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100% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0893, von Münzverfälschung bis Münzwesen Öffnen
9. Mai 1876 ("Zentralblatt" 1876, S. 260) geregelt. Münzverfälschung, s. Münzverbrechen. Münzverträge (Münzkonventionen) sind zwischen verschiedenen Staaten getroffene Übereinkünfte über gleiche oder auch gemeinschaftliche Einrichtungen
50% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0537, von Laetare bis Lateinische Sprache Öffnen
die angebliche Kunst, die Büchse eines andern zu versprechen, Wild zu berücken u. dgl. infolge eines Bündnisses mit dem Teufel. Lateinischer Münzvertrag (lateinische Münzkonvention), der Vertrag, welcher 23. Dez. 1865 zwischen Frankreich, Italien, Belgien
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0552, von Guldborgsund bis Gulden Öffnen
franz. Laub- thalern ff. d.) und den feit 1793 hauptfächlich durch österr. Heere eingeführten Kronenthalern (s. d.). Eine Wendung zum Bessern brachte der Münchener Münzvertrag vom 25. Aug. 1837, durch welchen Bayern, Württemberg, Baden, Hessen
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0090, von Münzkabinett bis Münzregal Öffnen
-Zschokke, Werner M., sein Leben und Wirken (Aarau 1891). Münzkabinett, s. Numismatik. Münzkonferenzen, s. Doppelwährung. Münzkonvention, Münzvertrag, ein Ver- trag selbständiger Staaten über gemeinschaftliche Einrichtungen in ihrem Münzwefen
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0496, Österreich, Kaisertum (Staatsverfassung und -Verwaltung) Öffnen
zwischen Ö. und den Staaten des Deutschen Zollvereins unterm 24. Jan. 1857 abgeschlossenen Münzvertrag der 45-Guldenfuß oder die österreichische Währung. Der Gulden wird in 100 Kreuzer eingeteilt und ist = 2 Mark. Das metrische Maßsystem ist seit 1. Jan
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0550, von Darlehnskassen bis Darlehnskassenvereine Öffnen
. Jan. 1857 zwischen fast allen deutschen Staaten, Österreich mit inbegriffen, abgeschlossenen Münzvertrag ist kein Gläubiger verbunden, eine Zahlung in Scheidemünze anzunehmen, soweit die zu zahlende Summe nicht den Wert der kleinsten groben Münze, d
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0201, von Dukaten bis Dukla Öffnen
. Die sogen. Breslauer D. halten zwischen den vollwichtigen und den Passierdukaten die Mitte; ihr Minimalgewicht wird in Leipzig zu 65½ Dukatenas = 3,4633 g angenommen. Dem von den meisten deutschen Staaten 24. Jan. 1857 geschlossenen Münzvertrag
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0489, von Francs-archers bis Frank Öffnen
eingezogen. Auf Grund des zwischen Frankreich, Belgien, Italien und der Schweiz 1865 abgeschlossenen Münzvertrags, dem später auch Rumänien, Griechenland und Spanien beitraten, wird der Silberfrank jetzt nur noch zu 835/1000 fein bei gleichem
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0848, von Großwürdenträger bis Grote Öffnen
Stammwappen" (1863); "Osnabrückische Geld- und Münzgeschichte" (1864); "Die Geldlehre, insbesondere der Wiener Münzvertrag von 1857" (1867). Außerdem schrieb er: "Geschlechts- und Wappenbuch des Königreichs Hannover
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0923, von Gülden bis Güll Öffnen
., wovon 52½ auf ein neues deutsches Münzpfund fein Silber gingen, von den erwähnten Staaten im Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 angenommen, war die Grundlage der neuen süddeutschen Währung, die dem 24½-Guldenfuß nicht ganz ¼ Proz. (2½ pro Mille
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0063, Italien (Schiffahrt, Eisenbahnen, Post etc., Geldverkehr, Wohlthätigkeitsanstalten) Öffnen
