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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Miceli; Michaelis; Michelet; Mihálovich; Miklosich; Miksch; Milan I.; Milch

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Miceli - Milch.

(Wien 1885); »Die Entstehung der Erde und des Irdischen« (Berl. 1888) und mehrere andre ähnliche Schriften. Mit Schwalbe gab er die 11. Auflage von Diesterwegs »Populärer Himmelskunde« (Berl. 1889) heraus, auch redigiert er die Zeitschrift »Himmel und Erde«, Organ der Gesellschaft Urania (Berl., seit 1889).

Miceli (spr. -tschēli), Luigi, ital. Staatsmann, geb. 1825 zu Longobardi (Prov. Cosenza), studierte in Cosenza die Rechte und beteiligte sich 1848 am Aufstand in Kalabrien, nach dessen Niederlage er nach Korfu floh. Von hier ging er nach Rom und nahm an der Verteidigung der Stadt bis zur Einnahme derselben durch die Franzosen 1849 teil. M. lebte nun bis 1860 in Genua als Privatlehrer, beteiligte sich darauf an Garibaldis Expedition nach Sizilien und übernahm in dessen Korps die Stelle des Auditeurs, die ihm 1866 abermals von Garibaldi übertragen wurde. In der Deputiertenkammer, der er seit der neunten Legislaturperiode angehört, schloß M. sich der Linken an, zu deren Führern er gehört. Er wurde 1879 im Ministerium Cairoli zum Minister für Ackerbau und Handel ernannt, trat im Mai 1881 mit Cairoli zurück, übernahm aber dasselbe Ministerium zum zweitenmal unter Crispi im Dezember 1888 und behielt es bis zu dessen Entlassung im Februar 1891.

Michaelis, 3) Otto, Volkswirt, Verwaltungsdirektor des Reichsinvalidenfonds, starb 9. Dez. 1890 in Berlin.

Michelet, 1) Jules, franz. Geschichtschreiber und Philosoph. Von ihm wurde noch veröffentlicht: »Ma jeunesse« (1884) mit der Fortsetzung: »Mon journal 1820-1822« (1888).

Mihálovich (spr. -witsch), Josef, Kardinal-Erzbischof von Agram, geb. 16. Jan. 1814 zu Torda (Komitat Torontál in Ungarn), beendigte seine theologischen Studien in Temesvár, wurde 1836 zum Priester geweiht, wirkte dann als Kaplan, wurde 1837 bischöflicher Zeremoniär, 1844 Sekretär und Konsistorialrat, 1848 Titulardomherr, 1849 zweiter Vikar des Csanáder Bischofs. Er beteiligte sich auch am öffentlichen Leben, wurde nach Bewältigung der ungarischen Revolution vom Kriegsgericht zu zwölfjährigem Kerker mit Verlust aller Ämter, Titel und seines Vermögens verurteilt und in der Festung Leopoldstadt eingekerkert. Im J. 1852 erhielt er die Freiheit wieder, durfte aber längere Zeit kein Pfarramt bekleiden und blieb noch vier Jahre der Polizeiaufsicht unterstellt; als Pfarrgehilfe in seinem Geburtsorte trat er wieder in die Seelsorge, wurde sodann Pfarrerstellvertreter in Neu-Beschenova, gewann 1856 das Amt und die Würde eines Dechanten, 1861 jene eines Kanonikus wieder, wurde 1868 zum Abt erhoben, 1870 Titularbischof und noch in demselben Jahre gegen seinen ausgesprochenen Willen Erzbischof von Agram. Er war k. k. Wirklicher Geheimer Rat und besaß seit 1877 die Kardinalswürde. Im J. 1886 wurde sein 50jähriges Priesterjubiläum mit großem Pomp gefeiert. Durch sein mildes, kluges Auftreten wußte Kardinal M. die Sympathien des ihn anfangs mit Mißtrauen und Abneigung begegnenden kroatischen Volkes zu gewinnen. Er starb 19. Febr. 1891 in Agram.

Miklosich, Franz von, Slawist, starb 7. März 1891 in Wien.

Miksch, Joh. Aloys, Gesanglehrer. Seine Biographie schrieb A. Kohut (Leipz. 1890).

