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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kriegsbrücken - Kriegsgefangene.

Truppenkörpern des stehenden Heers eine größere Verwendbarkeit ohne die großen Kosten und die Störungen des bürgerlichen Verkehrs, welche die volle Mobilmachung und die Aufstellung aller Kriegsformationen mit sich bringt. Da indes die K. als halbe Maßregel zu recht schiefen Verhältnissen führt und den geordneten Gang einer Mobilmachung stört und erschwert, so sucht man sie zu vermeiden.

Kriegsbrücken, im Kriege gebaute Brücken, werden entweder aus mitgeführtem und vorbereitetem Material (Trainbrücken) oder aus an Ort und Stelle vorgefundenem (Feldbrücken) errichtet. Die erstern sind Pontonbrücken oder Bockbrücken mit Mittelunterstützung.

Kriegschirurgie, der Teil der Chirurgie, welcher von der Behandlung der Schuß-, Hieb- und Stichwunden und der von diesen ausgehenden accidentellen Wundkrankheiten handelt. Vgl. Esmarch, Handbuch der kriegschirurgischen Technik (3. Aufl., Hannov. 1885, 2 Bde.); Fischer, Handbuch der K. (2. Aufl., Stuttg. 1882, 2 Bde.).

Kriegsdenkmünzen, Erinnerungszeichen, die den an einem Feldzug beteiligt gewesenen Personen verliehen werden; sie gehören daher nicht zu den Ehrenzeichen oder Orden. Die K. werden meist aus dem Metall eroberter Geschütze für Kombattanten, für Nichtkombattanten aus anderm Metall hergestellt. Von den vielen K. seien genannt: in Deutschland: für den Krieg 1813-15, gestiftet 24. Dez. 1813; für die Kämpfe 1848/49 die Hohenzollernmedaille (Denkmünze zum Hohenzollernschen Hausorden vom 23. Aug. 1851); für den Krieg 1864, in Gemeinschaft mit Österreich gestiftet 10. Okt. 1864; das Düppelkreuz 18. Okt. 1864; das Alsenkreuz 7. Dez. 1864; das Erinnerungskreuz für den Krieg 1866 vom 20. Sept. 1866; für den Krieg 1870/71 vom 20. Mai 1871. In Österreich für die Kriege während der Regierung Franz Josephs I: Erinnerungsmedaille vom 2. Dez. 1873. Frankreich hat allen, die von 1792 bis 1815 in französischen Kriegsdiensten gestanden, die Helenamedaille 12. Aug. 1857 verliehen.

Kriegsdienst, der freiwillig oder nach gesetzlicher Verpflichtung übernommene Dienst im Heer; häufig statt Militärdienst gebraucht.

Kriegsehren werden der Besatzung einer eroberten Festung durch die Kapitulation gestattet und bestehen in der Regel darin, daß die Truppen mit wehenden Fahnen und klingendem Spiel am Sieger vorbei die Festung verlassen dürfen. Zu den K. gehört auch, daß Offiziere gegen ihr Ehrenwort, in dem Feldzug nicht weiter aktiv thätig zu sein, in ihre Heimat entlassen werden, selbst wenn die Truppen in die Kriegsgefangenschaft gehen. K. als Trauerparade, s. Ehrenbezeigungen.

