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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Knappe; Knappschaft; Knappschaftskassen; Knaresborough

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Knappe - Knaresborough.

1875, 2 Bde.). Vgl. "Albert K., ein Lebensbild" (eigne Aufzeichnungen, fortgeführt von seinem Sohn Joseph K., Stuttg. 1867); Gerok, Albert K. als schwäbischer Dichter (das. 1879).

4) Friedrich Ludwig, Technolog, geb. 22. Febr. 1814 zu Michelstadt, erlernte 1832-35 die Pharmazie, studierte in Gießen und Paris bis 1838, habilitierte sich dann in Gießen, erhielt 1841 die Professur der Technologie daselbst, ging 1853 als Professor der staatswirtschaftlichen Fakultät und Betriebsbeamter der königlichen Porzellanmanufaktur nach München und folgte 1863 einem Ruf als Professor der technischen Chemie am Carolinum in Braunschweig. K. hat mehrere bahnbrechende Untersuchungen auf dem Gebiet der chemischen Technologie, namentlich sehr wichtige Arbeiten über die Lederbereitung, geliefert; seine Hauptleistung aber war das vortreffliche "Lehrbuch der chemischen Technologie" (Braunschw. 1847, 2 Bde.; 3. Aufl. 1865-75), welches in bisher unübertroffener Weise Wissenschaft und Praxis miteinander verknüpfte. K. gab auch "Technologische Wandtafeln" (Münch. 1855-63, 16 Lfgn.) heraus und übersetzte den 1. Teil von Percys Metallurgie (Braunschw. 1862). - Sein Bruder Ludwig, geb. 20. Febr. 1821 zu Darmstadt, gest. 8. Nov. 1858 daselbst, eine Zeitlang Dozent der Rechte an der Universität Heidelberg, veröffentlichte außer Gedichten ("Heidenlieder", Mannh. 1848) ein "System der Rechtsphilosophie" (Erlang. 1857).

5) Georg Friedrich, Sohn von K. 4), Statistiker, geb. 7. März 1842 zu Gießen, studierte in München, Berlin und Göttingen Nationalökonomie, wurde 1867 Direktor des Statistischen Büreaus der Stadt Leipzig, als welcher er acht Hefte der "Statistischen Mitteilungen" herausgab, wurde 1869 gleichzeitig Professor der Nationalökonomie und Statistik an der Universität daselbst und 1874 als Professor der gleichen Disziplinen an die Universität Straßburg berufen. Seine Schriften beziehen sich teils auf die Theorie der Bewegung der Bevölkerung, wie: "Über die Ermittelung der Sterblichkeit" (Leipz. 1868), "Die Sterblichkeit in Sachsen" (das. 1869), "Theorie des Bevölkerungswechsels" (Braunschw. 1874), teils auf die durch die Moralstatistik angeregten philosophischen Fragen (Abhandlungen in Hildebrands "Jahrbüchern").

Knappe (Schildknappe, Knecht), im Mittelalter ritterbürtige junge Leute, die bei einem Ritter das Waffenhandwerk erlernten; da sie häufig den Schild (franz. écu) trugen, wurden sie auch Schildträger (écuyers) genannt. Sie begannen ihre Lehrzeit meist schon mit dem 8. Lebensjahr und wurden mit dem 14. unter feierlichem Zeremoniell und Überreichung eines geweihten Schwerts durch Priesterhand vor dem Altar zu Knappen ernannt. Der K. mußte nun seinem Herrn bei Anlegung der Rüstung (s. d.) behilflich sein und ihn auf allen Kriegszügen und zu den Turnieren begleiten, die Instandhaltung der Waffen, Pflege der Pferde überwachen, ihm die Waffen zum Kampf reichen und in jeder Beziehung für ihn sorgen, ihm auch in Kampfesgefahr mit dem Schwert oder der Streitaxt Hilfe leisten, doch durfte er die Lanze nicht führen. Hatte er das 21. Lebensjahr erreicht und sich durch Mut und Treue ausgezeichnet, so empfing er den Ritterschlag. Der Name K. übertrug sich später auch auf Lehrlinge anderer Lebenskreise, so spricht man von Mühlknappen, Bergknappen etc.

