Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

644

Mindelheim - Minderjährigkeit.

N., empfängt links die Kammlach, rechts die Floßach und mündet bei Offingen; 70 km lang.

Mindelheim, Bezirksamtsstadt im bayr. Regierungsbezirk Schwaben, im Algäu, an der Mindel und der Linie München-Buchloe-Memmingen der Bayrischen Staatsbahn, 598 m ü. M., hat 3 Kirchen, eine Präparandenschule, ein Amtsgericht, ein Forstamt, Bijouteriewarenfabrikation, Gerberei, Fabrikation von Brauereieinrichtungen, Bierbrauerei, bedeutende Rindvieh- und Pferdemärkte, eine Mineralquelle ("Mayenbad") und (1885) 3573 meist kath. Einwohner. In der Nähe das Schloß M. - M. war früher Sitz einer eignen Herrschaft, welche 1370 den Herzögen von Teck zufiel, nach deren Aussterben 1467 an die Herren von Frundsberg und 1617 an Bayern verkauft wurde. Als der Kurfürst von Bayern 1706 in die Acht erklärt worden war, erhob der Kaiser die Herrschaft zu einem Fürstentum und belehnte den zum Reichsfürsten erhobenen Herzog von Marlborough damit. Durch den Frieden von Rastatt 1714 fiel M. an Bayern zurück. Vgl. Brunnenmaier, Geschichte der Stadt M. (Mindelh. 1821).

Minden, vormaliges deutsches Fürstentum (auch Bistum), im westfälischen Kreis, zwischen der Grafschaft Schaumburg und dem Bistum Osnabrück, 1100 qkm (20 QM.) groß mit 70,000 Einw., hatte mit der Grafschaft Ravensberg eine gemeinschaftliche Regierung und zerfiel in die fünf Ämter: Hausberge, Petershagen, Reineberg, Rhaden und Schlüsselburg und die beiden reichsunmittelbaren Städte M. und Lübbecke. Das Bistum, von Karl d. Gr. wahrscheinlich erst 803 gegründet und dem Erzstift Köln unterstellt, wurde im Westfälischen Frieden säkularisiert und als Fürstentum dem Kurhaus Brandenburg für die abgetretenen pommerschen Lande zugewiesen. 1807 ward M. zum Königreich Westfalen geschlagen, 1814 aber von Preußen wieder in Besitz genommen. Jetzt bildet es einen Teil des gleichnamigen preußischen Regierungsbezirks. Vgl. Holscher, Beschreibung des vormaligen Bistums M. (Münster 1877).

