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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Koupierung - Kouvertmaschine.

k., ihnen den Schwanz abschneiden. Koupiertes Terrain, eine Gegend, die, von Gräben, Thälern Schluchten etc. durchschnitten, dem Vorrücken, namentlich berittener Truppen, Schwierigkeiten darbietet.

Koupierung, in der Wasserbaukunst, s. Buhne.

Kouplet (franz., spr. kupleh, v. lat. copula), ursprünglich in der Musik und Poesie die Verbindung zweier paralleler rhythmischer Sätze zu einer Strophe; gewöhnlich jedoch die Bezeichnung für jede Strophe eines komischen Liedes, die zumeist mit einem witzigen oder scherzhaften Refrain endigt. Auch werden die Lieder selbst, die in modernen Possen und Vaudevilles vorkommen, Kouplets genannt, insofern alle Strophen derselben nach Einer Melodie gesungen werden. In der ältern Rondoform nannte man alle Zwischenmelodien, welche mit der öfters wiederkehrenden Hauptmelodie abwechselten, ebenfalls Kouplets.

Koupon (franz., spr. kupóng, von couper, schneiden; Zinskoupon, Zinsleisten, Zinsschein, am besten mit Hebeschein zu übersetzen), Name der den Staats- und andern öffentlichen Papieren, Pfandbriefen, Prioritäten, Aktien etc. auf eine Reihe von Jahren behufs der Erhebung von Zinsen und Dividenden (bei Aktien) beigegebenen gedruckten Quittungen, welche zu der auf den einzelnen angegebenen Verfallzeit vom Kouponbogen (Zinsbogen) abgeschnitten und von bezeichneten Kassen gegen bar Geld eingelöst werden. Gewöhnlich enthält der Zinsbogen am Ende oder an der Spitze den sogen. Talon (Ferse), gegen dessen Rückgabe, wenn die daran befindlichen Koupons aufgebraucht sind, ein neuer Zinsbogen ausgehändigt wird. Dient der letzte K. zu diesem Zweck, so heißt derselbe Stichkoupon. Der K. ist Inhaberpapier, das aus seinem Besitz abgeleitete Forderungsrecht verjährt bei deutschen Staatspapieren gewöhnlich nach vier Jahren. Infolgedessen kann der K. als Zahlmittel verwendet werden, was leicht dann geschieht, wenn es an Geldsurrogaten und Anstalten zur Erleichterung der Zahlung und Versendung von Geld (Posteinzahlung) gebricht. Verkehrt ist es, Dividendenscheine, welche auf keinen bestimmten Betrag lauten, in dieser Art zu verwenden. Fällige Zinskoupons von börsengängigen Papieren bilden an den größern Börsen einen Handelsgegenstand mit selbständiger Preisnotierung.

Kouponsteuer, Besteuerung der Zinskoupons von Schuldtiteln. Dieselbe läßt sich als Ertrags- oder partielle Einkommensteuer rechtfertigen, wenn sie als Teil einer Kapitalrentensteuer dazu dient, unbelastete Einkommensteile in gleicher Weise wie andre zu treffen. Ist sie dagegen singulärer Natur, oder ist der Steuerfuß für dieselbe zu hoch bemessen, so kommt sie einer einseitigen Herabsetzung der Zinsen gleich. Die Durchführung dieser Besteuerung ist eine einfache und wohlfeile bei öffentlichen Wertpapieren.

Koupüre (franz.), Einschnitt, Unterbrechung von Festungswerken und der Kommunikation in denselben behufs abschnittsweiser Verteidigung, findet sich in ältern Festungen. - Im Münzwesen und bei Wertpapieren heißt K. (Stückelung) die Festsetzung der Teilmünzen und der Appoints.

Kour (franz. cour, spr. kuhr), Hof, die Versammlungen bei Hof, um seine Aufwartungen zu machen. Daher K.-Tage, Tage, an denen dergleichen Versammlungen stattfinden; kourfähig, Bezeichnung derjenigen Personen, welche dabei zur Vorstellung erscheinen dürfen. Im Französischen bedeutet K. auch s. v. w. Gerichtshof; Cours d'amour, Minnehöfe (s. d.).

Kourage (franz., spr. kurahsch), Mut, Herzhaftigkeit; kouragiert, kouragös, mutig, herzhaft.