Knappschaft (Bergknappschaft), die Gesamtheit der in einem Bergwerk oder in einem Revier beschäftigten Bergleute. Sie bildete früher eine privilegierte Korporation unter gewählten ältesten (Knappschaftsältesten) und Vorstehern, war befreit vom Soldatendienst, von persönlichen Steuern, genoß einen gefreiten Gerichtsstand etc. Diese Vorrechte sind ebenso wie die ihnen entsprechenden Beschränkungen der K. heute beseitigt; dagegen haben sich die überlieferten Gebräuche der K., die Abzeichen (Schlägel und Eisen), der Bergmannsgruß (Glück auf!), die eigentümliche Tracht bei festlichen Aufzügen etc. noch erhalten. Zur gegenseitigen Unterstützung, insbesondere gegen die Gefahren des Berufs, wurden bereits seit alter Zeit eigne Knappschaftskassen (Bruderladen, so besonders in Österreich genannt, Gnadengroschenkassen) gebildet, deren bereits die Kuttenberger Bergordnung von 1300 gedenkt. Ursprünglich war die Bildung derselben der freien Vereinigung der Beteiligten (Knappschaftsvereine) überlassen. Die neuere Gesetzgebung (Preußen seit 1854) hat jedoch die Bildung solcher Kassen allgemein (in Sachsen nur für Erzbergbau) vorgeschrieben. Alle Arbeiter müssen beitreten. Neben ihnen sind auch die Werksbesitzer an den Kosten und der Verwaltung beteiligt. Dieselben haben wenigstens die Hälfte der von den Arbeitern gezahlten Beiträge zuzuschießen. Die Verwaltung erfolgt durch einen von den Werksbesitzern und Arbeitern je zur Hälfte gewählten Vorstand unter der Aufsicht der Bergbehörde. Die Kasse soll die Mitglieder versichern auf den Fall der Krankheit (freie Kur, Krankenlohn), der Invalidität (Invalidenpension) und des Todes (Beitrag zu den Begräbniskosten, Witwen- und Waisenpension). Die Höhe der gewährten Pension wächst mit der Dauer der Mitgliedschaft, die der Unterstützungen und der Beiträge wird durch Statut festgestellt. Die minderberechtigten (unständigen) Mitglieder haben auf Pension keinen Anspruch. 1852 bestanden in Preußen 53 Vereine mit 56,462 Mitgliedern, 1885: 81 Vereine mit 334,553 Mitgliedern in 1974 Bergwerken, Hütten und Salinen (180,902 ständige, meistberechtigte und 153,651 minderberechtigte). Die Einnahmen waren 17,11, die Ausgaben 17,48, das Vereinsvermögen 25,91 Mill. Mark bei 28,133 Invaliden, 30,755 Witwen und 56,471 Waisen. Die durchschnittliche Lebensdauer im Ganzinvalidenstand war 14,06 Jahre. - In Österreich bestanden 1884: 354 "Bruderladen" mit 121,641 Mitgliedern, welche 1,550,692 Gulden einzahlten, wogegen von seiten der Werksbesitzer 553,405 Guld. beigetragen wurden. Die Zahl der im Provisionsbezug stehenden ehemaligen Mitglieder, Witwen und Waisen belief sich auf 30,418 Personen, welche an dauernden Unterstützungen 1,208,296 Guld., an Krankengeldern, Kosten für ärztliche Pflege und Medikamente, an Begräbniskosten und zeitlichen Unterstützungen 818,720 Guld. erhielten. Das Bruderladenvermögen betrug 12,017,199 Guld., wovon auf die Salinen 459,441, auf andre ärarische Werke 1,218,944 und auf Privatunternehmern 10,328,814 Guld. entfielen. Vgl. Salomon, Les caisses de secours et de prévoyance des ouvriers-mineurs en Europe (Par. 1878); Caron, Die Berechnung der Beiträge bei der obligatorischen Altersversicherung (Berl. 1881); Derselbe, Die Reform des Knappschaftswesens (das. 1882).

Knappschaftskassen (Knappschaftsvereine), s. Knappschaft.

Knaresborough (spr. nährsböro), Stadt im westlichen Yorkshire (England), malerisch am Nidd gelegen, den hier Felsen einengen, und von den großartigen Ruinen eines Schlosses aus der Zeit Eduards III.