worden; von letztern gab es 1882 schon 3488 mit 591,238 Einlegern und 82,4 Mill. Lire Einlagen. Hinsichtlich des Münzwesens hat I. mit Frankreich, Belgien und der Schweiz 23. Dez. 1865 einen Münzvertrag (die sogen. lateinische Konvention
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0249, von Krone (Stadt) bis Kronenorden Öffnen
249 Krone (Stadt) - Kronenorden. stück halbe K. Die K. ist 9/10 fein, so daß 125,55 Stück 1 Pfd. wiegen, also ein Stück 3,9825 g bei einem Gehalt von 3,5842 g fein Gold. - 2) Goldmünze des Deutschen Münzvereins, welche durch den Wiener Münzvertrag
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0259, von Marivaux bis Mark Öffnen
die M. zu 233,8555 g, = ½ preuß. Handelspfund, fest, und in diesem Betrag diente dieselbe von 1837 bis 1857 als Münzmark der Zollvereinsstaaten. Nachdem aber infolge des Wiener Münzvertrags vom 24. Jan. 1857 in den dabei beteiligten deutschen Staaten
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0891, von Münzgewicht bis Münzkunde Öffnen
); "Die deutsche Expedition in Ostafrika" (Gotha 1865) und "Vocabulaire de la langue Tigré" (Leipz. 1865). Vgl. Dietschi und Weber, W. M., ein Lebensbild (Olten 1875). Münzkabinett, s. Numismatik. Münzkonventionen (lat.), s. Münzverträge
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0690, Tibet (Geschichte) Öffnen
welcher Zeit jedoch China manchen unbequemen Würdenträger mittels Gifts beseitigt haben soll. Die Weigerung der Tibeter, mit Nepal einen billigen Münzvertrag abzuschließen, führte zum Krieg mit diesem; China schickte Truppen und schlug 1791
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0561, Bayern (Verkehrswesen) Öffnen
.-Fußes, als Münzfuß angenommen mit den Hauptmünzen des Gulden und halben Gulden zu 60 und 30 Kr. Hieran reihte sich der Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 zwischen diesen Staaten und Österreich und Liechtenstein, der an der reinen Silberwährung
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0724, von Kreuzburg bis Kreuzerkorvette Öffnen
Reichstdaler zu 90 K. Nach dem Münzvertrage vom 24. Juni 1857 behielten die süddeutschen Staaten die Ein- teilung der Gulden in 60 K. bei und teilten den K. in 4 Pfennige zu 2 Hellern. In Osterreich wurde 1858 mit Einführung des 45-Guldenfußes
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0755, von Kronberg bis Krone (Münze) Öffnen
deutschen Goldmünzgesetzes vom 4. Dez. 1871 und in Gemäßheit des Wiener Münzvertrags vom 24. Jan. 1857 wurden eine Zeit lang von den größern deutschen Staaten (einschließlich Österreichs) als Goldmünzen des damaligen deutsch-österr. Münzvereins
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0089, von Münzfuß bis Munzinger Öffnen
ausgebildet; der Konventionsfuß bestand bis 1857 in Österreich. Der 24-Guldenfuß wurde später durch die Verträge in den Zollvereinsstaaten 7) in den 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung verwandelt. Durch den Wiener Münzvertrag
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0091, von Münzsammlungen bis Murad Öffnen
.) Münzverfälfchuna, 's. Münzfälschung. Münzvertrag, s. Münzkonvention. Münzwardein, s. Wardein. Münzwechsel, die Umwechselung von in- und ausländischen Münzsorten und Papiergeld. (S. Geldwechselgeschäft.) Münzwesen, s. Münze
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0980, von Silbernitrit bis Silberwährung Öffnen
freien übereinkommen der Beteiligten ab. Als Scheidemünzen (s. d.) die- nen bei der S. unterwertig geprägte Silbermünzen sowie Münzen aus unedlen Metallen. Die S., die durch den Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 auch in Deutschland