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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Maß; Massa; Massachusetts; Maß und Gewicht im absoluten Sinn

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Maß - Massachusetts.

der Türkei, der Vereinigten Staaten von Nordamerika, von Venezuela und Brasilien unterzeichnet worden. Der Beitritt andrer Staaten ist jederzeit gestattet. 1884 ist England beigetreten. Zur Feststellung der Maßeinheit werden Urmaße angefertigt, welche bei einer bestimmten Temperatur die wahre Länge angeben. Die neuern Urmaßstäbe sind in der Regel aus Platin gefertigt. Nach Beschluß der internationalen Meterkonferenz von 1875 werden für die beteiligten Staaten Urmaßstäbe aus einer Legierung von Platin und Iridium im Verhältnis von 9:1 als Strichmaße hergestellt. Urmaßstäbe sind entweder Endmaße (étalons à bouts) oder Strichmaße (étalons à traits); erstere geben das M. durch den Abstand ihrer Endflächen, letztere durch den Abstand zweier zur Maßstabachse senkrecht eingerissener Striche an. Die Endmaße hatten bisher vor den Strichmaßen den Vorzug, weil sie erfahrungsmäßig nicht bloß leichtere und genauere Abgleichung mit andern Maßstäben gestatten, sondern auch bei einer geringen Durchbiegung auf der Unterlage ihr M. weniger ändern. Weil aber die Endflächen beim Kopieren durch die Berührung mit Fühlhebeln etc. verletzt werden, so fertigt man jetzt meist nur Strichmaße an, bei denen die Abgleichung durch Komparatoren (s. d.) mit Mikroskopen ohne Berührung des Urmaßes geschieht. Das in den Archiven zu Paris aufbewahrte Urmeter, von Lenoir gefertigt, ist ein Endmaß aus Platin und soll bei 0° C. seine richtige Länge haben. Seine Endflächen sind beschädigt. Nach diesem wurde 1863 für die preußische Regierung ein Urmaß aus Platin angefertigt, welches 1,00000301 m lang befunden worden ist. Berühmt wegen seiner ausgezeichneten Ausführung ist der 1837 von Bessel für die preußische Regierung aus Gußstahl mit in Gold gebetteten kegelförmigen Saphiren als Endflächen gefertigte Urmaßstab, welcher bei 16¼° C. 3 Fuß weniger 0,00063 Linie mißt. Die Maß- und Gewichtsordnung eines jeden Landes trifft Bestimmungen darüber, in welcher Weise die einzelnen Maßstäbe und Gewichtsstücke herzustellen sind. Es wird eine Toleranz festgesetzt, ein Maximum der zulässigen Ungenauigkeit, da absolute Genauigkeit nicht zu erreichen ist. Besondere Behörden, die Eichämter, eichen diese Gegenstände, d. h. sie prüfen, ob dieselben aus dem vorgeschriebenen Material und in der vorgeschriebenen Form hergestellt sind und sich innerhalb der Toleranz halten. In Deutschland arbeiten die Eichämter unter Aufsicht der Normal-Eichungskommission in Berlin. Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, daß M. und Gewicht, welche an dem Ort gelten, wo ein Vertrag erfüllt werden soll, im Zweifel als die vertragsmäßigen zu betrachten sind. Die amtlich vorgeschriebenen Abkürzungen (Verordnung vom 8. Okt. 1877) sind folgende:

^[Liste]

