Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

117

Musterschneidemaschine – Mutanabbî

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Musterrolle'

hältnis von Schiffer und Schiffsmannschaft handelt, öffentlichen Glauben. Jedoch ist der Gegenbeweis nicht ausgeschlossen. Nach Beendigung der Reise wird die M. von dem Schiffer bei der Abmusterung dem Seemannsamte des Abmusterungsortes überliefert und von diesem dem Seemannsamte des Heimatshafens übersendet.

Musterschneidemaschine, eine Schere für Handbetrieb, mittels deren man Tuche, Papier u. s. w. in parallelkantige Stoffproben zerschneidet.

Musterschule, soviel wie Normalschule (s. d.).

Musterschutz, der gesetzliche Schutz der Muster (für die Fläche) und Modelle (für körperliche Darstellung) von Gebrauchsgegenständen, und zwar sowohl der Vorbilder für geschmackvolle wie der Vorbilder für praktische Gestaltung der Gegenstände, wonach der M. in Schutz der Geschmacks- und Schutz der Nützlichkeits- oder Gebrauchsmuster (s. d.) zerfällt. Im engern Sinn, insbesondere in dem der deutschen Gesetze, ist M. nur der Schutz der Geschmacksmuster (s. d.). Das engl. Gesetz von 1883 umfaßt beide. Nach dem deutschen Reichsgesetze vom 11. Jan. 1876 hat der Urheber eines solchen Musters oder Modells, wenn er dasselbe beim Handelsgericht zur Eintragung in das Musterregister vor der Verbreitung eines entsprechenden Erzeugnisses anmeldet und bei dem Gericht ein Exemplar oder eine Abbildung niederlegt, den M. (Modellschutz), d. h. er hat dann das ausschließliche Recht, Muster oder Modelle nachzubilden. Die Entschädigung und Strafe wegen unerlaubter Nachbildung ist dieselbe wie beim unerlaubten Nachdruck (s. d.). Erlaubt ist die Nachbildung von Mustern, welche für Flächenerzeugnisse bestimmt sind, durch plastische Erzeugnisse und umgekehrt; auch die Aufnahme von Nachbildung einzelner Modelle oder Muster in einem Schriftwerk, sowie die Einzelkopie, welche ohne Absicht gewerbsmäßiger Verbreitung und Verwertung angefertigt wird. Der Schutz kann auf 1–3 Jahre gefordert werden, aber auch eine Verlängerung der Schutzfrist bis auf im ganzen 15 Jahre. Die Muster oder Modelle dürfen offen oder versiegelt, einzeln oder in Paketen niedergelegt werden. – Für Österreich gilt das Gesetz vom 7. Dez. 1858, für Ungarn vom 23. Mai 1856 (Schutz auf 3 Jahre), für die Schweiz das Bundesgesetz vom 21. Dez. 1888 (Schutz 2, 5, 10 und 15 Jahre). In Frankreich ist ein zeitlich unbeschränkter Schutz zulässig, wenn 10 Frs. für das Muster gezahlt werden. (S. auch Markenschutz.) – Vgl. Schmid, Die Entwicklung des Geschmacksmusterschutzes in Deutschland (Berl. 1896).

Internationaler M. ist die gegenseitig eingeräumte Gleichbehandlung ausländischer mit inländischen Mustern und Modellen. Gegenseitigen M. unterhält das Deutsche Reich zur Zeit (1896) mit Frankreich, Nordamerika, Schweden und Norwegen, England, Belgien, Österreich-Ungarn, der Schweiz und Serbien.

Mustersendungen, s. Warenproben.

