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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Korpsartillerie - Korrasion

gemeinsamen Angelegenheiten werden von dem Seniorenkonvent im eigentlichen Sinn, d. h. von einem Konvent der Chargierten aller K. besorgt. An den Sitzungen des S. C. können zwar alle Korpsburschen teilnehmen, indessen haben nur die Chargierten oder deren Stellvertreter Stimme. Seit 1856 besteht ein Verband der S. C. sämtlicher deutschen (nicht der österreichischen) Universitätskorps, der in der Woche vor Pfingsten in Kösen einen Kongreß abhält und daher der Kösener S. C. - Verband (K. S. C. V.) genannt wird. Zu diesem Kongreß delegiert jeder S. C. einen Abgeordneten. Er bildet die höchste richterliche und gesetzgebende Instanz.

Nach längerer Aktivität, gewöhnlich nach vier Semestern, pflegen die Korpsburschen inaktiv zu werden, ebenso auch, wenn sie eine andere Universität beziehen und bei einem dortigen K. aktiv werden wollen. Die Inaktiven haben das Recht, die Farben ihres K. weiter zu tragen; wenn sie bei einem zweiten K. aktiv werden, tragen sie die Bänder der K., denen sie angehört haben oder angehören, gleichzeitig (Zweibänderleute). Einige bayrische K. sind Lebenskorps, deren unterscheidendes Merkmal den übrigen, sog. Waffenkorps, gegenüber darin besteht, daß ihre Mitglieder nie bei einem andern K. aktiv werden dürfen. Das eigentliche Lebensprincip bestand aber früher darin, daß die von der Universität abgegangenen Mitglieder (Alte Herren oder Philister) in stetem Zusammenhang mit dem aktiven K. blieben und diesem gegenüber gewisse Rechte und Pflichten hatten. Dieses Princip ist aber seit einigen Jahrzehnten allen übrigen K. eigen geworden. Im In- und Ausland bestehen zahlreiche Vereinigungen der Alten Korpsstudenten (Alten Herren, AH.) ohne Unterschied der Farbe. Seit 1888 besteht auch ein Verband alter Korpsstudenten, der sich die Pflege der korpsstudentischen Interessen zur Aufgabe gemacht hat, 1894 über 3000 Mitglieder zählt und sein Centralkomitee in München hat. - Die Zahl der aktiven Korpsstudenten beträgt seit Jahren durchschnittlich 1100, der Inaktiven 900. Organ der K. sind die in München seit 1881 erscheinenden "Akademischen Monatshefte".

Auch an den Technischen Hochschulen, den Forst- und Bergakademien bestehen K. Die K. der Technischen Hochschulen haben nach dem Muster des Kösener S. C. V. einen Weinheimer S. C. gebildet, welcher in Weinheim an der Bergstraße seinen Kongreß abhält.

Vgl. Was sind und wollen die K.? (Gött. 1869); Lindner, Die K. der deutschen Hochschulen (Lpz. 1870). Die Wappen der bestehenden K. sind, auf einer Tafel ("Korpswappentafel") vereinigt, in Jena erschienen.

Korpsartillerie, die zur ausschließlichen Verfügung des Korpscommandeurs stehende Artillerie (s. Armeekorps).

Korpsarzneireserve, früher diejenige Einrichtung in dem Garnisonlazarett eines Korpsstabsquartiers, welche den Arzneibedarf sämtlicher Garnisonlazarette des Armeekorps zu decken hatte.

