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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Lehrsatz; Lehrschmiede; Lehrstil; Lehrte; Lehrtruppen; Lehrwerkstätten

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Lehrsatz - Lehrwerkstätten.

der Griechen" (Leipz. 1856, 2. vermehrte Aufl. 1875); "Die Pindarscholien" (das. 1873); dann die Ausgaben von "Herodiani scripta tria emendatiora" (Königsb. 1848) und "Horatius mit vorzugsweiser Rücksicht auf die unechten Stellen und Gedichte" (Leipz. 1869); endlich eine Übersetzung von Platons "Phädrus und Gastmahl" (das. 1870). Vgl. Kammer, Karl L., ein Rückblick auf seine wissenschaftlichen Leistungen (Berl. 1878).

Lehrsatz (griech. Theorem), in dem System der Erkenntnisse ein Satz, welcher aus den Grundsätzen einer Wissenschaft bewiesen, d. h. durch Schlüsse abgeleitet, ist. So sind z. B. alle Sätze der Arithmetik und Geometrie, die Axiome oder Grundsätze ausgenommen, Lehrsätze, weil sie sich durch Folgerungen und Beweise aus diesen letztern ableiten lassen. In den empirischen Wissenschaften pflegt man Lehrsätze auch solche Sätze zu nennen, die sich durch eine hinlängliche Anzahl von übereinstimmenden Thatsachen belegen lassen.

Lehrschmiede, militär. Lehranstalt zur Ausbildung von Huf- oder Beschlagschmieden. In Deutschland sind seit 1873 Lehrschmieden (mit halbjährigem Kursus) zu Berlin, Breslau, Gottesaue, Königsberg i. Pr., Hannover, Dresden und München errichtet. Zum Besuch berechtigt sind gelernte Schmiede, die lesen und schreiben können, nach einjähriger Dienstzeit bei der Kavallerie und Artillerie. Nach bestandenem Examen werden sie als "Fahnenschmiede" in der Armee angestellt. Letztere sind auch zum gewerblichen Betrieb des Hufbeschlags im Land berechtigt.

Lehrstil (didaktischer Stil), s. Lehrform und Methode.

Lehrte, Dorf im preuß. Regierungsbezirk Lüneburg, Kreis Burgdorf, Knotenpunkt der Linien Peine-Rheine, L.-Lüneburg, Nordstemmen-L. und Berlin-L. der Preußischen Staatsbahn, hat eine evang. Kirche, Fabriken für künstlichen Dünger, Zement, Zucker, Thonwaren, Gesundheitskaffee und Schokolade, 2 Wollspinnereien, Ziegelbrennerei, Holzschneiderei, Maschinenbau und (1885) 3212 Einw.

Lehrtruppen, aus abkommandierten Mannschaften der Truppenteile einer Waffe gebildete Abteilungen, durch welche die Gleichmäßigkeit der Ausbildung der Waffe im Bereich des ganzen Heers sichergestellt sowie Änderungen in den Reglements, in der Ausbildung und Ausrüstung etc. versucht werden sollen. In Preußen tritt ein Lehrbataillon zu vier Kompanien alljährlich am 15. April in Potsdam aus kommandierten Offizieren und Mannschaften der Infanterie und Jäger des 1.-15. Armeekorps sowie des Seebataillons in Stärke von 22 Offizieren, 2 Ärzten, 1 Zahlmeister, 63 Unteroffizieren und 664 Mann zusammen. Vom 1. Okt. bis 15. April bleibt nur eine Stammkompanie bestehen. Die Feld- und Fußartillerie bildet eine Lehrbatterie und eine Lehrkompanie bei der Artillerieschießschule. An die Stelle der bis 1866 vorhandenen Lehreskadron in Schwedt a. O. ist jetzt das Militärreitinstitut in Hannover getreten, zu welchem Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine der Kavallerie und Feldartillerie kommandiert werden. Statt der in Rußland bis 1882 bestandenen L. besteht jetzt dort eine Offizierschießschule mit Lehrkompanie für Infanterie, eine Offizier-Kavallerieschule mit Lehreskadron, Reitlehrschule und Lehrschmiede, eine Offizier-Artillerieschießschule mit Lehr-Feld- und reitender Batterie, eine galvanische Lehrkompanie für Torpedotruppen.