Kourant, s. Kurant.

Kourtage (franz. courtage, spr. kurtahsch), Maklerlohn, Gebühr, welche der Makler (courtier) für die von ihm besorgte Vermittelung eines Geschäfts (Börsengeschäfte in Effekten, Produkten etc., für Abschluß von Versicherungsverträgen etc.) erhält. Dieselbe wird beim Warenkauf, ebenso bei Wechseln meist nur vom Verkäufer, bei Geld- und Effektengeschäften, und zwar dann in geringern Beträgen, von beiden Parteien (mit Ausnahme von Wien, wo der Verkäufer zahlt) entrichtet. Für dieselbe sind, je nach der Art des Geschäfts, an den einzelnen Orten bestimmte Sätze üblich geworden, die sich zwischen ½ pro Mille und 1 Proz. bewegen. Für Geld und Effekten beziffert sich die K. meist auf 1 pro Mille. Sie wird bald nach dem Kurs (Frankfurt, Leipzig, Hamburg, Wien, London), bald nach dem Nominalbetrag (Berlin, Paris, Amsterdam) berechnet. Bei mehreren Papieren, wie österreichischen Losen, Eisenbahnaktien etc., ist für sie an einigen Plätzen ein fester Satz angenommen, und zwar wird sie dann nach Stück berechnet. Der Einheitssatz schwankt zwischen 5 und 40 Pfennig, je nach dem Werte der Stücke. Bei Reportgeschäften pflegt nur derjenige, welcher in Prolongation gibt, K. zu zahlen. Nach Art. 82 des deutschen Handelsgesetzbuchs ist der Makler zur Forderung der K. nur berechtigt, wenn das Geschäft wirklich zum Abschluß gekommen, bez. wenn ein bedingtes Geschäft unbedingt geworden ist. Die Pflicht zur Zahlung der K. bleibt bestehen, auch wenn eine oder beide Parteien nach dem Abschluß des Geschäfts von demselben zurücktreten. Gleichbedeutend mit der K. ist die in Süddeutschland etc. übliche Bezeichnung Sensarie.

Kourtier (franz., spr. kurtjeh), Makler oder Sensal.

Kourtoisie (franz., spr. kurtoasih), feines, höfisches Benehmen, Hofsitte; die ritterliche, ehrenfeste Höflichkeit des feinen Weltmanns, besonders Frauen gegenüber. Kourtoisieren (auch kurtesieren), den Hof machen.

Kousin und Kousine (franz., spr. kusäng, kusin), Vetter und Muhme (s. Geschwisterkinder); mon Cousin, ehemals Anrede in Briefen des französischen Königs an andre Fürsten.

Koussin, s. Brayera.

Kousso (Kusso), s. Brayera.

Kouvert (franz.), das Gedeck bei Tische; auch Briefumschlag (franz. nur: Enveloppe); kouvertieren, einen Brief mit einem K. versehen.

Kouvertmaschine, Vorrichtung zum Anfertigen der Briefumschläge, vermutlich englischer Erfindung, wurde zuerst in England 1845 patentiert für Warren de la Rue und Edwin Hill. Die K. hat die Form eines kleinen Tisches, dessen Platte durch ein viereckiges Loch durchbrochen ist. Unter derselben befindet sich der durch Fuß- oder mechanischen Betrieb in Bewegung zu setzende Antriebsmechanismus sowie der für die Wegführung der fertigen Kouverts; in und auf der Platte liegen die Mechanismen für das Zusammenschlagen der Briefumschlagsflügel und für deren Gummierung, oberhalb aber steht der auf- und niedergehende Stößer, welcher das vorher mit Formeneisen ausgeschlagene Papier in die Öffnung der Tischplatte, die eigentliche Kouvertform, drückt, nachdem dasselbe entweder mit der Hand auf einen Anlegeapparat gelegt, oder diesem auch vermittelst einer atmosphärischen Saugvorrichtung zugeführt worden ist. Der gewöhnliche Arbeitsvorgang ist somit folgender: eine vor der Maschine sitzende, dieselbe eventuell mit dem Fuß in Bewegung setzende Arbeiterin legt das ausgeschlagene Papier auf Zufuhrschienen, die es in die Kouvertform