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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Könen - Konfinieren.

fessor ernannt, 1867 Mitglied der ungarischen Akademie und starb Anfang August 1882 in Balaton-Füred. Seine namhaftern, ungarisch geschriebenen Werke sind: "Theorie der Statistik" (Raab 1847); "Handbuch der Kirchenrechtslehre mit besonderer Rücksicht auf die Länder der ungarischen Krone" (2. Aufl., Pest 1867); "Handbuch der Statistik der österreichisch-ungarischen Monarchie" (2. Aufl., das. 1868).

Könen, Adolf von, Geolog und Paläontolog, geb. 21. März 1837 zu Potsdam, widmete sich zuerst dem Bergfach, studierte später in Berlin, habilitierte sich nach mehrfachen Studienreisen durch Belgien, England und Frankreich 1867 in Marburg, wurde 1873 zum außerordentlichen, 1878 zum ordentlichen Professor ernannt und ging 1881 als Professor der Geologie nach Göttingen. Er schrieb: "Fauna der unteroligocänen Tertiärschichten von Helmstädt" (Berl. 1865); "Über Conorbis und Cryptoconus" (Marb. 1867); "Beiträge zur Kenntnis der Molluskenfauna des norddeutschen Tertiärgebirges" (Kassel 1867); "Das marine Mitteloligocän Norddeutschlands und seine Molluskenfauna" (das. 1867-68); "Über die unteroligocäne Tertiärfauna von Arolsen" (Mosk. 1868); "Das Miocän Norddeutschlands und seine Molluskenfauna" (Kassel 1872); "Kulmfauna von Herborn" (Stuttg. 1879); "Über eine paläocäne Fauna von Kopenhagen" (Götting. 1885) u. a.

Koneopside, s. Lupe.

Konewka, Paul, s. Ausschneidekunst.

Konfabulieren (lat.), vertraulich plaudern.

Konfederatka, die polnische, unten mit Pelz verbrämte hohe Mütze mit viereckigem Deckel, meist mit einer Quaste; die niedrigere heißt Krakuska.

Konfekt (lat., "Zubereitetes"), in Deutschland Zuckerbäckerware, in Frankreich (confitures) außerdem auch eingemachte Früchte. Die Confiserie, d. h. die Darstellung von K., bildet in Frankreich einen sehr bedeutenden Industriezweig, welcher besonders in Paris und Bordeaux schwunghaft betrieben wird. Auch Berlin, Wien, Leipzig und London liefern viel K. Vgl. Confetti.

Konfektion (lat., "Anfertigung"), Bezeichnung für gebrauchsfertige Bekleidungsgegenstände und das Geschäft mit solchen Artikeln.

Konferenz (lat., "Besprechung, Beratschlagung"), Versammlung, in welcher Berechtigte, Beteiligte oder Bevollmächtigte über gemeinsame Angelegenheiten beraten. Die Bezeichnung ist besonders in der diplomatischen Sprache üblich, doch wird für größere und wichtigere Zusammenkünfte der Vertreter verschiedener Staaten zumeist die Bezeichnung Kongreß (s. d.) gebraucht, namentlich dann, wenn bei einer solchen Zusammenkunft nicht bloß beraten, sondern auch beschlossen wird. Indessen ist der Sprachgebrauch in dieser Hinsicht kein feststehender, wie z. B. die 1884 in Berlin unter dem Vorsitz des Fürsten Bismarck zusammengetretene Congokonferenz mehr den Charakter eines Kongresses hatte. Im pädagogischen Sprachgebrauch ist K. vorzugsweise die Bezeichnung für die amtlichen, meist regelmäßig wiederkehrenden, vom Direktor geleiteten Besprechungen eines Lehrerkollegiums über den Lehrplan, den Unterrichtsbetrieb und die Behandlung einzelner Schüler. Davon unterscheidet man freie Konferenzen, in welchen Lehrer verschiedener Anstalten sich zur Besprechung von wissenschaftlichen und Schulfragen vereinigen, Vgl. Lehrerversammlungen.

