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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Nachod - Nacht.

dem Frachtbrief nicht das Gegenteil hervorgeht, auch die Forderungen seiner Vormänner mit einzuziehen und deren Pfandrechte mit auszuüben (deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 382, 409 ff.). Dabei ist es üblich, daß der Vormann von dem Nachmann wegen aller aus der Spedition und aus dem Transport des übernommenen Gutes hervorgegangenen Forderungen befriedigt wird. Für die N. bei der Post hat, wenn der Empfänger die Einlösung verweigert, der Absender zu haften, weshalb die Post an unbekannte Absender den Postvorschuß häufig erst dann auszahlt, wenn sie die Nachricht erhalten hat, daß die Einlösung wirklich erfolgt ist. Die N. charakterisiert sich bei der Post als ein Vorschuß, welchen die Postverwaltung dem Absender macht, indem sie es übernimmt, den Betrag von dem Empfänger einzuziehen. Im deutsch-österreichischen Postverkehr sind Nachnahmen bis zu 400 Mk. zulässig. Eine Nachnahmesendung muß spätestens sieben Tage nach dem Eingang der Postanstalt am Aufgabeort zurückgesandt werden, wenn die Einlösung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt ist. Dasselbe gilt auch von Nachnahmesendungen mit dem Vermerk "postlagernd". Vgl. Knittel, Die N. im Speditions- und Frachtgeschäft (Straßb. 1886).

Nachod, Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Neustadt, an der Mettau und der Eisenbahn Chotzen-Halbstadt, 4 km von der preußischen Grenze, ist Sitz eines Bezirksgerichts, hat ein altes, auf einem 405 m hohen Bergvorsprung gelegenes, früher festes Schloß mit reichem Archiv, Gemäldesammlung und schönem Park (ehemals dem General Piccolomini, jetzt dem Fürsten von Schaumburg-Lippe gehörig), eine Dechanteikirche, lebhafte Industrie, namentlich Baumwollspinnerei, dann Weberei in Baumwolle und Leinen, Appretur, Bierbrauerei, eine Webschule und (1880) 3996 Einw. In der Nähe von N. fand 27. Juni 1866 ein heftiges Gefecht zwischen den Preußen und Österreichern statt, in welchem das österreichische 6. Korps (Ramming) nach einem vergeblichen Versuch, die Avantgarde des 5. preußischen Korps (Steinmetz) in den Engpaß von N. zurückzuwerfen, von den allmählich aus dem Engpaß hervor sich entwickelnden Preußen mit großem Verlust zurückgeschlagen wurde.

Nachrichtenwesen, Sammlung von Nachrichten über fremde Heere und Kriegsschauplätze, ein wesentlicher Zweig der Thätigkeit der Generalstäbe. Im Frieden erhält man solche Nachrichten durch die Presse, durch Berichte der Gesandtschaften, speziell der Militärbevollmächtigten, durch Reisen etc., beim Herannahen kriegerischer Verwickelungen durch Kundschafter (s. d.) u. dgl. Die Prüfung und Zusammenstellung der eingehenden Berichte etc. geschieht durch ein sogen. Nachrichtenbüreau, welches auch den Verkehr mit den etwanigen Abgesandten vermittelt. Ein solches Büreau wird wie in der Heimat, so auch im Hauptquartier der Feldarmee eingerichtet. Zur Sammlung der durch Rekognoszenten, Patrouillen, Gefangene etc. eingehenden Nachrichten wird im Feld bei jedem Armee- und Korpskommando ein Generalstabsoffizier speziell mit dem N. betraut.

Nachrichter, s. v. w. Scharfrichter.

