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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Konat - Kondensationswasserableiter.

längerm Aufenthalt in Rom, Frankreich und Deutschland 1730 am Warschauer Piaristenkollegium als Professor der Geschichte und Rhetorik angestellt und machte sich durch seine Reformbestrebungen auf pädagogischem Gebiet in weiten Kreisen bekannt und allgemein verehrt. Er starb 3. Aug. 1773, nachdem er den Fall seiner erbitterten Gegner, der Jesuiten, erlebt hatte. K. legte durch seine Schrift "De emendandis eloquentiae vitiis" (1741) und durch seinen persönlichen Einfluß in dem von ihm begründeten Collegium nobilium (1743) den Grund zu einer umfassenden Regeneration der polnischen Sprache und Litteratur. Der polnischen Verfassungsgeschichte diente das von ihm geleitete Sammelwerk "Volumina legum" (1733-82). Vergeblich erstrebte er durch sein Werk "O skutecznym rad sposobie" ("Über die ersprießliche Art der Beratungen", 1760-1763, 4 Bde.) die Abschaffung des Liberum veto auf den polnischen Reichstagen. Vgl. Sarg, Die Piaristenschulen im ehemaligen Polen und ihre Reform durch K. (Meseritz 1865).

Konat (lat. conatus, "Versuch"), s. Versuch eines Verbrechens.

Konc..., Artikel, die man hier vermißt, s. unter Konk... oder Konz...

Konche (lat., "Muschel"), im Mittelalter der Teil der Kirche, wo der Hochaltar steht, weil oft daselbst halbcylinderförmige, oben in eine Muschel sich endigende Nischen angebracht waren. Konchiform, muschelförmig.

Konchoide (griech., Muschellinie), vom griech. Geometer Nikomedes (um 150 v. Chr.) erfundene ebene Linie vierter Ordnung, die von den beiden Endpunkten einer begrenzten Geraden P P' beschrieben wird, wenn der Halbierungspunkt M derselben sich auf einer festen Geraden O X bewegt, während sie (oder ihre Verlängerung) sich gleichzeitig um einen festen Punkt A dreht. Wie die Figur zeigt, nähern sich beide Zweige der Kurve, der ober- und der unterhalb O X gelegene, asymptotisch dieser Geraden. Die Figur zeigt übrigens die Form der Kurve für den Fall, daß M P kleiner ist als der Abstand A O des Punktes A von der Linie O X; ist M P = A O, so bildet der untere Zweig eine Spitze in A, und wenn M P größer ist als A O, so geht der untere Zweig durch A und bildet unterhalb dieses Punktes eine Schleife. Nikomedes bediente sich der K. zur Dreiteilung des Winkels und zur Konstruktion von zwei mittlern Proportionalen zwischen zwei gegebenen Geraden; Newton wandte sie zur graphischen Lösung von Gleichungen des dritten und vierten Grades an, Vignola zur Verjüngung der Säulenschäfte.

^[Abb.: Konchoide.]

Konchylien (griech.), die mit einem Gehäuse bedeckten Mollusken (Schnecken und Muscheln) oder auch nur deren Gehäuse.

Konchyliolagie (griech.), die Kenntnis und Lehre von den Konchylien (s. d.).

Kondemnation (lat.), Verurteilung; im Seekriegswesen die Entscheidung, daß ein Schiff als gute Prise, d. h. als nach völkerrechtlichen Grundsätzen mit Recht erbeutet, anzusehen sei (s. Prise). Außerdem spricht man im Seehandelsrecht und namentlich im Seeversicherungswesen von der K. eines Schiffs dann, wenn dieses amtlich für reparaturunfähig oder reparaturunwürdig erklärt worden ist. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 444) gilt ein seeuntüchtig gewordenes Schiff als reparaturunfähig, wenn die Reparatur desselben überhaupt nicht möglich ist oder an dem Ort, wo das Schiff sich befindet, nicht bewerkstelligt, dasselbe auch nicht nach dem Hafen, wo die Reparatur auszuführen wäre, gebracht werden kann. Dagegen ist ein Schiff reparaturunwürdig, wenn die Kosten der Reparatur ohne Abzug für den Unterschied zwischen alt und neu mehr betragen würden als drei Viertel seines frühern Wertes. Beides muß durch das Ortsgericht nach Anhörung von Sachverständigen und mit Zuziehung eines Landeskonsuls, wo ein solcher vorhanden, festgestellt werden. Ist keine Behörde am Ort vorhanden, so erfolgt die K. lediglich durch Sachverständige (Art. 499). Die K. berechtigt den Versicherten dem Versicherer gegenüber, das Schiff oder das Wrack zum öffentlichen Verkauf zu bringen. Der Schaden, für welchen der Versicherer haftet, besteht alsdann indem Unterschied zwischen dem Reinerlös und dem Versicherungswert (Art. 877). Die K. und der daraufhin erfolgende Verkauf beendigen den Heuervertrag gegenüber dem Schiffsvolk. Vgl. Deutsche Seemannsordnung, § 56.

Kondemnieren (lat.), verurteilen; im Seewesen s. v. w. ein seeuntüchtig gewordenes Schiff von der Seefahrt ausschließen; ein im Seekrieg genommenes feindliches Schiff als gute Prise (s. d.) erklären. Vgl. Kondemnation.

Kondensation (lat.), Verdichtung, die Zusammendrängung einer Materie auf ein kleineres Volumen; insbesondere die Verdichtung von Gasen und Dämpfen zu Flüssigkeit durch Druck oder Abkühlung (s. Gase und Dampf); auch die Verdichtung der Elektrizität durch die Leidener Flasche (Kondensationsflasche) und den Kondensator (s. Leidener Flasche).

Kondensationsmaschinen, Dampfmaschinen mit Kondensator.

Kondensationstopf (Kondensiertopf), s. v. w. Kondensationswasserableiter.

Kondensationswasserableiter (Kondensationstopf, Dampftopf, Dampfsparer, Automat), Apparat zur selbstthätigen Ableitung des durch Abkühlung des Dampfes sich bildenden Kondensationswassers aus Dampfröhren, Scheidepfannen, Vakuumapparaten, Verdampf-, Koch- und Trockenapparaten und zwar derart, daß dabei kein Dampfverlust entsteht. Jeder K. besteht in einem mit der tiefsten Stelle der Dampfrohrleitung etc. kommunizierenden, das Kondensationswasser aufnehmenden Sammelgefäß und einem darin eingeschlossenen Auslaßapparat, welcher in Thätigkeit tritt, sobald die angesammelte Wassermenge ein bestimmtes Quantum überschreitet. Als bewegende Kraft für den Auslaßapparat dient entweder die Ausdehnung, resp. Zusammenziehung fester Körper durch Temperaturveränderungen oder der Auftrieb, bez. das Gewicht des sich ansammelnden Kondensationswassers. Als Repräsentant der Temperaturveränderungen benutzenden K. soll derjenige von Kusenberg (Fig. 1 u. 2) beschrieben werden. Derselbe besteht aus den als Sammelraum für das Kondensationswasser dienenden elastischen Messingröhren c c, d d und dem durch dieselben Röhren, die Stange e e, ein bei a befindliches Ventil und den Bügel b gebildeten Auslaßapparat. Die Wirkungsweise ist folgende: Wenn der bei f an die Dampfleitung angeschlossene Apparat mit Dampf gefüllt