Konferieren (lat.), gemeinschaftlich beraten (s. Konferenz); gegeneinander halten, vergleichen; einem etwas übertragen, z. B. ein Amt.

Konfervaceen, Familie der Algen aus der Ordnung der Ödogonieen, s. Algen, S. 344.

Konferve, s. Conferva.

Konfeß (lat.), Bekenntnis, insbesondere die Erklärung, wodurch man einem geistlichen Orden als Mitglied beitritt (K. thun).

Konfession (lat.), im subjektiven Sinn s. v. w. Bekenntnis überhaupt, im objektiven das Bekenntnis des Glaubens kirchlicher Hauptparteien, in welchem Sinn man von Christen römisch-katholischer, griechisch-katholischer, evangelischer und reformierter K. spricht; im engsten Sinn eine Schrift, in welcher die Mitglieder einer dieser Konfessionen den Inhalt ihres Glaubensbewußtseins offiziell darlegen (s. Glaubensbekenntnis). Konfessionell (konfessional), auf Glaubensbekenntnisse sich beziehend, begründet, haltend; Konfessionalismus, diejenige theologische Richtung, welche das Festhalten an einem bestimmten Glaubensbekenntnis als unumgängliches Erfordernis des kirchlich-religiösen Lebens geltend macht. Über Konfessionswechsel s. Konvertiten. - Konfessionslos sind in Preußen, bez. in Deutschland, diejenigen, welche infolge der durch den preußischen Kulturkampf herbeigeführten Aufhebung des Taufzwanges die staatsbürgerlichen Rechte genießen, ohne einer religiösen Gemeinschaft anzugehören; auch die nach dem Gesetz vom 14. Mai 1873 ihren Austritt aus einer Kirche erklären, ohne einer andern beizutreten. Ihre Zahl ist seit 1877 in stetigem Rückgang begriffen.

Konfessionisten (lat., Konfessionsverwandte), s. v. w. Augsburgische Konfessionsverwandte (s. d.).

Konfessoren, s. Confessor.

Konfident (lat.), Vertrauter; konfidentiell, vertraulich, auf Konfidenz (s. d.) gegründet.

Konfidenz (lat. confidentia), Vertrauen, vertrauliche Mitteilung; insbesondere das Kirchenverbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht, der einem andern eine geistliche Pfründe unter der Bedingung verschafft, daß letzterer dieselbe ihm abtrete oder ihm einen Teil der Einkünfte überlasse. Confidentiarius, derjenige, welcher dieses Verbrechen begeht.

Konfigieren (lat.), zusammenheften.

Konfiguration (lat.), Bildung, Gestaltung, Gestalt; auch s. v. w. Konstellation, daher K. der Planeten, s. v. w. Aspekten. Konfigurieren, gestalten.

Konfiktion (lat.), Erdichtung.

Konfination (mittellat., Verstrickung), im mittelalterlichen Strafensystem eine Freiheitsstrafe, wodurch dem Sträfling ohne eigentliche Gefangenhaltung untersagt ward, einen bestimmten Ort oder Bezirk zu verlassen. Etwas Ähnliches ist heutzutage die Polizeiaufsicht (s. d.). In dem Reichsgesetz vom 4. Mai 1874, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung der Kirchenämter, findet sich die an die ehemalige K. erinnernde Bestimmung (§ 1), daß einem durch gerichtliches Erkenntnis aus dem Amt entlassenen Religionsdiener, welcher thatsächlich die Fortdauer des ihm entzogenen Amtes beansprucht, durch Verfügung der Landespolizeibehörde der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden kann.

Konfinien (lat.), Grenzstriche; in Österreich ehemals Bezeichnung des Grenzlandes an der flawonischen Militärgrenze sowie der südlichsten Kreise Tirols (welsche K., Trient und Roveredo umfassend).

Konfinieren (lat.), angrenzen; transitiv s. v. w. jemand eingrenzen, auf ein nicht zu überschreitendes Gebiet einschließen (vgl. Konfination).