Musterung, die zeitweise Besichtigung der Truppenabteilungen zu dem Zwecke, zu untersuchen, ob sie vollzählig, gesund und dienstfähig, vorschriftsmäßig bekleidet und ausgerüstet und mit den ihnen zustehenden Gebührnissen versehen worden sind. Im deutschen Heere werden die sog. ökonomischen M. durch eine Kommission abgehalten, die aus einem höhern Truppenbefehlshaber und einem Intendanturbeamten besteht. ↔

M. heißt auch der Teil des Ersatzwesens (s. d.) im Deutschen Reiche, der die vorläufige Untersuchung und Ordnung der Militärpflichtigen für die Aushebung bezweckt. Die Ersatzkommission bereist dazu die Musterungsorte des Aushebungsbezirks: die Militärpflichtigen werden einzeln vorgestellt, körperlich untersucht und gemessen; dann erfolgt die Prüfung der Reklamationen und die Ordnung der Militärpflichtigen nach der besondern Art ihrer körperlichen Brauchbarkeit zum Militärdienst. (Vgl. Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, Abschn. VIII nebst den 1890–93 erlassenen Ergänzungen.)

Über M. im Seewesen s. Abmusterung, Anmusterung, Musterrolle.

Musterweberei, s. Weberei.

Musterwirtschaften, landwirtschaftliche Anstalten oder Betriebe, die sich durch in jeder Hinsicht vorzügliche Einrichtung und Leitung auszeichnen und somit zur Nachahmung dienen. Von einer Musterwirtschaft verlangt man, daß sie nach einem System eingerichtet ist, und dieses in allen Einzelheiten auf solche Weise durchgeführt werde, wie es die vorteilhafteste Benutzung der bewirtschafteten Fläche erfordert. Es gehört mithin dazu ein musterhaftes System und ein rentabler Betrieb.

Musterzeichner, Dessinateur, diejenigen, welche Zeichnungen als Vorlagen für die Erzeugnisse der Weberei, Stickerei, Tapeten- und Zeugdruck u. dgl. oder sonst Muster für die Fabrikation von Gegenständen des täglichen Lebens anfertigen. In Frankreich bestehen zu Paris und Lyon eigene Schulen (Dessinateurschulen) für den Unterricht in dieser Fertigkeit; ebenso sind dergleichen Schulen (teils selbständig, teils in Verbindung mit Webschulen) in Preußen, Sachsen, Österreich u. s. w. eingerichtet, neuerdings zu vollständigen Kunstgewerbeschulen (s. d.) erweitert worden; unter ihnen nimmt die zu Dresden die erste Stelle für dieses Fach ein. 1891 wurde ein Verband deutscher M. gegründet, dessen Sitz Leipzig ist und dessen Organ die «Zeitschrift für M.» daselbst bildet. Zweigvereine bestehen in Berlin, Chemnitz, Krefeld, Dresden, Greiz, Ölsnitz, Plauen i. V., Barmen, Wien u. a. O. (S. auch Muster.)

Musteschar (d. h. Rat), Titel der türk. Unterstaatssekretäre in den einzelnen Ministerien.

Mustie,s. Fustie.

Mustimeter, soviel wie Mostwage (s. d.).

Musuna, marokk. Geldgröße, s. Uckia.

Mut, ägypt. Göttin, die namentlich in Theben, wo sie als Gemahlin des Ammon und Mutter des Chons galt, verehrt wurde. Sie manifestierte sich in einem Geier.

Mut, Konrad, s. Mutianus, Konrad.

Mut., hinter lat. naturwissenschaftlichen Namen Abkürzung für José Celestino Mutis, einen span. Naturforscher, geb. 1732 zu Cadiz, gest. 1808 in Santa Fé de Bogotá. Er gilt fälschlich für den Entdecker des Chinarindenbaums; doch war er wohl einer der ersten, die dessen Kultur versuchten.

Mutae (lat., «stumme», nämlich Konsonanten), s. Laut.

Mutabel (lat.), veränderlich.

Mutacismus (vom lat. mutus), jene Art des Stotterns, bei welcher die Lippenbuchstaben m, d, p nicht ausgesprochen werden können.

Mutakallimùn, s. Kalâm.

Mutanabbî (Motenebbi), Abul-Tajjib al- (d. h. der sich für einen Propheten Ausgebende), arab. Dichter, wurde 915 zu Kufa geboren und daselbst erzogen. Er zog als fahrender Sänger um-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 118.