Minden (Preußisch-M.), Hauptstadt des gleichnamigen Regierungsbezirks der preuß. Provinz Westfalen (s. unten) und bis 1873 Festung zweiten Ranges, liegt an der Weser, über welche hier eine feste, 1871-74 neuerbaute Brücke führt, und an der Linie Braunschweigische Grenze-Hannover-Rheine der Preußischen Staatsbahn, 46 m ü. M. Von den 5 Kirchen zeichnen sich aus die (katholische) Domkirche, ein Meisterwerk frühgotischen Stils (aus dem 13. Jahrh., im Innern seit 1885 restauriert), und die alte (evangelische) Martinikirche. Sonstige hervorragende Gebäude sind: das Rathaus mit gotischer Fassade, das Regierungsgebäude im Rundbogenstil, das große Proviantmagazin, das Oberpostamtsgebäude, die Kasernen, das Schlachthaus und der Bahnhof. Die Zahl der Einwohner beträgt (1885) mit der Garnison (ein Infanteriereg. Nr. 15, 2 Abteilungen Feldartillerie Nr. 22 und ein Pionierbat. Nr. 10) 18,592 (darunter 15,470 Evangelische, 2806 Katholiken und 257 Juden). In industrieller Beziehung sind zu nennen: Zigarren-, Glas-, Zündschnuren-, Leder-, Lampen-, Zichorien-, Schokoladen-, Marzipan-, Konserven-, Zucker- und Seifenfabrikation, chemische Fabriken, Färberei, Zeugdruckerei, Branntweinbrennerei und Bierbrauerei. Auch betreibt die Stadt Schiffbau und Schiffahrt. Der lebhafte Handel wird durch eine Reichsbankstelle unterstützt. M. ist Sitz einer Regierung, eines Landratsamtes (für den Kreis M.), des Stabes der 26. Infanteriebrigade, einer Oberpostdirektion und eines Amtsgerichts und hat ein Gymnasium, mit Realgymnasium verbunden (in der Aula desselben die beiden Gemälde: Armins Rückkehr aus dem Teutoburger Wald und Wittekinds Taufe von Paul Thumann), und einen Kunstverein. - M. (in alten Urkunden Mindun und Mindo) war schon zur Zeit Karls d. Gr. eine bedeutende Stadt, kam jedoch unter die Herrschaft des Bischofs. Wegen der 1529 erfolgten Einführung der Reformation und Vertreibung des Kapitels wurde die Stadt 1538 in die Acht erklärt und 1547 von den Kaiserlichen unter Jost von Groningen bedroht, kam aber durch Vermittelung des Grafen von Hoya mit einer Geldbuße davon. Im Dreißigjährigen Krieg besetzte 1626 Tilly die Stadt. Am 10. Nov. 1634 wurde sie vom Herzog Georg von Lüneburg erobert, aber 26. April 1636 von den Schweden eingenommen, welche dieselbe bis zur Besitzergreifung durch den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg 7. Sept. 1650 besetzt hielten. 1757 wurde sie von den Franzosen besetzt, 1758 vom Herzog Ferdinand von Braunschweig erobert, im Juni 1759 aber von dem Herzog von Broglie wiedergewonnen. Kurz darauf (1. Aug.) fand bei dem benachbarten Dorf Todtenhausen die Schlacht zwischen den Franzosen unter dem Marschall Contades und der hannöverschen Armee unter Ferdinand von Braunschweig statt, in welcher die Franzosen eine entscheidende Niederlage erlitten. Nach dem Siebenjährigen Krieg ließ König Friedrich II. die Festungswerke schleifen. Während der Dauer des Napoleonischen Königreichs Westfalen gehörte auch M. zu demselben. 1814 kam es wieder an Preußen, dessen Regierung die Stadt seit 1816 neu befestigen und zum Hauptwaffenplatz von Westfalen umschaffen, seit 1873 aber die Festungswerke wiederum schleifen ließ. Vgl. Stoy, Kurzer Abriß der Geschichte Mindens (Mind. 1879).

^[Abb.: Wappen von Minden]

Der Regierungsbezirk M. (s. Karte "Westfalen") umfaßt 5253 qkm (95,40 QM.), hat (1885) 520,617 Einw. (darunter 321,494 Evangelische, 192,983 Katholiken und 5648 Juden) und besteht aus den elf Kreisen:

Kreise QKilometer QMeilen Einwohner Einw. auf 1 QKilom.

Bielefeld (Stadt) 12 0,22 34931 -

Bielefeld (Land) 261 4,74 43744 168

Büren 764 13,88 35735 48

Halle 304 5,52 23347 93

Herford 438 7,95 79764 182

Hörter 717 13,02 52149 73

Lübbecke 563 10,22 45957 82

Minden 588 10,68 80086 136

Paderborn 597 10,84 44750 75

Warburg 513 9,32 31491 61

Wiedenbrück 496 9,01 43663 88

Mindensche Bergkette, s. Wiehengebirge.

Mindere, s. v. w. regulierte Geistliche.

Mindere Brüder, s. Minoriten.

Minderers Geist (Spiritus Mindereri), s. Essigsäuresalze.

Minderherrschaften, früher Bezeichnung für diejenigen Mediatherrschaften in Schlesien, deren Besitzer zwar alle sonstigen Rechte der Standesherren besaßen, aber nicht auf den ehemaligen schlesischen Fürstentagen mitstimmen durften.

Minderjährigkeit, s. Alter, S. 419.