Milan I. (Obrenowitsch), früherer König von Serbien, kehrte 1890 von Paris nach Serbien zurück, angeblich nur, um die Erziehung seines Sohnes, des Königs Alexander, zu leiten, jedoch wohl auch in der Absicht, die Pläne der Königin Natalie zu durchkreuzen und seine finanziellen Interessen zu wahren. Die Königin Natalie betrieb nämlich mit allem Eifer die Aufhebung der Ehescheidung vom 24. Okt. 1888 und wandte sich endlich 23. Juni 1890 an die Synode der Bischöfe mit der Bitte, dieselbe möge ihre Entscheidung über das Urteil des Metropoliten Theodosius abgeben, d. h. dasselbe aufheben. Der Metropolit Michael war geneigt, sich auf eine erneute Verhandlung der Ehescheidungssache einzulassen und hatte schon eine dahin lautende Antwort an die Königin aufgesetzt. Doch hatte die Regentschaft M. bei der Wiedereinsetzung Michaels in sein Amt versprochen, daß an dem Urteilsspruch von dessen Vorgänger Theodosius in der Ehesache nicht gerüttelt werden solle, und rechtzeitig von dem Vorhaben des Metropoliten durch den König M. unterrichtet, begaben sich die Regenten zu Michael und erklärten ihm, »sie könnten es nicht dulden, daß die Synode auf das bekannte Gesuch der Königin-Mutter einen andern Bescheid erteile als denjenigen, dessen Wortlaut sie Sr. Eminenz hiermit bekannt zu geben sich beehrten«. Demgemäß entschied die Synode 17. Juni, daß sie sich in Erwägung, daß der Ehestreit bereits endgültig entschieden worden sei, neuerdings in Erörterung einer durchaus vollendeten Thatsache nicht einlassen könne. Hatte M. in dieser Frage gesiegt, so vermehrte das doch keineswegs seine Beliebtheit, im Gegenteil regte sich überall das Gefühl des Mitleids für die Königin-Mutter, deren völlige Unschuld an politischen Ränken sogar behauptet wurde, während der Ehescheidungsprozeß des Generals Protitsch gegen seine Gattin Artemisia M. arg bloßzustellen drohte. Auch mußte es M. erleben, daß die Radikalen eine der seinigen ganz entgegengesetzte Politik namentlich in den auswärtigen Angelegenheiten befolgten, daß die Minister, die M. in seiner Gereiztheit mit Vorwürfen überhäufte, dieselben mit Berufung auf ihre verfassungsmäßigen Pflichten und Rechte zurückwiesen, und daß die Presse ihn in der schonungslosesten Weise angriff. M. verließ Belgrad im Oktober, nachdem ihm die Regenten die Wahrung seiner Rechte zugesichert und seinen Jahrgehalt erhöht hatten, und begab sich nach England. Die Königin Natalie versuchte noch die Skuptschina durch eine im November eingereichte Denkschrift für ihre Sache zu gewinnen; dieselbe erklärte sich aber für nicht zuständig. Weiteres s. Serbien.

Milch. Für die ländlichen oder städtischen Molkereigenossenschaften (Sammelmolkereien) hat die richtige Bewertung der zur gemeinschaftlichen Verarbeitung übernommenen M. je nach ihrer Qualität die größte Bedeutung. In neuerer Zeit wird die Bezahlung der M. nach dem Fettgehalt, welcher mit dem Soxhletschen Apparat festgestellt wird, in der Weise vorgenommen, daß, wenn z. B. für 1 Liter M. bei 3 Proz. Fettgehalt 10 Pf. gezahlt werden, für jedes 0,1 Proz. Fett mehr oder weniger 0,2 Pf. zu- oder abgerechnet werden. Zuweilen erfolgt die Bezahlung der M. nach dem Butterpreis, indem für 1 kg M. der 12.-14. Teil des Preises für 0,5 kg Butter in Anrechnung gebracht wird. Am richtigsten ist die Bezahlung nach der gelieferten Fettmenge (Kiloprozent). Der Preis für 1 Proz. Fett (10 g pro 1 kg M.) wird durch Verteilung des für 1 Monat oder Jahr und für 1 kg M. erzielten Reinertrags auf den durchschnittlichen Fettgehalt ermittelt; beträgt derselbe z. B. 3 Pf., so werden für 3,5 Proz. Fett (= 1 kg M.) 10,5, für 3,4 Proz. 10,2 Pf. etc. bezahlt. Die Verwertung der nach dem Aufrahmen verbleibenden Magermilch bietet mannigfaltige Schwierigkeiten. Am vorteilhaftesten ist der Verkauf