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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Nostitz-Wallwitz - Odessa.

richtliche Verfolgung und Strafe einbrachten. Schließlich verdienen auch zwei kritisch-biographische Litteraturwerke genannt zu werden: das von Henrik Jäger verfaßte, zum 60jährigen Geburtstag des Dichters herausgegebene litterarische Lebensbild »Henrik Ibsen« (ins Deutsche übersetzt von Zschalig, Dresd. 1890) und das von Vetle Vislie dem aus dem Bauernstand stammenden, im J. 1872 gestorbenen Dichter Aasmund Olavsson Vinje, dessen Schriften seit 1882 in neuer Ausgabe erschienen, gewidmete biographische Buch.

Norwegens einzige schöngeistig-populärwissenschaftliche Zeitschrift, die Monatsschrift »Nyt Tidsskrift«, welche seit 1882 von den Professoren J. E. ^[Johan Ernst] Sars und Olaf Skavlan in Christiania herausgegeben wurde, ist Ende 1888 eingegangen. Im allgemeinen hat sie ein charakteristisches Bild der litterarischen Leistungen und Bestrebungen Norwegens dargeboten, und es ist immerhin seltsam, daß Norwegen, welches doch dermalen die bedeutendsten Dichter des skandinavischen Nordens aufzuweisen hat, für das Gedeihen eines derartigen litterarischen Unternehmens keinen guten Boden abgibt. Auch die Vorgänger von »Nyt Tidsskrift«: K. A. Winter-Hjelms »Norsk Tidsskrift for Literatur« und Sars-Liebleins »Nyt norsk Tidsskrift«, haben nur ein kurzes Dasein geführt. Die von L. Daae und Yngvar Nielsen redigierte Monatsschrift »Vidar« bietet nur geringen Ersatz für »Nyt Tidsskrift«, da sie fast ausschließlich wissenschaftliche Aufsätze enthält.

Nostitz-Wallwitz, Hermann von, sächs. Minister, erhielt im Januar 1891 die aus Gesundheitsrücksichten erbetene Entlassung als Minister des Innern und des königlichen Hauses.

Notariāt. Eine gemeinsame Notariatsordnung für das Deutsche Reich ist noch nicht erlassen, steht auch in nächster Zeit nicht zu erwarten. Gleichwohl glaubte man in Preußen mit der Publikation einer einheitlichen Notariatsordnung für die Monarchie nicht vorgehen zu sollen, da der Erlaß einer deutschen Notariatsordnung doch nur eine Frage der Zeit sei. Inzwischen sind aber durch das preußische Gesetz vom 15. Juli 1890 einzelne Bestimmungen über das N. ergangen, die mit wenigen Ausnahmen für das ganze Staatsgebiet Geltung haben. Von besonderer Wichtigkeit ist darunter die Bestimmung, daß die Zuziehung von Instrumentszeugen (Solennitätszeugen) oder eines zweiten Notars an Stelle derselben bei Aufnahme notarieller Verhandlungen fortan nur erforderlich, wenn eine Person, deren Erklärung beurkundet werden soll, blind, taub oder stumm ist. Für letztwillige Verfügungen verbleibt es jedoch bei den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. Werden notarielle Verhandlungen mit Personen aufgenommen, welche dieselben nicht unterschreiben können, so muß ein »Schreibzeuge« zugezogen werden. Außerdem enthält das Gesetz vom 15. Juli 1890 noch die nötigen Vorschriften über die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen. Für solche Beglaubigung sind im ganzen Umfange der preußischen Monarchie die Amtsgerichte u. die Notare zuständig. Vgl. Werner, Die preußischen Notariatsgesetze (Halle 1890); Siméon, Notariatsordnung für die preußische Monarchie (2. Aufl., Berl. 1891).

Nullpunkt, absoluter, s. Mariotte-Gay-Lussacsches Gesetz.

Nummernaufgabe, bedeutet bei Zeitgeschäften in Lotteriepapieren die Angabe der Nummern der gehandelten Stücke. Ein Kauf mit N. kommt gewöhnlich vor, wenn Papiere, welche vor dem Tage der Serienziehung gekauft werden, erst an einem diesem Tage folgenden Termin zu liefern sind. Der Verkäufer darf dann keine andern Stücke liefern als diejenigen, deren Nummern er vor der Ziehung genannt hat. Bei einem Geschäft ohne N. ist der Verkäufer im Vorteil. Daher ist der Kurs bei solchen niedriger als bei Zeitgeschäften mit N.

Nuñez de Arce, Gaspar, span. Dichter. Vgl. Bouret, La poésie lyrique en Espagne. Gaspar N. (Par. 1889).

Nußbaum, Johann Nepomuk von, Mediziner, starb 31. Okt. 1890 in München.

Nützlichkeitsmuster, auch Gebrauchsmuster genannt, sind solche Vorbilder für die Form von Industrieerzeugnissen, bei welchen nur die an die Form sich knüpfende besondere Nützlichkeit und Brauchbarkeit des Erzeugnisses diesem einen besondern Wert verleiht, bei welchem also das Neue und Eigentümliche nicht in der Form für sich, sondern wesentlich in der gewerblichen Nutzbarkeit zu finden ist (Entsch. d. D. H.-G. v. 3. Sept. 1878). Die N. unterscheiden sich von den sogen. Geschmacksmustern, da diese dazu »bestimmt oder geeignet sein müssen, den Geschmack oder das ästhetische Gefühl zu befriedigen«. In verschiedenen Ländern ist ein geistiges Eigentumsrecht an den Nützlichkeitsmustern anerkannt, so in den Vereinigten Staaten von Nordamerika durch Gesetz vom 22. Juni 1874, in England durch Gesetz vom 25. Aug. 1883. In Deutschland werden die N. in großem Umfang durch das Patentgesetz vom 25. Mai 1877 geschützt, ohne daß ein Zwang hierzu für die Patentbehörde vorliegt; da diese Ausdehnung des Patentschutzes auf jene Muster indessen viele Unzuträglichkeiten im Gefolge hat, so wird Deutschland in nächster Zeit mit der Schaffung eines besondern Schutzes der N. vorgehen, da auch das Gesetz, betreffend den Schutz von Mustern und Modellen, vom 11. Jan. 1876 hier nicht gut anwendbar ist.

O.

Oberbewußt, s. Bewußtsein.

Oberquartiermeister. Mit der Ernennung des Grafen von Waldersee zum Chef des Generalstabes der Armee 10. August 1888 ging die Stelle des Generalquartiermeisters ein. Zur Geschäftsentlastung des Generalstabschefs kamen 1. April 1889 drei O. (Generalmajors oder Generalleutnants) auf den Etat des Generalstabes, deren dienstliche Verwendung ersterer zu bestimmen hat mit der Maßgabe, daß der älteste O. stets Vertreter des Chefs des Generalstabes der Armee ist.

Obradowić, Dositheus, serb. Schriftsteller. Vgl. Šević, D. O., ein serbischer Aufklärer des 18. Jahrhunderts (Leipz. 1889).

Ochsenbein, Ulrich, schweizer. Militär und Staatsmann (s. Bd. 17), starb 3. Nov. 1890 in Nidau.

Odessa. Die Bevölkerung ist neuerdings auf 270,643 Seelen gestiegen. Der Wert der Ausfuhr zur See