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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Leibeserben - Leibniz.

die Umwandlung des Gemeindebesitzes in Einzelbesitz ist angebahnt. War nämlich die Beibehaltung des Gemeindebesitzes für das Stadium des Übergangs dringend geboten, so ist derselbe gleichwohl mit einer gesunden Entwickelung eines freien Bauernstandes unvereinbar. Freilich hatten sich gegen die Einführung des Einzelbesitzes an Stelle des Gemeindebesitzes zahlreiche Stimmen erhoben, namentlich die der sogen. Slawophilen und der russischen Sozialdemokraten, und diese Kontroverse hat geradezu eine besondere Litteratur hervorgerufen. Es hat jedoch die vermittelnde Ansicht derer, welche eine allmähliche Beseitigung des Gemeindebesitzes durch Übergangsbestimmungen befürworteten, sich mehr und mehr Geltung verschafft, indem sie auch zur praktischen Verwirklichung gelangte. Vgl. Kindlinger, Die Geschichte der Hörigkeit, insbesondere der sogen. L. (Berl. 1819); J. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer (3. Ausg., Götting. 1881); Sugenheim, Geschichte der Aufhebung der L. in Europa bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts (Petersb. 1861); Eckardt, Rußlands ländliche Zustände (Leipz. 1870); Keußler, Geschichte des bäuerlichen Gemeindebesitzes in Rußland (Riga 1876); Engelmann, Die L. in Rußland (Leipz. 1884).

Leibeserben, s. v. w. Deszendenten, s. Verwandtschaft.

Leibesfrucht, s. v. w. Embryo.

Leibeshöhle (Coeloma), derjenige Hohlraum im Körper der meisten Tiere, welcher den Darmkanal und seine Anhänge (Leber etc.) sowie die andern Eingeweide umschließt, daher von der Darmhöhle wohl zu unterscheiden ist. Sie enthält eine Flüssigkeit, die entweder echtes Blut oder Blut mit Lymphe (sogen. Hämolymphe) ist und bei manchen Tieren in besondern Adern, bei andern jedoch nur in den zwischen den Eingeweiden bleibenden Lücken zirkuliert. In der Embryonalzeit ist sie zuerst häufig sehr umfangreich, engt sich jedoch bei der weitern Entwickelung stark ein und verschwindet auch wohl aus gewissen Körperteilen (z. B. aus dem Kopf) gänzlich. Bei den höhern Wirbeltieren, die ein Zwerchfell besitzen, zerfällt sie durch dieses in die Brust- und die Bauchhöhle und wird dann als Pleuro-Peritonealhöhle bezeichnet. Ausgekleidet ist sie bei diesen mit einer besondern Haut, welche außer ihren Wandungen auch noch die in ihr gelegenen Organe überzieht und Brust-, resp. Bauchfell (Pleura, resp. Peritoneum) heißt. In vielen Fällen hat sie nach außen eine oder mehrere Öffnungen, durch welche die in ihr enthaltenen Geschlechtsstoffe etc. entleert werden können oder auch (bei manchen Wassertieren) Wasser aufgenommen wird, das alsdann zur Schwellung des Körpers oder einzelner Teile desselben dient.

Leibeskadron, s. Leibkompanien.

Leibesübungen, s. Gymnastik und Turnen.

Leibgarde, s. Garde und Leibkompanien.

Leibgardekosaken. In der russischen Armee bilden das Leibgarde-Don-Kosakenregiment des Zaren und das Leibgarde-Ataman-Regiment des Thronfolgers, beide im Frieden zu 4, im Krieg zu 6 Eskadrons, mit der Leibgarde-Ural-Kosakeneskadron besondere Gardekavalleriedivisionen, während das Leibgarde-Krim-Tataren-(Kosaken-) Kommando mit andern Gardekosaken zum Konvoi des Kaisers gehört.

Leibgarde-Reitereskadron, eine aus Unteroffizieren bestehende Leibgarde des Kaisers von Österreich, welche unter einem Gardekapitän im Rang eines Generals der Kavallerie als Chef im Feld im Hauptquartier verwendet wird.