Lehrwerkstätten sind besonders eingerichtete Lehranstalten, in denen Lehrmeister systematisch für die praktisch-technische gewerbliche Ausbildung der Schüler sorgen. Bei der heutigen weitgehenden Arbeitsteilung und der Entwickelung des Fabrikbetriebs gibt es eine Reihe von Gewerben, in denen in der Werkstatt nur sehr einfache, eine geringe Geschicklichkeit und Kunstfertigkeit erfordernde und stets gleiche Arbeiten verrichtet werden, daher der Lehrling, auch wenn er mehrere Jahre bei einem tüchtigen Lehrherrn eifrig arbeitet und alle vorgekommenen technischen Operationen ordentlich erlernt, doch nur eine dürftige, weder seinem eignen noch dem Gesamtinteresse entsprechende, einseitige technische Ausbildung empfängt, so z. B. bei Uhrmachern, die sich nur mit Ausbesserung und Reinigung von Uhren befassen, bei vielen kleinen Schneidern, Schuhmachern, Schreinern, Malern, Klempnern etc. Ferner gibt es viele Handwerksmeister, bei denen der Lehrling zwar in moralischer Beziehung gut aufgehoben ist, die aber selbst nicht genügend ausgebildet sind, um gute Lehrherren abgeben zu können. L. sind nun das Mittel, um auch den Lehrlingen solcher Lehrherren zu einer guten technischen Ausbildung zu verhelfen. Die Einrichtung der L. und des Lehrwerkstättenunterrichts muß je nach den Verhältnissen der einzelnen Gewerbe und der örtlichen wie persönlichen Bedürfnisse eine verschiedene sein. Die L. können sich nur auf ein Gewerbe oder auch auf mehrere verwandte Gewerbe erstrecken. Sie können entweder ausschließlich die praktische Ausbildung der Lehrlinge herbeiführen, oder nur zur Ergänzung der gewöhnlichen Werkstattlehre dienen. Die Schüler der L. können entweder nur in der Lehrwerkstätte (vor oder nach der gewöhnlichen Werkstattlehre) oder zugleich bei einem andern Lehrherrn beschäftigt sein und im letztern Fall nur zeitweise in der Lehrwerkstätte arbeiten. Endlich können die L. entweder reine L., d. h. Anstalten nur für die praktische Ausbildung, oder zugleich auch noch theoretische Unterrichtsanstalten sein. Es wäre in erster Reihe Aufgabe der Gewerbtreibenden selbst, namentlich der Gewerbevereine und Innungen, auch großer Fabrikanten mit vielseitigem Betrieb, für solche L. zu sorgen; aber wo die Privatthätigkeit nicht ausreicht, haben auch die Gemeinden und der Staat mitzuwirken. L. entstanden zuerst (schon seit den 30er Jahren) und in größerer Zahl in Belgien, namentlich auf dem Gebiet der Textilindustrie. In neuerer Zeit ist die Bewegung zu gunsten von L. am stärksten in Frankreich; seit 1873 besteht das Bestreben, über das ganze Land ein Netz von L. (Écoles d'apprentissage) zu verbreiten. Nach dem Gesetz vom 11. Dez. 1880 sind die von den Gemeinden oder Departements errichteten L. zu den öffentlichen Elementaranstalten zu rechnen; für L. sind staatliche Unterstützungen vorgesehen. Die französischen L. sind in der Regel zugleich Fachschulen (s. d.), einzelne sind auch mit Volksschulen verbunden. Zu den L. gehören auch die Écoles nationales des arts et métiers, Staatslehrwerkstätten zur Ausbildung von Chefs d'ateliers und industriels, insbesondere für Schmiede, Schlosser, Dreher, Modelltischlerei etc., ferner die Écoles pour l'enseignement technique und die Écoles industrielles. In Österreich sind in den letzten zehn Jahren vom Staat zahlreiche kunstgewerbliche und andre L. begründet worden. In Italien gibt es niedere, mittlere und höhere L. Auch Holland, Dänemark, Schweden haben L. In Deutschland ist noch verhältnismäßig wenig geschehen. Einige L. bestehen regelmäßig zugleich mit theoretischem Unterricht: für Blecharbeiter in Aue (Sachsen), für Uhrmacher in Glashütte (Sachsen) und Furt-^[folgende Seite]