Korpsbekleidungsamt, eine Behörde zur Verwaltung der Tuchvorräte des Armeekorps und zur Beschaffung der Tuche und Wäsche für den Kasernen- und Lazaretthaushalt sowie für Lehrinstitute. Für die Truppen übernimmt das K. auf der zugehörigen Korpswerkstatt auch Anfertigungen, namentlich von Schuhzeug. Ein K. gehört seit dem 1. April 1888 zu jedem Armeekorps der preuß. Armee und befindet sich, vom 3. (Spandau) und 7. (Düsseldorf) Armeekorps abgesehen, am Sitze des Generalkommandos. An der Spitze steht ein inaktiver Stabsoffizier als Vorstand, dem zwei inaktive Hauptleute, 2 Ober- und mehrere Unterbeamte sowie seit dem 1. April 1890 eine Handwerkerabteilung von 80 Ökonomiehandwerkern und 3 Handwerksmeistern unterstellt sind. Im Kriegsfalle haben die K. helfend einzugreifen, vornehmlich für solche Formationen, deren Ersatztruppenteile keine eigenen Handwerkerabteilungen haben. Sie werden daher für den Kriegsbetrieb ansehnlich verstärkt, sodaß die Handwerkerabteilung in zwei Betriebsabteilungen unter je einem Hauptmann zerlegt wird. Württemberg hat gleichfalls ein K.; in Sachsen besteht eine ähnliche Einrichtung, doch wird hier nur die Tuch- u.s.w. Bekleidung, dagegen kein Schuhzeug gefertigt.

Korpsbrückentrain, der Brückentrain eines Armeekorps (s. d.) der deutschen Armee, besteht aus 26 Pontonhaketts mit je einem Ponton und zwei Bockhaketts mit je zwei Böcken, außerdem aus einigen Werkzeug- und Packwagen. Die Haketts sind mit sechs Pferden bespannt. Das Material eines K. ergiebt eine Brückenlänge von 122 m.

Korpsbursch, s. Korps.

Korpsgeist, s. Esprit.

Korpsgeneralarzt, s. Generalarzt.

Korpsgericht, das Gericht eines Armeekorps, besteht aus dem kommandierenden General des Armeekorps als Gerichtsherrn und dem Korpsauditeur und hat 1) die höhere Gerichtsbarkeit über alle Militärpersonen in dem Bezirk der betreffenden Generalkommandos, welche nicht der Gerichtsbarkeit der Divisionsgerichte (s. d.) unterworfen sind; 2) die niedere Gerichtsbarkeit über alle zu keinem Divisionsverband gehörenden Unteroffiziere, Gemeinen und Militärunterbeamten im Bezirk des Generalkommandos, die keinem Regimentsgericht unterworfen sind. Den K. des Heers entspricht das Gericht der Admiralität der kaiserl. Marine, dessen Gerichtsherr der kommandierende Admiral ist.

Korpsintendantur, s. Intendantur.

Korpsroßarzt, s. Militärveterinärwesen.

Korpstelegraphenabteilung, s. Telegraphentruppen.

Korpulénz (lat.), diejenige Beschaffenheit des Körpers, bei welcher sein äußerer Umfang durch Vermehrung der Fleisch- und Fettmasse über das gewöhnliche Verhältnis zunimmt. Überschreitet die K. das Maß, so wird sie lästig und endlich gefährlich. (S. Fettsucht.)

Korrasion (lat., "Abschleifung"), in der neuern Physik. Geographie nach von Richthofen der Vorgang, durch den die von der Brandungswelle an der Küste, vom fließenden Wasser, Gletschereis oder Wind bewegten Festkörper, also hauptsächlich Gerölle und Sand, ihre Unterlage verändern. Eine Küste kann, selbst wenn sie ursprünglich vollkommen Steilküste war, durch die zerstörende Wirkung der Wellen immer mehr eingeebnet werden. Die glaciale K. äußert sich als Schrammung, Glättung, Rundung der Gletscherunterlage. Das durch sie gebildete mehlartig feine Detritusmaterial ist der Hauptbestandteil der Grund- oder Schlammmoräne. Daß die K. der Gletscher Seen bilden könne, nimmt neuerdings die Mehrzahl der Forscher an. Auch die Kare (s. d.) sind vielleicht nichts als Produkte der K. Das fließende Wasser korradiert in Schluchten und Klammen die Wandungen seines Bettes, daher die oft so überraschende Glätte derselben; kommt das

^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]