Leibgedinge (Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Contractus vitalitius), im allgemeinen eine für das Leben eines Menschen bedungene Nutznießung; bei dem Landvolk besonders (dotalitium) das der Ehefrau von dem Ehemann angewiesene Grundvermögen, welches sie nach seinem Tod zum lebenslänglichen Genuß haben soll (s. Güterrecht der Ehegatten). Im Gegensatz zu dem Wittum, dem nur für die Zeit des Witwenstandes eingeräumten Nießbrauchsrechts, ist das L. auf die Lebenszeit angewiesen. Auch bei Gutsabtretungen unter Lebenden pflegen sich Gutsübergeber ein L. (Auszug, Altenteil, Altvaterrecht) vorzubehalten, bestehend in einer lebenslänglichen Versorgung, zu welcher sich der Gutsübernehmer verpflichtet, und die auf dem Gut haftet.

Leibitz, eine der sogen. Zipser Städte in Ungarn, mit Flachsbau, Tucherzeugung, Eisengruben und (1881) 3084 meist deutschen Einwohnern; 6 km östlich liegt das Bad L. mit einer kalten alkalischen Schwefelquelle.

Leibkompanien. Der Oberst eines Landsknechtregiments hatte einen Stab, der ihn in der Ausübung seiner Kommandogeschäfte unterstützen und gegen seine oft sehr übermütigen Untergebenen schützen sollte. Letztere Aufgabe fiel insbesondere den Trabanten (Leibtrabanten) beim Stab zu, aus denen später die L. hervorgingen, deren Chef (im 16. und 17. Jahrh.) der Regimentsinhaber wurde. Dieser bezog auch die Einkünfte dieser Stelle, wurde aber im Dienst vom Kapitänleutnant, der deshalb auch Stabskapitän (seine Kompanie Stabskompanie) hieß, vertreten. Später wurde diese Chefstelle als Ehrenstelle fürstlichen Personen verliehen, und der Landesfürst selbst ward Chef solcher L., Leibeskadrons und Leibregimenter. In diesem Sinn heißen in Deutschland die 1. Kompanie des 1. Garderegiments zu Fuß und das Regiment der Garde du Korps L. Ferner sind die ersten Kompanien der Regimenter Nr. 115-117 und die ersten Eskadrons der Dragonerregimenter Nr. 23 und 24 L., bez. Leibeskadrons; das 3. Bataillon des Regiments Nr. 118 ist Leibbataillon, während die Regimenter Nr. 8, 100, 109 und 115, das bayrische Leibinfanterieregiment, die Husarenregimenter Nr. 1 und 2 und das Kürassierregiment Nr. 1 Leibregimenter heißen. Die österreichische Armee hat nur die Leibgarden (erste Arcieren- [s. d.], die ungarische und die Trabantenleibgarde sowie die Leibgarde-Reitereskadron [s. d.], und die Hofburgwache).

Leibnitz, Marktflecken in Steiermark, am Zusammenfluß der Sulm und Laßnitz und an der Südbahn, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, mit Fabrikation von Zündwaren, Ackerbaugerätschaften, Dampfmühle, Essigfabrik, Weinbau, Geflügelzucht und (1880) 2241 Einw. Auf einem nahen Berg das Schloß Seckau mit verschiedenen Sammlungen. Die Umgegend ist das durch zahlreiche altrömische Funde bekannt gewordene Leibnitzer Feld.

Leibniz, Gottfried Wilhelm, (seit 1709) Freiherr von, einer der vielseitigsten Gelehrten und scharfsinnigsten Denker aller Zeiten, geb. 6. Juli 1646 zu Leipzig, wo sein Vater Professor der Rechte war, bezog in seinem 15. Jahr die Universität seiner Vaterstadt, um Jurisprudenz zu studieren, widmete sich aber daneben mit Vorliebe philosophischen Studien und veröffentlichte schon 1663 eine Abhandlung: "De principio individui" (wieder hrsg. von Guhrauer, Bresl. 1837), in welcher er die Prinzipien des Nominalismus verfocht, schloß sich hierauf in Jena dem Mathematiker E. Weigel an, verfaßte die Abhandlun-^[folgende Seite]