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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Meiler; Meilhac; Meinardus; Meinau; Meinberg; Meinders; Meineid

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Meiler - Meineid.

meter im Gebrauch. Dies gilt auch in den Niederlanden (Kilometer heißt Mijl), Belgien, der Schweiz und Griechenland (Kilometer heißt Stadion). Das russische Wegmaß ist die Werst (s. d.) Die schwedische Mil ist = 36,000 Fuß = 10,688,436 m; die norwegische = 36,000 Fuß = 11,295,48 m. Von Flächenmaßen ist die deutsche geographische Quadratmeile = 55,0629 qkm, die französische Quadratlieue = 19,823 qkm, die englische Square mile, Mile of land (Quadrierung der statute mile) = 2,5893 qkm.

Tabelle zur Vergleichung der Wegmaße.

Frankreich: Kilometer England und Nordamerika: Statute Mile Seemeile aller Nationen Rußland: Werst Preußen, Dänemark: Meile Deutsche oder geographische Meile Österreich: Meile Spanien: Legua nueva Portugal: Legoa nova Norddeutsche Meile vom 15. Juli 1868

1 0,621 0,539 0,937 0,133 0,135 0,132 0,150 0,200 0,133

1,609 1 0,868 1,509 0,214 0,217 0,212 0,241 0,322 0,215

1,855 1,153 1 1,739 0,246 0,250 0,245 0,277 0,371 0,247

1,067 0,663 0,575 1 0,142 0,144 0,141 0,160 0,213 0,142

7,532 4,681 4,060 7,061 1 1,015 0,993 1,126 1,506 1,004

7,420 4,611 4,000 6,956 0,985 1 0,973 1,110 1,484 0,989

7,586 4,714 4,089 7,111 1,007 1,022 1 1,134 1,517 1,011

6,687 4,155 3,605 6,269 0,888 0,903 0,882 1 1,337 0,891

5,000 3,107 2,695 4,687 0,664 0,674 0,659 0,748 1 0,666

7,500 4,660 4,043 7,031 0,996 1,011 0,989 1,102 1,500 1

Meiler, s. Kohle.

Meilhac (spr. mäjack), Henri, franz. Bühnendichter, geb. 1832 zu Paris, besuchte das Lycée Louis le Grand, beschäftigte sich dann mehrere Jahre mit Zeichnen (als Mitarbeiter des "Journal pour rire") und brachte 1855 seine ersten zwei Stücke auf die Bühne, die zwar keinen äußern Erfolg hatten, aber doch von den Kritikern als Proben eines nicht unbedeutenden Erfindungstalents anerkannt wurden, das sich denn auch bald Bahn brach. Von seinen zahlreichen anfangs allein, später in Gemeinschaft mit andern verfaßten Stücken seien nur erwähnt: "L'autographe" (1858); "Le petit-fils de Mascarille" (1859); "Ce qui plaît aux hommes" (mit Halévy, 1860); "La vertu de Célimène" und "L'attaché d'ambassade" (1861); ferner: "Les moulins à vent" (1862), "La belle Hélène" (von Offenbach komponiert, 1864), "Barbe-bleue" und "La vie parisienne" (1866), "La grande-duchesse de Gérolstein" (durch Offenbachs Musik allbekannt geworden, 1867), sämtlich mit Halévy; "Le château à Toto", "La Périchole", "Le bouquet" (1868); die graziöse Dichtung "Suzanne et les deux vieillards" (1868); "Froufrou" (bis jetzt sein Hauptwerk, 1869); "Les brigands" (mit Halévy, 1869); "Tricoche et Cacolet" (1872); "La boule" (1875); "Le mari de la débutante" (1879) u. a. M. ist unter den französischen Theaterdichtern der spezifisch pariserische, der eigentliche Sittenmaler der Boulevards, daher seine Werke in der Übertragung oft viel verlieren.

