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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Ladenburg - Ladmirault.

und erhielt 1841 die Stelle eines außerordentlichen Regierungsbevollmächtigten bei der Universität Berlin. Als Eichhorn 1848 sein Amt niederlegte, verwaltete L. das Ministerium auch unter dem Grafen Schwerin und unter Rodbertus und hatte vom Juli bis November 1848 die interimistische, dann die wirkliche Leitung des Ministeriums. Unter seine Verwaltung fielen die Errichtung des evangelischen Oberkirchenrats, die Vorbereitung eines Unterrichtsgesetzes und eines Medizinalgesetzes sowie die Einleitung einer Reorganisation des Kunstwesens in allen seinen Teilen. Die Verwirklichung mancher dieser Absichten verhinderte sein Rücktritt, zu dem er sich im Dezember 1850 durch den Olmützer Vertrag bewogen fand. Er ward hierauf zum Wirklichen Geheimen Rat und zum Chef der Oberrechnungskammer ernannt und starb 15. Febr. 1855. L. schrieb anonym: "Übersicht der französischen und preußischen Hypothekenverfassung" (Köln 1829) und "Preußens gerichtliches Verfahren in Zivil- und Kriminalsachen" (3. Aufl., das. 1842).

Ladenburg (das Lupodunum der Römer), Stadt im bad. Kreis Mannheim, am Neckar und an der Linie Frankfurt-Heidelberg der Main-Neckarbahn, hat eine evangelische und eine kath. Pfarrkirche, eine höhere Bürgerschule, ein Waisenhaus, eine Gewehrschaftschneiderei, Fabriken für Zigarren und Leim, Hopfen-, Krapp- und Tabaksbau und (1885) 3268 meist kath. Einwohner. Hier 15. Juni 1849 siegreiches Gefecht der bad. Insurgenten unter Mieroslawski gegen die Reichstruppen (Mecklenburger und Hessen).

Ladenkrankheiten der Pferde bestehen in Quetschung, Eiterung und Geschwürbildung am Unterkiefer zwischen den Schneide- und Backenzähnen. Ihre Ursache liegt in der ungeeigneten Wirkung des Gebisses. Dummkollerkranke und andre träge Pferde legen sich beim Gebrauch zu stark auf das Gebiß, wodurch die "Laden", d. h. die zahnlosen Ränder des Unterkiefers, gequetscht werden. Bei heftigen Rennpferden oder edlen Wagenpferden wird nicht selten die Verwendung eines scharfen Gebisses die Ursache der Ladenkrankheit. Wegen der Verunreinigung der Geschwüre bei der Futteraufnahme bildet sich zuweilen Knochenfraß im Unterkiefer. Indes verheilt der Defekt nach Ausstoßung des modifizierten Knochenstücks in der Regel gut. Die Behandlung besteht am besten in Ersetzung des Gebisses durch eine Nasenkette, warmen Bähungen der kranken Partie und Aufstreichen von Wundheilmitteln (Aloetinktur, Jodoformglycerin oder Höllensteinlösung) auf die Geschwüre.

Ladeschein, ein indossierbares Warenpapier, auf welchem der Frachtführer dem Absender bestätigt, daß ihm (dem Frachtführer) bestimmte Waren zum Transport übergeben wurden, und daß er sich verpflichtet, dieselben dem zum Empfang berechtigten Inhaber des Ladescheins gegen Rückgabe des letztern zu überliefern. Berechtigter Inhaber ist derjenige, auf dessen Namen der L. lautet, oder an den derselbe, wenn er an Order lautet, durch Indossament weiter begeben wurde. Für die Rechtsverhältnisse zwischen Absender, Frachtführer und Empfänger entscheidet der Inhalt des Ladescheins. Ist der letztere einmal ausgestellt, so kann Konterorder nur erteilt werden, wenn der L. dem Frachtführer zurückgegeben wird. Vgl. Handelsgesetzbuch, Art. 303 ff. und 413 ff. In Deutschland nur im Stromschiffahrtsverkehr üblich, ist dagegen der L. (Ladungsempfangschein, Rezepisse) in Österreich auch im Eisenbahnverkehr in Anwendung gekommen. Da der L. eine ähnliche Bedeutung hat wie das Konnossement beim Seeverkehr, so wird er auch oft Strom- oder Binnenkonnossement genannt.