Nachschlag, Name zweier musikal. Verzierungen: 1) Die Einführung der untern Nebennote am Schluß des Trillers (s. d.) mit nochmals folgender Hauptnote. Der N. wird häufig durch Noten angedeutet: ^[img] oder aber in ältern Kompositionen (Bach) durch die sogen. Nachschleife am Trillerzeichen ^[img]. Folgt dem Triller der eine Sekunde höher gelegene Ton, so ist der N. selbstverständlich, braucht daher nicht extra gefordert zu werden; folgt die Untersekunde, so ist der N. falsch, wenn er nicht ausdrücklich vom Komponisten verlangt wird. - 2) Das Gegenteil des Vorschlags (s. d.), nämlich eine am Ende des Notenwerts angehängte kurze Note, die sich möglichst schnell an die folgende anschließt; in der Notenschrift unterscheidet sich diese Art N. vom kurzen Vorschlag dadurch, daß ein Legatobogen die Nachschlagsnote mit der vorausgehenden verbindet, und wenn sie am Ende eines Taktes steht, daß die kleinere Note vor und nicht hinter den Taktstrich gestellt wird: ^[img] a) b) Ausführung:

Nachschlüssel, ein zum Zweck der Verwendung an Stelle des für ein Schloß bestimmten Schlüssels nachgemachter Schlüssel (s. d.). Da N. nicht selten in unredlicher Absicht angefertigt werden, so sind Schlosser, die ohne polizeiliche Erlaubnis N. (wie auch Dietriche) verabfolgen, mit Strafe bedroht und zwar nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 369, Ziff. 1) mit Geldstrafe bis zu 100 Mk. oder mit Haft bis zu 4 Wochen.

Nachschoß, s. v. w. Abschoß (s. d.) und zwar in der Form des Erbschaftsgeldes.

Nachschußprämien, bei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit die nach Ablauf des Geschäftsjahrs nachträglich zu zahlenden Beiträge der Mitglieder, wenn sich die Unzulänglichkeit der im voraus ausgeschlagenen und provisorisch erhobenen Beiträge herausstellt. S. Versicherungswesen.

Nachschußzahlung wird beim Lombarddarlehen geleistet, wenn der Kurs der verpfändeten Wertpapiere unter einen gewissen Betrag sinkt.

Nachschwaden, s. Schwaden.

Nach Sicht, s. Wechsel.

Nachspiel, kleines, meist einaktiges Theaterstück, welches bestimmt ist, nach dem Schluß großer Stücke gegeben zu werden. In der Musik heißt N. (Postludium) ein Orgelstück, das nach Schluß des Gottesdienstes gespielt wird, während die Gemeinde die Kirche verläßt; auch der thematisch ausgearbeitete Schluß der Begleitung mancher Gesangstücke.

Nachsteuer, s. Abschoß.

Nachstoß, s. Fechtkunst, S. 90.

Nacht, die Zeit während welcher die Sonne sich unter dem Horizont befindet. Ihre Dauer richtet sich nach den Jahreszeiten und nach der Lage des Ortes auf der Erdoberfläche. Unter dem Äquator herrscht beständig Tag- und Nachtgleiche; zwischen den Polen und dem Äquator aber verursacht die Schiefe der Ekliptik eine ungleiche Dauer der Tage und Nächte, und nur zweimal im Jahr (21. März und 23. Sept.) tritt hier Tag- und Nachtgleiche (s. Äquinoktium) ein. Die kürzeste und längste N. findet in der Zeit der Sonnenwenden (21. Juni und 21. Dez.) statt. Die Verschiedenheit der Dauer der Nächte ist um so größer, je näher ein Ort nach den Polen zu liegt. Unter den Polarkreisen gibt es einmal im Jahr einen Tag ohne N. und eine N. ohne Tag; in den kalten Zonen aber, innerhalb der Polarkreise, geht die Sonne im Winter mehrere Tage, Wochen und Monate, je nach der nähern Lage des Ortes nach dem Pol, gar nicht auf und im Sommer ebenso lange nicht unter. Unter den Polen selbst herrscht eine N. von einem halben Jahr, welcher am Nordpol um die Zeit der Frühlingsnachtgleiche und am Südpol um die Zeit der Herbstnachtgleiche ein ebenso langer Tag folgt. Die genaue astronomische Bestimmung des Anfangs