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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Monadologīe; Monaghan; Monaldeschi; Monándrus; Monarchĭaner; Monarchīe; Monárda

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Monadologie - Monarda.

Monadologīe (griech., Monadenlehre), diejenige spekulative Ansicht von der Natur, welche die letzten Gründe aller Erscheinungen in einfachen, unkörperlichen Wesen (Monaden) sucht. Wie der Atomismus (s. d.), nimmt auch die M. eine Vielheit des Realen an. Während aber die Atome als körperlich ausgedehnt und als undurchdringlich aufgefaßt werden, so daß die Atomenlehre zu einer mechanischen Naturerklärung führt, hat die M. einen mehr dynamischen Charakter. Die beiden bedeutendsten Repräsentanten der M. sind Leibniz und Herbart. Vgl. R. Zimmermann, Leibniz und Herbart, Eine Vergleichung ihre Monadologien (Wien 1849).

Monaghan (spr. mónähän), Binnengrafschaft in der irischen Provinz Ulster, von den Grafschaften Louth, Armagh, Tyrone, Fermanagh, Cavan und Meath umschlossen, 1294 km (23,5 QM.) groß, ist großenteils wellenförmig, und nur im O. und NW. steigen die Hügel bis 300 m an. Kleine Seen sind zahlreich, ebenso Flüsse; indes ist kein einziger der letztern schiffbar. Steinkohlen kommen vor; die Förderung derselben lohnt sich aber nicht, und Torf ersetzt einigermaßen deren Mangel. Von der gesamten Oberfläche sind 33 Proz. unter dem Pflug, 54 Proz. Weideland, 1,8 Proz. Wald und 2,4 Proz. Moorflächen. Flachs wird vielfach angebaut. An Vieh zählte man 1881: 70,282 Rinder, 11,313 Schafe, 12,305 Schweine, 10,607 Pferde, 4035 Maultiere und Esel. Die Industrie beschränkt sich auf die Fabrikation von Leinwand. Die Bevölkerung ist stark im Abnehmen begriffen; sie betrug 1841: 200,442, 1881 nur noch 102,748 Einw. Die Grafschaft wird vom Ulsterkanal durchschnitten. Die gleichnamige Hauptstadt ist Sitz des katholischen Bischofs von Clogher, hat ein bischöfliches Seminar, einen Gerichtshof, eine Besserungsanstalt und Industrieschule, lebhaften Handel mit Flachs und Getreide und (1881) 3369 Einw.

Monaldeschi (spr. -déski), Giovanni, Marchese, Günstling der Königin Christine von Schweden, stammte aus einer italienischen Adelsfamilie zu Ascoli, ging nach Schweden, ward Stallmeister der Königin Christine, 1653 und 1654 schwedischer Gesandter in Polen und an mehreren italienischen Höfen und begleitete Christine nach ihrer Abdankung als Oberststallmeister auf ihren Reisen, ward aber auf ihren Befehl 10. Nov. 1657 in der sogen. Hirschgalerie des Schlosses zu Fontainebleau, weil er die Geheimnisse der Königin ausgeplaudert, auch sich ihrer Gunstbezeigungen gerühmt hatte, wegen Hochverrats förmlich zum Tod verurteilt und ermordet. Vgl. die anonyme Schrift "Relation de la mort de M." (Par. 1701). Der Stoff ist mehrfach, z. B. von van der Velde, zu Romanen, von H. Laube zu einem Trauerspiel benutzt worden.

Monándrus (griech.), einmännig, von Blüten, welche ein einziges Staubgefäß besitzen. Daher Monandria, erste Klasse des Linnéschen Systems, Pflanzen mit einem Staubgefäß enthaltend.

Monarchĭaner (griech.), in der alten Kirche Gesamtname für alle diejenigen häretischen Richtungen, welche im Interesse an der göttlichen Einheit (Monarchie) von der korrekten Christologie abwichen, indem sie entweder in Christus bloß einen Menschen (s. Artemon) oder in den Namen Vater und Sohn nur Modifikationen und Offenbarungsweisen desselben Gottes ausgedrückt fanden (Modalisten). Hieraus zogen ihre Gegner die ketzerische Folgerung, Gott der Vater selbst habe als Sohn auf Erden gelitten; daher die Namen Deopassianer (Theopaschiten) und Patripassianer.

