1846, Bd. 1), das "Handwörterbuch der lateinischen Sprache" (mit Lübker und Hudemann, Braunschw. 1847-57, 2 Bde.; 5. Abdr. 1874) und das "Handbuch der lateinischen Stilistik" (hrsg. von Rich. Klotz, Leipz. 1874).

3) Gustav, Architekt, geb. 1810 zu Straßburg, studierte unter Vaudoyer und Labrouste in Paris und begab sich 1831 nach Rom, wo er mehrere Jahre verweilte. Heimgekehrt, wurde er zum Oberbaumeister des Niederrheins und später zum Dombaumeister in Straßburg ernannt. Er widmete sich fortan ausschließlich der Restaurierung dieses Baues. Ehe K. ans Werk ging, unternahm er eine Reise in den Orient, um die Bauwerke zu studieren, welche Analogien mit den ältesten Teilen des Münsters bieten könnten, restaurierte dann zuerst das Chor und entfernte die störenden Anbauten. Die Zerstörungen durch die Beschießung von Straßburg wurden von ihm in wenigen Jahren ausgebessert. Nachdem die Restaurierung vollendet war, unternahm er die Ausschmückung des Chors und des Triumphbogengiebelfeldes. Sein letztes Werk waren die Bronzethüren des Hauptportals der Fassade. Er starb 24. Jan. 1880.

4) Moritz, Abgeordneter, geb. 6. Aug. 1813 zu Potsdam, besuchte das Gymnasium daselbst, studierte in Berlin die Rechte, trat sodann in den Staatsjustizdienst, ward 1840 Kammergerichtsassessor und 1850 Richter in Berlin, wo er noch jetzt als Amtsgerichtsrat wirkt. Er war 1859-66 und ist wieder seit 1869 Mitglied des Abgeordnetenhauses, in welchem er 1876-79 Vizepräsident war, und seit 1871 auch Mitglied des deutschen Reichstags. In beiden Versammlungen gehört er zur Fortschritts-, jetzt deutschfreisinnigen Partei.

Klotzdruck und Klotzmaschine, s. Färberei und Zeugdruckerei.

Klötze, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Magdeburg, Kreis Gardelegen, an der Purnitz, hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht, eine Oberförsterei und (1885) 2814 Einw.

Klotzsch, auch bloß Kl., bei botan. Namen für Johann Friedrich Klotzsch, geb. 9. Juni 1805 zu Wittenberg, gest. 5. Nov. 1860 in Berlin als Kustos des königlichen Herbariums (Begoniaceen, Aristolochiaceen).

Klub (engl. Club), eigentlich Keule, Knüttel; dann die Zeche, welche das einzelne Glied einer Gesellschaft zu bezahlen hat; ferner die Gesellschaft selbst und endlich auch das Gesellschaftslokal. Das wahre Vaterland der Klubs ist England, wo alle Klassen und Abstufungen der Gesellschaft dergleichen Vereine mit geselligen oder politischen Zwecken unterhalten. Die meisten dieser Klubs haben ihre eignen Sitzungslokale, welche oft Zierden der Städte sind; so besonders in London das Gebäude des Reformklubs, das von Barey nach dem Muster des Palastes Farnese in Rom erbaut worden ist, das des Army- and Navyklubs im venezianischen Stil u. a. (Vgl. Timbs, Clubs and club-life in London, Lond. 1873; Ivey, Clubs of the World, 2. Aufl., das. 1880.) Wo man in andern Ländern das Klubwesen nachahmte, nahm es bald einen andern Charakter an. In Frankreich, wo es schon vor der ersten Revolution politische Klubs gab, die aber 1787 polizeilich verboten wurden, gewannen dieselben nach dem Ausbruch der Revolution einen reißenden Aufschwung und übten, namentlich der der Feuillants und der Jakobiner, einen gewaltigen Einfluß aus. Sie bildeten die Mittelpunkte großer politischer Parteien und waren als solche organisiert und durch weitverzweigte Affiliation verstärkt; so konnte der furchtbare Jakobinerklub zuletzt ganz Frankreich umspannen und beherrschen. Politische Klubs entstanden auch in Deutschland, Italien, Spanien, überhaupt allenthalben, wo revolutionäre Tendenzen Wurzel faßten. In Deutschland wurden sie durch ein Reichsgesetz von 1793 verboten, welches Verbot der bekannte Bundesbeschluß von 1832 auf alle Vereine und Versammlungen politischen Charakters ausdehnte. In Frankreich traten nach dem Erlöschen der revolutionären Bewegungen an die Stelle der Klubs die geheimen politischen Verbindungen. Erst nach der Februarrevolution von 1848 nahm das Klubwesen in allen von den Nachwirkungen derselben berührten Ländern wieder einen lebhaften Aufschwung, aber nur, um ebenso rasch wieder zusammenzusinken. In Deutschland führen jetzt sehr häufig Vereine mit rein geselligen Zwecken den Namen K.

Klüber, Johann Ludwig, hervorragender publizistischer Schriftsteller, geb. 10. Nov. 1762 zu Tann bei Fulda, begann seine Laufbahn 1786 als Professor der Rechte zu Erlangen, folgte 1804 einem Ruf als Geheimer Referendar nach Karlsruhe, wurde bald zum Staats- und Kabinettsrat befördert und erhielt 1807 die Stelle des ersten Professors der Rechte zu Heidelberg. Während der Dauer des Wiener Kongresses lebte er mit Erlaubnis seiner Regierung in Wien und veröffentlichte sodann "Akten des Wiener Kongresses in den Jahren 1814 und 1815" (Erlang. 1815-19, 8 Bde.). Von den beiden wichtigsten Aktenstücken, der "Schlußakte des Wiener Kongresses" und der "Deutschen Bundesakte", wurde ein besonderer Abdruck (Erlang. 1816, 2. Aufl. 1818) veranstaltet, dessen 3. vermehrte Auflage 1830 unter dem Titel: "Quellensammlung zu dem öffentlichen Rechte des Deutschen Bundes" (Fortsetzung dazu 1833) erschien und durch Nachweisung der Verhandlungen über die einzelnen Bestimmungen der Bundesakte für die Entstehungsgeschichte derselben wichtig ist. Klübers "Über-^[folgende Seite]