A. Längenmaße:

Kilometer km

Meter m

Zentimeter cm

Millimeter mm

B. Flächenmaße:

Quadratkilometer qkm

Hektar ha

Ar a

Quadratmeter qm

Quadratzentimeter qcm

Quadratmillimeter qmm

C. Körpermaße:

Kubikmeter cbm

Festmeter fm

Raummeter rm

Kubikzentimeter ccm

Kubikmillimeter cmm

Hektoliter hl

Liter l

D. Gewichte:

Tonne t

Kilogramm kg

Gramm g

Milligramm mg

Die zulässigen Fehlergrenzen, d. h. die äußersten Grenzen der bei Maßen und Gewichten im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen von der absoluten Richtigkeit, die sowohl im Mehr als im Minder stattfinden dürfen, sind durch Verordnung vom 27. Juli 1885 bestimmt. Eine Übersicht der wichtigsten Maße etc. im Weltverkehr und deren Verhältnis zum metrischen System gibt die Tabelle auf S. 318. Vgl. Dove, Über M. und Messen (2. Aufl., Berl. 1835); Steinheil, Über die Kopie des Meters der Archive in Paris (in den "Denkschriften der Münchener Akademie der Wissenschaften" 1844, Bd. 4); Hultsch, Griechische und römische Metrologie (2. Aufl., Berl. 1882); die Handbücher der Maß-, Münz- und Gewichtskunde von Noback (2. Aufl., Leipz. 1879), Bleibtreu (2. Aufl., Stuttg. 1878), Treuber (12. Aufl., Leipz. 1877), Schlössing (Stuttg. 1885); Klimpert, Lexikon der Münzen, Maße und Gewichte etc. (Berl. 1885); Weinstein, Handbuch der physikalischen Maßbestimmungen (das. 1886, Bd. 1); Baumann, Fehlergrenzen der aichpflichtigen Gegenstände (das. 1887).

Maß, Hohlmaß von verschiedener Größe; als Getränkemaß war dasselbe: in Baden und der Schweiz = 1,50 Lit., in Bayern = 1,069 L., im Großherzogtum Hessen = 2 L., in Kurhessen = 1,949 L., in Nassau als Weinmaß = 1,694 L., als Biermaß = 1,885 L., in Österreich = 1,415 L., in Württemberg = 1,837 L. Als Getreidemaß war: 1 Metze in Thüringen, Hessen und einem Teil Oberdeutschlands = 4 M. oder Mäßchen; in Nürnberg = 16 M.; in Augsburg = 64 M. oder Mäßel; in Altenburg 1 Scheffel = 14 M.

Maß und Gewicht im absoluten Sinn (Maßsystem, absolutes), von Gauß begründetes Maßsystem, welches die Einheiten der Masse, Kraft und Arbeit unabhängig von der Erde definiert. Nach den Beschlüssen des Pariser Kongresses der Physiker von 1881 ist die Grundlage dieses Maßsystems das Gramm (g) als Einheit der Maße, das Zentimeter (cm) als Einheit der Länge und die Sekunde (sec) mittlerer Zeit als Einheit der Zeit. Auf diese fundamentalen Einheiten werden alle übrigen Einheiten der Physik zurückgeführt. Die allgemeinste Anwendung hat das absolute Maßsystem bei elektrischen Messungen gefunden. Vgl. Herwig, Physikalische Begriffe und absolute Maße (Leipz. 1880).

Massa (lat.), die Menge, der Stoff, Bestand, das Ganze; M. bonorum, s. v. w. Vermögensbestand; M. hereditatis, Erbschaftsmasse; M. concursus, die Konkursmasse.

Massa, Gewicht und Münze, s. Mas.

Massa, Anrede der Negersklaven an ihren Herrn, korrumpiert von dem englischen Master.

Massa, Herzog von, s. Regnier.

Massa, ital. Stadt, s. Massa e Carrara.

Massachusetts (spr. mässätschúhssets, abgekürzt Mass.), einer der Vereinigten Staaten von Nordamerika, zur Gruppe der Neuenglandstaaten gehörig, grenzt im N. an die Staaten Vermont und New Hampshire, im O. an den Atlantischen Ozean, im S. an letztern, die Staaten Rhode-Island und Connecticut, im W. an New York. Das Meer bespült seine östlichen und südlichen Küsten in einer Ausdehnung von etwa 450 km, mit Zurechnung der zahlreichen Einbiegungen und Buchten. Die Oberfläche des Landes ist ziemlich mannigfaltig gestaltet. Die Westgrenze bildet das Taghkanic- (Taconic-) Gebirge, durch das fruchtbare Thal des Housatonic von dem Hoosacgebirge getrennt. Hier steigt im nordwestlichen Winkel des Staats der Graylock oder Saddle Mountain bis zu 1068 m an, während Mount Everett, im südwestlichen Winkel, eine Höhe von 794 m erreicht. Östlich schließt sich an dieses Bergland ein vom Thal des Connec-^[folgende Seite]