Monarchīe (griech., Alleinherrschaft, Einherrschaft, Einzelherrschaft), diejenige Staatsform, nach welcher die Staatsgewalt einem einzelnen (dem Monarchen, Regenten, Souverän, Landesherrn) übertragen ist. Letzterer allein erscheint als Regierender, alle übrigen Staatsangehörigen sind Regierte, im Gegensatz zur Republik (s. d.), in welcher die Gesamtheit des Volkes als Souverän erscheint, dem die Einzelnen als Regierte gegenüberstehen. Je nachdem aber die staatliche Machtvollkommenheit mit einem bestimmten Fürstenhaus erblich verbunden ist oder nicht, wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden, und zwar ist der Grundsatz, daß der erstern vor dieser der Vorzug gebühre, durch die Geschichte, namentlich die des frühern Deutschen Reichs und die des Königreichs Polen, bestätigt. Denn während durch die Erblichkeit der Krone die Stetigkeit der Regierung und des Staats selbst verbürgt ist, wird dessen Bestand in der Wahlmonarchie durch das unvermeidliche Zwischenreich, durch die Entfesselung der Leidenschaften der Masse und die Aufstachelung des Ehrgeizes der Einzelnen bei der jeweiligen Wahl gefährdet, wie die Macht der Regierung durch die Zugeständnisse, zu welchen sich der künftige Monarch seinen Wählern gegenüber bequemen muß, abgeschwächt zu werden pflegt. In den einzelnen Erbmonarchien bestimmt sich die Succession nach der bestehenden Thronfolgeordnung, und zwar haben die meisten Staaten das Salische Gesetz (s. d.) adoptiert, wonach nur der Mannesstamm zur Thronfolge berufen ist. Dabei ist das System der Primogenitur (s. d.) das herrschende, nach welchem der Erstgeborne und seine Linie den Nachgebornen und deren Linien vorgehen. Ist der Monarch, wie in Rußland, völlig unumschränkt, so wird er Autokrat (Selbstherrscher) und die betreffende M. Autokratie genannt, und artet dieselbe in eine Willkürherrschaft aus, so wird diese als Absolutismus oder Despotismus bezeichnet. Ist dagegen der Souverän, wie dies in der konstitutionellen M. der Fall, bei den wichtigere Regierungshandlungen an die Zustimmung der Volksvertretung, welch letzterer das Ministerium verantwortlich ist, verfassungsmäßig gebunden, so spricht man von einer beschränkten M. Die Staatsgewalt und die Machtvollkommenheit stehen aber auch hier nichtsdestoweniger nur dem Monarchen zu, ein Grundsatz, welchen man als das monarchische Prinzip zu bezeichnen pflegt, während für eine einseitige Handhabung und Auffassung desselben auf Kosten der Rechte des Volkes der Ausdruck Monarchismus gebräuchlich ist. Die konstitutionelle M., zuerst in England ausgebildet, kann als die herrschende Staatsform in Europa bezeichnet werden.

Monárda L. (Monarde), Gattung aus der Familie der Labiaten, ausdauernde, sehr gewürzhafte Kräuter mit länglichen, meist gesägten Blättern und prächtigen Blüten, welche große, entfernte Scheinquirle oder nur einen endständigen, vielblütigen, von farbigen Deckblättern gestützten Wirtel bilden. 6-7 nordamerikanische Arten. M. didyma L. (virginische Melisse), 30-90 cm hoch, hat eirunde, spitzige, gesägte, glatte Blätter und scharlachrote Blüten, die meist 2, selten 3 übereinander stehende Köpfe bilden. Die angenehm gewürzhaften Blätter (Oswegothee) werden zu Kräuteressigen und in Theeaufgüssen ähnlich wie Pfefferminze und Melisse gebraucht. M. punctata L., im östlichen Nordamerika, mit gelber, rot punktierter Blüte, wird wie das daraus bereitete ätherische Öl arzneilich benutzt.