Kriegserklärung, die Ankündigung der Aufhebung des Friedenszustandes zwischen verschiedenen Mächten vor Beginn eines Kriegs. Schon in den ältesten Zeiten erklärte eine kriegführende Macht, wenn sie nicht zu roh oder auf Eroberungs- oder Raubzügen begriffen war, der zu bekriegenden den Krieg, meist unter gewissen symbolischen Gebräuchen. So schickten z. B. die Athener einen Widder ins feindliche Gebiet zum Zeichen, daß dieses Weideplatz werden solle, oder warfen eine Lanze in Feindes Land oder Stadt. Die Perser verlangten durch einen Herold Erde und Wasser zum Zeichen der Unterwerfung. Am feierlichsten war die K. bei den Römern durch die Fetialen (s. d.). Bei den Franken wurden ebenfalls Herolde zu dem Feind geschickt, welche diesem den Krieg anzeigten und einen Pfeil in sein Gebiet schossen. Im Mittelalter hieß bei den Deutschen die K. "Absagung" (Diffidatio). Bei den Franzosen mußten 40 Tage zwischen Absagen und Angriff verlaufen sein. Wer vor dieser Zeit angriff, war des Todes schuldig. Später kam die Sitte des Absagens wieder in Verfall, und viele Kriege wurden ohne K. begonnen. Erst mit der Mitte des 17. Jahrh. wurde wieder angenommen, daß nicht eher Feindseligkeiten verübt werden dürften, bis der Krieg durch Kriegsmanifeste erklärt worden sei. Doch unterblieb das Erlassen von Manifesten zuweilen auch wieder ganz oder erfolgte erst mit dem Ausbruch des Kriegs selbst. So fiel Friedrich II. im August 1756 ohne K. in Sachsen ein, indem er die ihm bekannt gewordenen Pläne der gegen ihn verbündeten Mächte als solche betrachtete. Napoleon I. erließ oft nur einen Aufruf an sein Heer, in welchem er demselben ankündigte, daß der Krieg begonnen habe. In neuerer Zeit folgt dem Abbruch der resultatlos gebliebenen Unterhandlungen und des diplomatischen Verkehrs, also der Abberufung der Gesandten, welch letztere "ihre Pässe erhalten", in der Regel der Erlaß eines Kriegsmanifestes, welches die Bestimmung hat, den eignen Unterthanen, dem Feind und namentlich auch den neutralen Mächten den Grund des Kriegs zu erklären. Zuweilen pflegt die K. auch in bedingter Form zu geschehen, indem eine letzte Frist (Ultimatum) zur Erfüllung der als unabweisbar hingestellten Forderungen gesetzt wird, nach deren fruchtlosem Ablauf die Feindseligkeiten beginnen würden.

Kriegsfeuer (früher auch Ernstfeuer), die Munition und Zündungen zum Schießen aus Feuerwaffen sowie die zu besondern Zwecken, z. B. Erleuchten, Sprengen etc., dienenden Feuerwerkskörper. Für ihre Anfertigung enthält die Kriegsfeuerwerkerei die Vorschriften.

Kriegsflegel, mittelalterliche Schlagwaffe, aus einem Schaft mit Kette und stachelnbesetzter Kugel oder kurzer Keule daran bestehend, war im 15. Jahrh. in Deutschland sehr verbreitet. Ein K. mit 3-4 Ketten und großen Endringen hieß Skorpion oder Kriegspeitsche.

Kriegsflotte, s. Marine.

Kriegsformation, die Gestaltung, welche ein Truppenteil oder ein Truppenverband durch die Mobilmachung (s. d.) erhält.

Kriegsfreiwillige, bei Ausbruch eines Kriegs auf die Dauer desselben eingestellte Freiwillige.

Kriegsfuß, der Zustand, in welchem das Heer nach Ergänzung des Friedensstandes an Offizieren, Mannschaften, Pferden, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung auf die Kriegsstärke zur Eröffnung des Kriegs bereit ist.

Kriegsgarnitur, die neueste, ungebrauchte Garnitur Bekleidungsstücke der Truppen, welche im Frieden für die Kriegsformation auf den Montierungskammern bereit gehalten wird. Nach Bereitstellung einer neuen K. wird die alte erste Friedensgarnitur.

Kriegsgebrauch (Kriegsmanier, Kriegsräson), der Inbegriff dessen, was im Krieg üblich und nach Völkerrecht erlaubt ist (s. Kriegsrecht); auch die Art, in welcher ein Feldherr seine Kriege oder eine Zeit Krieg zu führen pflegt, z. B. der römische K. oder der K. Friedrichs d. Gr., Napoleons etc. K. nennt man auch die Sitten oder Gewohnheiten mancher Völker, welche sie namentlich vor Beginn einer Schlacht beobachten, wie z. B. die Schweizer vor dem Kampf knieend ihr Gebet zu verrichten pflegten etc.

Kriegsgefangene, die im Krieg in die Gewalt des Feindes geratenen Militärpersonen. Im Altertum