Ladestock, konischer oder cylindrischer Stab zum Hinabstoßen der Ladung in den Lauf der Vorderladungshandfeuerwaffen; für Kriegswaffen aus Stahl, für andre meist aus Holz; ersterer wurde 1730 vom "alten Dessauer" in der preußischen Armee eingeführt. Hinterladungsgewehre haben einen Entladestock.

Ladesysteme, in Festungen die aus einer Geschoßladestelle, einem Verbrauchs-Geschoß- und einem Verbrauchs-Pulvermagazin bestehenden Gruppen artilleristischer Hohlräume, in denen der Tagesbedarf an Munition für 5-14 Geschütze fertig gemacht und aufbewahrt wird. Vom Geschoßmagazin führt häufig eine Geschoßhebevorrichtung nach einer Munitionsfördertraverse auf dem Wall (s. Traverse). Die detachierten Forts haben in der Regel zwei L., die stets in den Wall eingebaut sind.

Ladewasserlinie, die bei Vollbelastung des Schiffes vom Wasserspiegel begrenzte Umfangslinie des Schiffskörpers, welche in manchen Seestaaten außenbords gesetzlich markiert wird.

Ladezeit, im Seehandel die dem Befrachter eines Schiffs eingeräumte Zeit, binnen welcher die Befrachtung zu erfolgen hat. Dieselbe wird im Mangel einer anderweiten ausdrücklichen Vereinbarung durch Verordnungen des Abladungshafens, nach Ortsgebrauch oder nach einer angemessenen Frist bestimmt (Handelsgesetzbuch, Art. 569 ff.). Wird vertragsmäßig eine Verlängerung der L. (Überliegezeit) verabredet, so wird für dieselbe gewöhnlich Liegegeld (Überliegegeld) gezahlt.

Lädieren (lat.), beschädigen, verletzen.

Ladikîeh (Latakia, das alte Laodicea ad mare), Hauptstadt eines Liwa im asiatisch-türkischen Wilajet Suria (Syrien), am Mittelmeer, hat einen versandeten Hafen, Ruinen aus der Römerzeit, mehrere europäische Konsulate (darunter auch ein deutsches) und 5-6000 Einw., darunter ca. 1000 griech. Christen. Das Haupthandelsgeschäft ist die Versendung des einheimischen, sehr starken Tabaks (Latakia); auch Seidenzucht und Schwammfischerei werden betrieben.

Ladīn, s. Romanische Sprachen.

Ladino, der von den Juden aus der Pyrenäischen Halbinsel gebildete, sodann nach Südfrankreich, Hamburg, London, Amsterdam, namentlich aber nach Nordafrika und in die Türkei verpflanzte Jargon.

Ladinos, in Mexiko Mischlinge von Europäern und Indianerinnen.

Ladis, s. Obladis.

Ladislāus, 1) der Heilige, König von Ungarn, zweiter Sohn Belas I., wurde nach seines Bruders Geisa Tod 1077 zum König erwählt, züchtigte die Kumanen, unterwarf das binnenländische Kroatien, rottete die Reste des Heidentums in Ungarn aus, verbesserte die Rechtspflege, erweiterte die Gesetze zur Sicherung des Eigentums; starb 29. Aug. 1095.

2) S. Wladislaw.

Ladmirault (spr. lamiroh), René Paul de, franz. General, geb. 17. Febr. 1808 zu Montmorillon bei Vienne, trat 1829 in die Kriegsschule von St.-Cyr, ging 1831 als Leutnant nach Algerien, wo er 22 Jahre diente und sich durch militärische Tüchtigkeit, die er in vielen Gefechten und Unternehmungen bewährte, zum Divisionsgeneral aufschwang. 1852 nach Frankreich zurückberufen, erhielt er eine Division der Armee von Paris. 1859 befehligte er in Italien eine Division des 1. Korps und wurde beim Sturm auf Solferino schwer verwundet. 1870 erhielt er das Kommando des 4. Korps, mit dem er an den Schlachten