Meinardus, Ludwig Siegfried, Komponist, geb. 17. Sept. 1827 zu Hooksiel im Oldenburgischen, besuchte das Gymnasium zu Jever, dann von 1846 an das Konservatorium zu Leipzig, setzte seine Studien in Weimar und Berlin (unter Marx) fort, übernahm 1853 die Leitung der Konzerte in Glogau und wurde 1865 Lehrer am Konservatorium zu Dresden. Seit 1874 wirkt er in Hamburg als musikalischer Kritiker des dortigen "Korrespondenten". M. hat sich mit Beruf und Vorliebe besonders der geistlichen Musik zugewendet, und seine Werke zeichnen sich insgesamt durch edles, echt künstlerisches Streben aus. Es sind die Oratorien: "Gideon", "König Salomo", "Luther in Worms" u. a.; "Deutsche Meßgesänge", "Passionslied" (für Chor und Orchester), "Biblische Gesänge" und "Balladen" (ebenfalls mit Orchester), "Die Nonne" (für Soli, Chor und Orchester); außerdem Kammermusikstücke, Klaviersachen (Novellen, Suiten, Inventionen etc.), eine Oper: "Die Odalisken", zwei Symphonien, Lieder etc. Seine Selbstbiographie erschien unter dem Titel: "Ein Jugendleben" (Gotha 1874, 2 Bde.); außerdem veröffentlichte er: "Kulturgeschichtliche Briefe über deutsche Tonkunst" (Oldenb. 1873); "Rückblicke auf die Anfänge der deutschen Oper in Hamburg" (Hamb. 1878); "Johann Mattheson" (Leipz. 1879); "Mozart, ein Künstlerleben" (Berl. 1883); "Die deutsche Tonkunst im 18. und 19. Jahrhundert" (Leipz. 1887).

Meinau, Insel, s. Mainau.

Meinberg, Badeort und Kaltwasserheilanstalt im Fürstentum Lippe, 8 km von Detmold, am Abhang des Teutoburger Waldes, 206 m ü. M., in einem gegen Nord- und Nordostwinde geschützten Thal gelegen, mit (1885) 1014 evang. Einwohnern. Die Heilquellen von M. bestehen in 3 Schwefelquellen (Neubrunnen, Quelle im Stern, Schwefelquelle) von 4-16° C., die zu Trinkkuren, Bädern und Inhalationen verwendet werden. Außerdem werden Schwefelschlammbäder, Gasdampfbäder, Gasdouchen verabreicht und eine vierte, an Kohlensäure ungemein reiche Quelle, der Altbrunnen, zu sogen. Sprudelbädern sowie eine von Schieder aus nach M. geleitete gashaltige kohlensaure Kochsalzquelle zu Trinkkuren benutzt. Vgl. Holtz, M., seine Heilmittel u. Kurobjekte (Detm. 1883); Derselbe, Meinberger Kurerfolge (das. 1885).

Meinders, Franz von, brandenburg. Minister, geb. 1630 im Ravensbergischen, ward 1655 Sekretär des Grafen von Waldeck, dann des Großen Kurfürsten, 1672 Geheimrat und zu wichtigen diplomatischen Sendungen verwendet; er schloß den Frieden von Vossem (1673) und den von St.-Germain (1679) mit Frankreich ab und gehörte mit Paul v. Fuchs (s. d.) zu den einflußreichsten Räten des Kurfürsten in dessen letzter Lebenszeit. Auch unter Friedrich III. behauptete er seine Stellung, leitete die Wiederabtretung des Schwiebuser Kreises (1694) und starb 1695.

Meineid (vom mittelhochd. "mein", d. h. falsch, Falscheid, lat. Perjurium), eine falsche Aussage oder Versicherung, zu welcher man die Anrufung Gottes mißbraucht. Das kanonische Recht und das ältere deutsche Recht, namentlich die sogen. Carolina, welche (Art. 107 u. 108) den M. mit Abhauen der Schwurfinger bestrafte, ja sogar noch das sächsische und thüringische Strafgesetzbuch behandelten die That als Religionsverbrechen, während das moderne Strafrecht den M. als Verbrechen gegen öffentliche Treue und Glauben auffaßt, so namentlich auch das deutsche Reichsstrafgesetzbuch, welches den M. im Abschnitt 9 als besonderes Verbrechen abhandelt. Es